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trübes Licht (Elektronik)
Wenn der ELT des Vermieters nicht kommen mag - oder auf unfähigkeit plädiert,
dann greift Pragraph 2 - Gefahr in Verzug!
Du könntest z.B. die Feuerwehr rufen wegen dem Brandgeruch. (Aber bitte darauf hinweisen, daß es sich um vorbeugenden Brandschutz handelt und nicht um einen Noteinsatz - Kostenfrage klären!)
oder mit dem Hinweis auf Gefahr in Verzug das E-Werk anrufen und den dortigen Notdienst in Anspruch nehmen - Das muß der Vermieter zahlen!
Du kannst auch den Vermieter in die Pflicht setzen und eine Mietkürzung androhen. (Vorsicht keinen Mietverzug aufkommen lassen).
Alles Gute
St.
BTW: hatte mal das Problem, daß ich meine Schreibtischlampe nur betreiben konnte, wenn der Kühlschrank lief.
Ursache war eine Kombination aus einem abgefackelten N-Leiter am Zwischenzähler und verschiedener verbauter Klassischer Nullung und Erdung.
alsder N-Leiter wieder repariert war (Klemme), funktionierte wieder alles.
In einem aderen Haus habe ich die Hauptverteilung gerade noch rechtzeitig repariert, bevor die Holzdecke angeschmort war.
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