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Einzelabnahme elektrischer Geräte (Elektronik)
» Hallo!
»
» 1. Frage:
» Wie ist gesetzlich geregelt, wenn ein Gerät - sagen wir mal am 230V Netz
» betrieben - von einem Sachverständigen geprüft und abgenommen wird. Soviel
» ich weiß, kann das jeder Elektro-Handwerksmeister machen. Oder muß er dazu
» noch eine besondere Zulassung haben?
»
» 2. Frage:
» Wenn ein solches Gerät in Kleinserien gebaut wird, würden solche
» Einzelabnahmen sozusagen die TÜV- (oder DEKRA-) Abnahme ersetzen. Spricht
» etwas dagegen?
»
» Im Prinzip ist es doch bei den großen Herstellern nicht anders. Die haben
» einen Sachverständigen in ihren Reihen und erteilen sich das CE-Zeichen
» selber und sind auch für die folgende Einhaltung der Kriterien bei der
» Serienherstellung damit selber verantwortlich.
»
» Oder?
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Mich faszinieren immer wieder die Flip-Flop Verordnungen
Ein Hersteller, der ja im Prinzip bestens sein Produkt kennt, muss jemand fragen, ob es so passt....
-- he bitte jetzt nicht das Umgekehrte denken!! ok.
Umwelt, Sicherheit und co. ... das ist klar, kann ja nicht jeder alles wissen..
.... "unendliche Geschichte..!" Nummer 65millionen700tausend, die Zwanzigste..... plus 1 Anfrage..
Grüße
Gerald
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...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! Feigling!"
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