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Darf ich als Leiharbeiter nix? (Elektronik)

verfasst von Muscarium E-Mail, 16.12.2009, 18:57 Uhr

Ich (33) bin seit 4 Monaten als Elektroniker für die Entwicklung und Verbesserung von Energieanlagen zuständig (Über eine Leiharbeiter-Agentur).

Habe 1999 meine Ausbildung zum Energieelektroniker abgeschlossen und war seitdem bei Firmen als Elektroniker, Betriebselektriker und Service- sowie Projektleiter tätig.

Ein mir unterstellter "Kollege" (56) ist nun der Meinung, ich dürfte als Leiharbeiter keine Anlagen mit 380~ in Betrieb nehmen geschweige denn testen.

Dieses würde unter "Arbeiten unter Spannung" fallen und ich als Leiharbeiter dürfte diese Tätigkeiten nicht ausüben.

In der DIN VDE 1000-10 ist mir allerdings eine solche Regelung nicht aufgefallen.
Oder sind meine Tätigkeiten als Verantwortliche Elektrofachkraft als Leiharbeiter beschnitten?

Ich denke eher, das er sich in seinem Stolz angegriffen fühlt.
Vor einiger Zeit hatte ich ihn auf drastische Fehler im Potentialausgleich seiner von ihm verdrahteten Anlage aufmerksam gemacht.
Erst seit meiner Belehrung verhält er sich so.

Was meint ihr?

Gruß



Gesamter Thread:

Darf ich als Leiharbeiter nix? - Muscarium, 16.12.2009, 18:57 (Elektronik)
Darf ich als Leiharbeiter nix? - x y, 16.12.2009, 19:12
Darf ich als Leiharbeiter nix? - olit(R), 16.12.2009, 23:06
Darf ich als Leiharbeiter nix? - soilent, 17.12.2009, 07:10
Darf ich als Leiharbeiter nix? - AUS?, 17.12.2009, 16:58
Darf ich als Leiharbeiter nix? - Torsten(R), 17.12.2009, 17:16
Darf ich als Leiharbeiter nix? - olit(R), 17.12.2009, 17:21
Darf ich als Leiharbeiter nix? - janaP., 22.12.2009, 02:45