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Problem bei juristischer Dummheit... (Elektronik)

verfasst von schaerer(R)  E-Mail, Kanton Zürich (Schweiz), 22.02.2011, 09:37 Uhr

» Mal angenommen man baut sich unabsichtlich einen "Schocker" in Form eines
» abgeschnittenen Steckerkabels zum Beispiel, den man dann aber in den Müll
» entsorgt.

Das gehört schon mal in den Sondermüll.

» Wenn das Kabel dann doch von jemandem genommen wird der es
» "ausprobieren" möchte, trägt man dann die Verantwortung?!

Wohl kaum. Ausser es gibt eine total verdrehte Rechtsauffassung, wie z.B. in Indien. Da wurde jemand (Ausländer), der an einem Autounfall beteiligt aber unschuldig war, mit einer Busse von 6000 Euro bestraft.

Natürlich musste er sofort bezahlen, sonst hätte es Knast mit Kackerlacken gegeben.

Grund: Wenn er nicht am Unfallort gewesen wäre, hätte es diesen Umfall nicht gegeben. So erklärte ihm das er Pflichtverteidiger.

Also, ich denke, in Indien ist Deine Befürchtung durchaus angebracht.

» Anders herum würde das ja bedeuten, dass man bei jedem defekten Gerät den
» Stecker abbauen müsste, damit niemand das Teil einfachso in die Steckdose
» stecken kann (wobei das mit dem passenden metallischen Gegenstand ebenso
» möglich wäre)...

Wie gesagt, es kommt drauf an wo das passiert und wie intelligent oder saudumm man mit Gesetzen umgeht.

In totalem Absolut-Worstcae betrachtet muss ein zu entsorgendes elektrisches Gerät auf eine Weise zerlegt werden, dass nichts mehr Elektrisches auszumachen ist. Logik pur, gemessen an einer möglich sich manifestierenden Maximaldummheit. Ob man in Zukunft stets damit rechnen muss, wäre eine gar nicht so dumme Frage... :-(

Nein, ich unterlasse es diesmal die beiden wohlbekannten Hauptsätze der allgemeinen Volksverblödung zu zitieren. Das dürfte allmählich hier bekannt genug sein. :-P

--
Gruss
Thomas

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Der Laie und das 230V-Gerät.. - schaerer(R), 22.02.2011, 09:21
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Problem bei juristischer Dummheit... - schaerer(R), 22.02.2011, 09:37
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