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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen (Schaltungstechnik)
» Geh am besten zum Mieterschutzbund.
» Die können dir da alles genau erklären Tipps geben ect....
» Da Berät dich auch ein Anwalt...
Leider berät der nur Mitglieder.
Und einfach
schnell eintreten, um sich von einem Anwalt beraten
zu lassen, wird wohl auch nicht gehen. Da Renovie-
rungskosten aber schnell vierstellige Beträge ergeben
können, sollte sich auch das Aufsuchen eines Anwalts
auf eigene Kosten lohnen.
Bezüglich der Elektroinstallation: Wenn die Steck-
dosen noch zweipolig mit Nullbrücke ausgeführt sind,
wird der Vermieter um eine Generalrenovierung samt
aufstemmen der Wände wohl nicht herumkommen, da sonst
die Wohnunmg wohl kaum neu vermietet werden kann.
M.W. kann dann der Vermieter anstatt der Übergabe
einer renovierten Wohnung auch einen entsprechenden
Geldbetrag vom Vormieter verlangen. Genaueres weiss
dann aber wirklich nur ein entsprechender Fachanwalt.
Gruss
Harald
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