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Der Laie und das 230V-Gerät.. (Elektronik)
» »
» » nein - wenn jemand deinen Wohnzimmersessel zur Waffe umfunktioniert und
» » damit einen Delikt begeht bist auch du nicht haftbar.
» » Wen jemand auf einen Freileitungsmast klettert und sich elektrisiert
» ist
» » auch das EVU nicht haftbar.
» »
»
» NEIN falsch!
weil, wenn der Sessel nicht im Raum gewesen wäre,
» hätte der nicht zu einer Waffe umfunktioniert werden können.
» Und wenn du nicht den Sessel gekauft? (hoffentlich) hättst,
» und ihn nicht in dein Wohnzimmer gestellt hättest,
» der dann nicht zur Waffe umfunktioniert worden wäre,
» wärst dann auch nicht haftbar.
» So, weil das deinn Sessel ist, der in deinem Wohnzimmer steht, bist du für
» die
» Waffengewalt, die mit dem Sessel gemacht wurde haftbar.
»
»
kennst dich aus?! ne? dann bitte das Posting von Thomas lesen,
» der von einem Autounfall in Indien, an dem ein Ausländer beteiligt war,
» sprach.
Es gibt in DE die sog. "Betriebshaftung". Eine Haftung aus Betriebsgefahr, welche im Straßenverkehr von großer Bedeutung ist. Gibt es allerdings nur bei Motorfahrzeugen, Fußgänger und Radfahrern fallen schon nicht mehr darunter.
Betriebsgefahr bedeutet, dass ein Kraftfahrer auch dann für einen entstandenen Schaden haftet, wenn ihn keinerlei Verschulden trifft, da allein durch den Betrieb eines Fahrzeugs schon eine Gefahr ausgeht. So einen Schwachsinn kann sich wirklich nur die bundesdeutsche Justiz ausdenken. Wer weiß ob das nicht irgendwann irgendjemandem auch für den Betrieb von elektrischen bzw. elektronischen Geräten einfällt.
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