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Einzelabnahme elektrischer Geräte (Elektronik)

verfasst von gast, 05.02.2012, 14:25 Uhr

» Hallo!
»
» 1. Frage:
» Wie ist gesetzlich geregelt, wenn ein Gerät - sagen wir mal am 230V Netz
» betrieben - von einem Sachverständigen geprüft und abgenommen wird. Soviel
» ich weiß, kann das jeder Elektro-Handwerksmeister machen. Oder muß er dazu
» noch eine besondere Zulassung haben?
»
Der Hersteller (oder der Importeur in die EU) bestätigt mit dem CE Kennzeichen gegenüber der Behörde, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Für dein Gerät lies dir mal die EMV Richtlinie und die Niederspannungsverordnung durch. Es ist klar zu bezweifeln, dass ein Elektriker die notwendigen Messgeräte und Kentnisse hat.
Eigentlich beginnt es schon bei dir. VOR dem Entwurf undZusammenbau muss schon eine Risikoanlyse gemacht werden.



Gesamter Thread:

Einzelabnahme elektrischer Geräte - HDT(R), 05.02.2012, 12:01 (Elektronik)
Einzelabnahme elektrischer Geräte - geralds(R), 05.02.2012, 12:37
Einzelabnahme elektrischer Geräte - gast, 05.02.2012, 14:25
Neue Richtung... - HDT(R), 05.02.2012, 18:35
Neue Richtung... - hws(R), 05.02.2012, 19:44
Neue Richtung...alter Gedanke - gast, 05.02.2012, 21:13
Neue Richtung... - Gast aus HL, 05.02.2012, 22:10
Neue Richtung... - Bürger(R), 06.02.2012, 13:20