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Der Laie und das 230V-Gerät.. (Elektronik)
» NEIN falsch!
weil ..
gehen wir von der Rechtsprechung in D aus (und in Ö bzw CH dürfte es nicht viel anders sein) dann reicht das ordnungsbemäße Entsorgen. Das Herausstellen eines Kühlschrankes mit Schloss, in dem sich Kinder einschließen können und Ersticken (solche Schlösser sind aber nicht mehr üblich) wäre der Grenzfall. Es wurde damals angeraten, den Schließmechanismus zu zerstören.
Ein Messerhersteller kann auch nicht wegen Mord angeklagt werden, weil irgendjemand mit dem Messer erstochen wurde. Und ein Steinbruchunternehmer vermutlich auch nicht, weil jemand mit seinem Stein erschlagen wurde.
Also bleiben wir auf dem Teppich.
» Rechthaberei und Recht haben verschwimmen leider all zu oft.
(Rechthaberei bezeichnet üblicherweise eine negative falsche eigene Interpretation des Rechtes.)
In der hiesigen Rechtsprechung sicher nicht - zumindest für den halbwegs Rechtskundigen
hws
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