Forum
Der Laie und das 230V-Gerät.. (Elektronik)
» » NEIN falsch!
weil ..
»
» gehen wir von der Rechtsprechung in D aus (und in Ö bzw CH dürfte es nicht
» viel anders sein) dann reicht das ordnungsbemäße Entsorgen. Das
» Herausstellen eines Kühlschrankes mit Schloss, in dem sich Kinder
» einschließen können und Ersticken (solche Schlösser sind aber nicht mehr
» üblich) wäre der Grenzfall. Es wurde damals angeraten, den
» Schließmechanismus zu zerstören.
»
» Ein Messerhersteller kann auch nicht wegen Mord angeklagt werden, weil
» irgendjemand mit dem Messer erstochen wurde. Und ein Steinbruchunternehmer
» vermutlich auch nicht, weil jemand mit seinem Stein erschlagen wurde.
»
» Also bleiben wir auf dem Teppich.
»
» » Rechthaberei und Recht haben verschwimmen leider all zu oft.
» (Rechthaberei bezeichnet üblicherweise eine negative falsche eigene
» Interpretation des Rechtes.)
»
» In der hiesigen Rechtsprechung sicher nicht - zumindest für den halbwegs
» Rechtskundigen
»
» hws
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genau auch meine Ansicht... voll zustimmend...
grüße
gerald
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...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER!
Feigling!"
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