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Sind den Angaben zu trauen? (Elektronik)

verfasst von cmyk61(R) E-Mail, Edenkoben, Rheinland Pfalz, 24.06.2012, 10:23 Uhr
(editiert von cmyk61 am 24.06.2012 um 10:24)

Hallo zusammen,

das Thema mit den Schaltkästen entwickelt sich.
Die PE-Verkabelung wurde modifiziert und ein paar Kleinigkeiten angepasst.

Aber etwas machte mich erneut sehr stutzig:
In vielen Katalogen ist die Strombelastbarkeit von Lüsterklemmen (bis 6qmm) mit 6A angegeben.
Beim großen C finden sich Lüsterklemmen, bei denen eine Belastbarkeit von 41A spezifiziert wird. Erstaunlicherweise fehlen im aufrufbaren Datenblatt jene Angaben (Made in Taiwan).
Wie ist die Angabe beim großen C zu werten?
Ist dies eine zugesichtere Eigenschaft oder ist die Angabe den Nennstroms unbeutend?
WIE müsste das denn richtigerweise deklariert werden?
Wäre dies dann ein eklatanter Wettbewerbsverstoß?
Die EN60998-1 / EN60998-2-1 wird in der Konformitätserklärung aufgeführt. Was steht da drin? Ich hab diese Norm leider nicht vorliegen.

Hintergrund: meine Kollegen klammern sich förmlich an diese Angabe vom großen C - wenn es dort Nennstrom 41A steht, dann wird das auch so sein. Das Teil packt dann locker 16A Dauerbelastbarkeit.

Gruß

Ralf



Gesamter Thread:

Sind den Angaben zu trauen? - cmyk61(R), 24.06.2012, 10:23
Sind den Angaben zu trauen? - cmyk61(R), 24.06.2012, 10:37
Sind den Angaben zu trauen? - x y, 24.06.2012, 12:20
hab den Haken gefunden - cmyk61(R), 24.06.2012, 12:41
hab den Haken gefunden - didi82(R), 24.06.2012, 13:07
hab den Haken gefunden - cmyk61(R), 25.06.2012, 17:56
hab den Haken gefunden - RS, 27.06.2012, 11:42
hab den Haken gefunden - cmyk61(R), 27.06.2012, 15:44
hab den Haken gefunden - RS, 27.06.2012, 17:32
Sind den Angaben zu trauen? - Harald Wilhelms(R), 25.06.2012, 16:54