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Schukosteckdose (Elektronik)
» Hallo
»
» Welche Vorschrift gültig ist kann man erst sagen, wenn er mitgeteilt hat,
» aus welchem Baujahr das Haus stammt, wer der Versorger ist, und ob
» relevante Änderungen durchgeführt wurden, die einen Bestandschutz aufheben
» würden.
»
» Theo
Auf den Versorger kommt es hier herzlich wenig an, solang das in DE ist. Die Vorschriften dahingehend gelten bundesweit und die wollen den FI/RCD nun mal seit geraumer Zeit.
De einzige "Ausweg" wär dieser dappiche (und eigentlich gar nicht richtig vorhandene) Bestandsschutz - Und dazu wär es wirklich wichtig zu wissen, wann die elektrische Anlage erstellt wurde und welche Änderungen wann vorgenommen wurden.
Diese möglicherweise geduldeten Ausnahmen sterben aber sofort, wenn ne Gefahr von der Anlage ausgeht (d.h. wenn was richtig kaputt ist). Schlimstenfalls NHs raus, Plombe drauf, Mängelbericht schreiben und Instandsetzung fordern! Ja klar, macht man nur im Extremfall, weil der Kunde den Mängelbericht nur noch im Kerzenschein begutachten kann.
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„Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“
(Kurt Marti)
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