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HDT(R)

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06.10.2017,
19:35
 

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009 (Elektronik)

Hallo,
kann jemand anhand des Bildes sagen, ob das Steckernetzteil unter die nach der Netzteil-Verordnung ausgeschlossenen fällt?

Es geht mir nicht um die Beschaffung eines einzelnen Netzteils, ich hab genug davon hier liegen. Es geht um die Verordnung und die Anwendung. Leider wieder mal sehr unübersichtlich gemacht. Ich weiß nur, daß um 2010 fast alle AC/AC Steckernetzteile rar wurden und schließlich gar keiner mehr welche lieferte. Inzwischen gibt es nur noch Schaltnetzteile. Hab irgendwo auch gelesen, daß die AC/AC Netzteile nur noch als Ersatzteil für Altgeräte geliefert werden dürfen.

Wer weiß mehr?



xy(R)

E-Mail

06.10.2017,
20:12

@ HDT

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

» Hab irgendwo
» auch gelesen, daß die AC/AC Netzteile nur noch als Ersatzteil für Altgeräte
» geliefert werden dürfen.

Das stimmt nicht, aber ein Eisenkerntrafo mit so geringen Verlusten ist zu teuer.

HDT(R)

E-Mail

08.10.2017,
11:53

@ xy

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

» » Hab irgendwo
» » auch gelesen, daß die AC/AC Netzteile nur noch als Ersatzteil für
» Altgeräte
» » geliefert werden dürfen.
»
» Das stimmt nicht, aber ein Eisenkerntrafo mit so geringen Verlusten ist zu
» teuer.

Danke xy,
aber so einfach scheint das nicht zu sein.

Ich habe mich damals bei Lieferanten erkundigt, warum diese AC/AC Netzteile nicht mehr geliefert werden und erhielt von einem die Auskunft, daß sie ihre CE-Zulassung verloren hätten und nur noch als Ersatzteil geliefert werden dürfen. Es ist auch tatsächlich so, daß man keinen Hersteller mehr findet, oder kannst Du auf einen verweisen?

Ich werde der Sache mal nachgehen, weil für mich auch kommerzielles Interesse daran besteht. Ein Fachanwalt will 280 Euro für 2 Sätze Antwort, das ist mir ehrlich gesagt an Euro zuviel für zuwenig Information. Dann suche ich doch lieber einen Gutachter, der das umfassend beantwortet, selbst wenn es mehr kostet. Kann mir jemand so einen nennen?

Hier das Thema:
http://www.it-recht-kanzlei.de/externe-netzteile-ecodesign-richtlinie.html

Hartwig(R)

08.10.2017,
13:09
(editiert von Hartwig
am 08.10.2017 um 13:11)


@ HDT

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

Hallo,

ich glaube, ich verstehe Dein Problem nicht (und warum du einen Anwalt einbeziehen möchtest). Das Gesetz ist hier als PDF in allen EU-Sprachen einsehbar:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R0278
Demnach gilt als max. Ruhe-Leistungsaufnahme für AC-Netzteile (also Trafos) zwische 1 und 51W ein Maximum von 0,5W. Das schafft der von Dir gezeigte Trafo halt nicht und somit ist der nicht mehr zulassungsfähig. Genau das hat xy ja auch gemeint.
Ein Blick in Datenblätter von Block zeigt folgendes:
3,2 VA Trafos als Platinentrafos haben eine Ruhe-Leistungsaufnahme von 0,8W.
5VA Trafos als Platinentrafos haben eine Ruhe-Leistungsaufnahme von 1,4W.
Damit wären beide Trafos nicht für den Einsatz in Steckernetzteilen geeignet. Das bestätigt das Problem mit dem gezeigten Trafo (~4VA). Nun mag es nicht ausgeschlossen sein, das ein Hersteller einen zulassungsfähigen Trafo entwickelt - nur stellt sich dann die Frage nach den Kosten. Das Problem kann also nur technisch gelöst werden, eine juristische Lösung wird - sollte sie überhaupt möglich sein - die -zigfachen Kosten verursachen.

Grüße
Hartwig

xy(R)

E-Mail

08.10.2017,
13:57

@ Hartwig

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

» zulassungsfähig

Es gibt dafür keine Zulassungsstelle!


Aber verkehrsfähig sind solche Teile halt nicht mehr.

HDT(R)

E-Mail

08.10.2017,
14:13

@ Hartwig

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

» Hallo,
»
» ich glaube, ich verstehe Dein Problem nicht (und warum du einen Anwalt
» einbeziehen möchtest). Das Gesetz ist hier als PDF in allen EU-Sprachen
» einsehbar:
» http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32009R0278
» Demnach gilt als max. Ruhe-Leistungsaufnahme für AC-Netzteile (also Trafos)
» zwische 1 und 51W ein Maximum von 0,5W. Das schafft der von Dir gezeigte
» Trafo halt nicht und somit ist der nicht mehr zulassungsfähig. Genau das
» hat xy ja auch gemeint.
» Ein Blick in Datenblätter von Block zeigt folgendes:
» 3,2 VA Trafos als Platinentrafos haben eine Ruhe-Leistungsaufnahme von
» 0,8W.
» 5VA Trafos als Platinentrafos haben eine Ruhe-Leistungsaufnahme von 1,4W.
» Damit wären beide Trafos nicht für den Einsatz in Steckernetzteilen
» geeignet. Das bestätigt das Problem mit dem gezeigten Trafo (~4VA). Nun mag
» es nicht ausgeschlossen sein, das ein Hersteller einen zulassungsfähigen
» Trafo entwickelt - nur stellt sich dann die Frage nach den Kosten. Das
» Problem kann also nur technisch gelöst werden, eine juristische Lösung wird

» - sollte sie überhaupt möglich sein - die -zigfachen Kosten verursachen.
»
» Grüße
» Hartwig

Hallo Hartwig...
neee, andersrum. Ich hatte im Hinterkopf, daß diese AC/AC Netzteile die Zulassung verloren haben. (dürfen nur noch als Ersatzteil für Altgeräte geliefert werden) Und xy meinte, das wäre nicht richtig, der Grund wäre nur, daß sie "heute" zu teuer wären. So etwa habe ich ihn verstanden.
Was xy damit meint, verstehe ich schon. Sie wären gegenüber Schaltnetzteilen zu teuer, wenn sie die jetzt geltenden Vorschriften hinsichtlich der weit geringeren Ruhe-Leistungsaufnahme erfüllen sollten. Falls es überhaupt möglich wäre, das mit reinen Trafos zu erreichen.

Es geht mir also überhaupt nicht um die Möglichkeiten, sondern um die erloschene Zulassung für den alten Mist, der immer noch von ein einem Lieferanten zu seinem Gerät verkauft wird. Und Du bestätigst ja praktisch, daß dieses nun nicht mehr zulässig sei. Also exakt das eine, was oben im Eingangsbeitrag auf dem Foto zu sehen ist.

Die Idee, daß ich eine juristische Lösung anstrebe, diesen alten Mist wieder neu einführen zu dürfen, ist etwas absurd. Hast Du gänzlich falsch verstanden, falls ich Dich jetzt nicht gänzlich falsch verstehe. :-)

Ich werde alle paar Wochen als Administrator einer Gruppe nach der Eignung eines bestimmenten Gerätes gefragt. Das Gerät ist Schei...e, und die Käufer werden damit betrogen. Ich rate ihnen immer, es zurück zu geben. Und mit der Begründung, daß das mitgelieferte Netzteil keine CE-Zulassung mehr habe, können sie das auch noch nach Ablauf der Widerrufsfrist tun.

Gruß
HDT

Hartwig(R)

08.10.2017,
18:59

@ xy

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

»
» Es gibt dafür keine Zulassungsstelle!

ich dachte an "Notified Body" oder auch "Benannte Stelle" , aber so oder so:
»
» Aber verkehrsfähig sind solche Teile halt nicht mehr.

genau das meinte ich damit.

Hartwig(R)

08.10.2017,
19:09
(editiert von Hartwig
am 08.10.2017 um 19:28)


@ HDT

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

Hallo,
ja, dann ist es klar. der Verkauf von AC-Steckernetzteile wäre also nicht rechtswidrig, sie müssen nur die aktuellen Anforderungen erfüllen. Und das mit der Juristerei ist dann auch verständlich...
Interessant ist in dem Zusammenhang aber der Artikel 1 Absatz 2 f), einem der genannten Fälle, für die die Verordnung nicht zutrifft. Das könnte hier der Fall sein!
Zitat :
externe Netzteile, die bis spätestens 30. Juni 2015 als Zubehör oder Ersatzteil eines nicht später als ein Jahr nach Inkrafttreten dieser Verordnung in Verkehr gebrachten identischen externen Netzteils in Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör oder Ersatzteil oder dessen Verpackung genau die Primärverbraucher angegeben sind, für die das Zubehör oder Ersatzteil bestimmt ist.
wie ich das sehe, ist die Verordnung am 26.April 2009 (20Tage nach Bekanntmachung) in Kraft getreten. 1 Jahr danach wäre 26. 4. 2010....und dann die anderen Bedingungen.



Grüße
Hartwig

HDT(R)

E-Mail

08.10.2017,
19:48

@ Hartwig

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

» Hallo,
» ja, dann ist es klar. der Verkauf von AC-Steckernetzteile wäre also nicht
» rechtswidrig, sie müssen nur die aktuellen Anforderungen erfüllen. Und das
» mit der Juristerei ist dann auch verständlich...
» Interessant ist in dem Zusammenhang aber der Artikel 1 Absatz 2 f), einem
» der genannten Fälle, für die die Verordnung nicht zutrifft. Das könnte hier
» der Fall sein!
» Zitat :
» externe Netzteile, die bis spätestens 30. Juni 2015 als Zubehör oder
» Ersatzteil eines nicht später als ein Jahr nach Inkrafttreten dieser
» Verordnung in Verkehr gebrachten identischen externen Netzteils in
» Verkehr gebracht werden, sofern auf dem Zubehör oder Ersatzteil oder
» dessen Verpackung genau die Primärverbraucher angegeben sind, für die das
» Zubehör oder Ersatzteil bestimmt ist.
» wie ich das sehe, ist die Verordnung am 26.April 2009 (20Tage nach
» Bekanntmachung) in Kraft getreten. 1 Jahr danach wäre 26. 4. 2010....und
» dann die anderen Bedingungen.
»
»
»
» Grüße
» Hartwig

Hallo Hartwig,
ich habe echt Probleme, dieses Juristen- und Beamtendeutsch auf die Fakten zu bringen und zu verstehen. Ich lese aber im Wesentlichen, daß auf der Verpackung des Netzteils genau das Gerät ("Primärverbraucher", wieso heißt das eigentlich so?) benannt werden muß, für das es als Zubehör oder Ersatzteil bestimmt ist. Das betrifft dann den Handel mit solchen AC/AC Netzteilen "ohne Gerät". Aber was ist mit den Neugeräten, denen solch ein Netzteil beiliegt? Die dürften nur verkauft bzw. mitgeliefert werden, wenn sie den jetzt seit 2010 geltenden Anforderungen genügen. Das tun sie aber nicht. Jedenfalls nicht das abgebildete. Somit ist der Verkauf in irgendeiner Form rechtswidrig. Das ist ja die eigentliche Bestätigung, nach der ich suchte.

Die Juristerei hat eine wunderbare Eigenschaft: Während man bei Technik und Physik im Labor nachweisen kann, "geht" oder "geht nicht", lassen sich die Paragraphen immer wieder neu interpretieren. Endlos sozusagen.

Gruß
HDT

Hartwig(R)

08.10.2017,
19:56
(editiert von Hartwig
am 08.10.2017 um 19:58)


@ HDT

Die „Netzteil-Verordnung“ (EG) Nr. 278/2009

Hallo,
das bedeutet (aus meiner SIcht) nichts anderes, als das - wenn die angegebenen Zeiten eingehalten wurden - (also wann das Gerät erstmalig in den Verkehr gebracht wurde) - der Verkauf nach wie vor zulässig ist. Es heisst ja, die Verordnung gilt nicht, wenn..... und dann eben f) wie von mir eingefügt.
Und der Hinweis kann auch in der Produktliteratur enthalten sein.
Grüße
Hartwig