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Blinkschaltungen (Elektronik)
» » Anlass ist die Absicht eines
» » Freundes seinen Oldtimer mit einer Hängerkupplung zu versehen. Laut TÜV
» » kei Problem, aber nur mit Kontrolleuchte.
»
» Klar, da gilt kein Bestandsschutz, es handelt sich ja um eine aktuelle
» Nachrüstung.
»
»
» » Dann werde ich Schaltung 1 mit den zusätzlichen Reed-Kontakten nehmen,
» » damit er sein altes Blinkrelais behalten kann.
»
» Teste aber vorher mal ob das Relais mit der erhöhten Last zurecht kommt.
» Gerade bei den ganz alten Bimetallrelais ist die Frequenz stark
» lastabhängig, und das war so gewollt. 60 bis 120 Impulse pro Minute sind
» laut StVZO zulässig.
Auch wenn eine Glühlampe kaputt geht, dann sollte es langsamer blinken. Das wird es dann auch tun, aber mit dann noch 2 funktionierenden Lampen halt normal blinken.
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Gruß
otti
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E-Laie aber vielleicht noch lernfähig
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