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hab den Haken gefunden (Elektronik)
Dich möchte ich sehen, wenn Du gegenüber dem Staatsanwalt und/oder Deiner Versicherung dann einen solchen Spruch abdrückst weil im Betrieb ein Schaden wegen einer solchen ^^abgerauchten Klemme entstanden ist.
Die Rechtgültigkeit eines solchen Dokuments? Die Frage ist nur: nutzt Dir dieses Recht und auf WELCHES Recht bezieht sich das Dokument und in welchem Land musst Du dann dieses Recht durchsetzen?
Und dann wäre ja Gammelfleisch für einen Wirt ja auch koscher. Der Lieferant hat es ja als einwandfrei deklariert.
Aber ich gehe jede Wette ein, dass sich ein Wirt seinen guten Ruf nicht durch dubioses Fleisch aus dubiosen Quellen verlässt - ok, manche dann doch  
 
Für mich ist das große C leider eine eher dubiose Quelle.
Vielleicht tue ich dem großen C auch unrecht.
Aber wenn ich das Datenblatt einer Industrieklemme betrachte fällt das Datenblatt des großen C doch eher dürftig aus.
http://www05.abb.com/global/scot/scot209.nsf/veritydisplay/3e7941938a6057fec12576b30045e39a/$file/1SNK161008D0201.pdf
» Also wenn die Klemme im Haushalt bei 41A nicht abbrennt, dann wird die wohl
» in der Industrie bei 16A auch nicht abbrennen. 
» 
» Wenn man ein offizielles Datenblatt vom Hersteller (Händler) hat, dann ist
» das (so weit ich weiß) ein rechtsgültiges Dokument. Man sollte sich darauf
» verlassen können und im Falle eines Falles kann man sich darauf berufen.
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 , 24.06.2012, 10:23
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   , 25.06.2012, 16:54
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