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"Pfusch" am Bau ? (Elektronik)
Hallo Sven-my,
was sagt denn der Eigentümer zu dem Sachverhalt?
Wer hat Dich zu diesen Arbeiten beauftragt?
Ich frage das dewegen, weil Du Dich damit ganz schön in die Nesseln setzen kannst - will sagen: DU trägst dann die Verantwortung für diese Modifikation und das Nichteinhalten der gültigen DIN-VDE-Vorschriften.
Der Hausbesitzer wird Dich im Schadensfalle zur Rechenschaft ziehen können: wer hat ihnen erlaubt derlei Änderungen vorzunehmen?
Wenn eine Ergänzung zur vorhandenen Installation erfolgt, so muss der Teil den die Installation betrifft, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen.
Das kann im schlimmsten Fall bedeuten, das die komplette Elektrik auf den neusten Stand gebracht werden muss.
Natürlich macht es Sinn da abzuwägen, welche Maßnahmen notwendig sind und welche nicht.
Der grüngelbe Draht darf NIE NIE NIE NIE NIE NIE für andere Zwecke verwendet werden. Falls das jemand mal gemacht hat so ist das umgehend richtig zu machen.
Das war auch in der Vergangenheit so.
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Ein ganz anderer Themenkreis ist die Farbgebung der Leitungen, die bis 1965 national sehr individuell war und nach diversen Quellen eine rote Farbkennzeichnung für den Schutzleiter in den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz (und anderen Ländern) vorsah.[2] Dabei ist zu beachten, dass die rote Farbkennzeichnung nicht ausschließlich dem Schutzleiter alleine vorbehalten war. Ein rot gekennzeichneter Leiter konnte auch ein geschalteter Außenleiter oder L2 im Dreileiter-Wechselstromnetz, nicht aber der PEN sein.
Was den Schutzleiter betrifft, gab es nur im Jahr 1965 eine wesentliche Umstellung in der Norm. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es keinen grün/gelb-isolierten Draht. Die erstmaligen Festlegungen dafür finden sich in der VDE 0100/12.65, §10N, b 9.1 für den Schutzleiter und in der VDE 0100/12.65, §10N, b 8.1 für den Nullleiter (heute PEN Leiter).[3]
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Q: WIKIPEDIA - Schutzleiter
» Dieser Bau (3 Gebäude, je 3 Eingänge, je 6 Wohnungen) ist 1968 mit "heißer
» Kelle" (Aussage eines Erstmieters) hochgezogen worden.
»
» So, wie ich es gezeichnet habe, ist 1968 nur die Lampe (Schutzisolierte
» Kellerleuchte) und der Aufputz-Schalter eingebaut worden.
» Die Steckdose kam nachträglich durch den Vormieter dazu; der Schutzkontakt
» nicht angeschlossen.
VERBOTEN !!!
» Die blaue Ader endet mit der Kabelisolierung in der Leuchte.
» Ähnliches habe ich in meinem Badezimmer (Anschluß für Waschmaschine)
» vorgefunden: sw an einem, ge/gr am anderen Kontakt, und blau am
» Schutzkontakt - nur bin ich mir da nicht sicher, ob es original, oder vom
» Vormieter so gemacht worden war.
VERBOTEN !!!
» Ich meine mich erinnern zu können, daß es bis Ende der 1960er oft üblich
» war, die Kabel "irgendwie", also ohne sich um die Farbgebung zu kümmern,
» anzuschließen; und >Null< als Schutzleiter zu führen. Im besten Fall
» >Null< und >Schutzleiter< im Verteilerkasten zusammen gelegt, oft auch
» erst im Gerät.
Stimmt nicht ganz - es gab auch damals schon Regeln.
Das was Du da beschreibst nennt man "klassische Nullung".
Aber auch damals gabs schon Pfuscher!
» Anmerkung:
» Das Kabel kommt vom Zählerkasten der Etage. (Im Zählerkasten pro Wohnung
» ein Zähler, pro Phase (3) eine 16A-Porzelansicherung, eine
» 10A-Porzelansicherung für den Keller); in der Wohnung ist ein weiterer
» Verteilerkasten mit 3 Stück 10A-Porzelansicherung für den Herd, je eine
» 10A-Porzelansicherung für Steckdoen und Licht.
» Nachschauen in den Verteilerkästen geht nicht, da verplombt.
» Der einzige Mieter, der seit Fertigstellung des Gebäudes hier wohnt, kann
» auch nicht sagen, welche Steckdosen bei ihm noch original sind.
»
» Meine Frage:
»
» welche Möglichkeit sollte ich nehmen ?
Erstmal abklären ob Du das darfst.
Hausbesitzer ansprechen. Eigentlich ist das ein Fall für eine Generalsanierung im Bereich Elektro.
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