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Gleichstromresonanz "direct current resonance method" (Elektronik)
» Ja, erteilte Patente. Jahresgebühr habe ich dann nicht mehr gezahlt. Es
» ging mir nur darum die Patenturkunden zu erhalten und offiziell den Titel
» "Erfinder" führen zu dürfen.
Naja, "Erfinder" ist kein gesetzlich geschützter Titel
Kann sich jeder nennen, der meint den Harlem Shake erfunden zu haben
.
Damals waren Erfindervergütungen noch zu 50% steuerfrei.
Und bei einer Bewerbung ist ein "Patentanmeldungen DE...und DE..." ein finanzieller Vorteil.
Und auch hier im Forum kann man damit angeben - auch, wenn es keine Vorteile bringt
Daher laß ich es hier.
Es ging mir lediglich darum, Geralds Beitrag wieder auf den Boden der Tatsachen (Möglichkeiten der Forenmitglieder) zurückzuholen.
» Prüfung mit Verfahrenskostenhilfe (war in der Ausbildung), sonnst kann man sich den Spaß nicht erlauben.
Üblicherweise macht man doch eine Erfindung innerhalb seines Berufes, also Arbeitnehmererfindung, auf dem Gebiet das man auch beruflich ausübt. Und dann zahlt doch der Arbeitgeber die Patentgebühren (mal vorausgesetzt, daß es eine sinnvolle Erfindung ist und der AG sie gebrauchen kann)?
Ohne Patentanwalt ist eine Patentanmeldung relativ billig. Und in den ersten Jahren sind die Gebühren bei Erteilung auch noch relativ niedrig. Wenn man nicht - wie ich - kurz vor der Rente steht, wäre das durchaus lukrativ für den weiteren beruflichen Weg.
hws
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