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Andreas Gruber

E-Mail

25.08.2014,
08:40
 

Hausinstallation (Elektronik)

Hallo

Da ich nun neu in einer Wohnung bin und ich diese um ein Paar Steckdosen erweitern möchte, möchte ich mich hier noch einmal um die genauen Richtlinien erkundigen.

Dazu muss ich allerdings auch erwähnen, dass ich bereits sehr viel Erfahrung mit Kleinelektronik habe und Grundsätzlich auch die Richtlinien kenne, wie zB.: Adernhülsen bei Litzen und nicht Verzinnen, ...

1: Darf ich in meiner Wohnung überhaupt selbst Steckdosen Installieren?

2: Darf ich von einer Dose ausgehend durch einen Kabelkanal an einen Verteiler gehen, welcher fix montiert ist?

3: Und das ist ein Fall wo ich mir unsicher bin. Darf ich in den Verteiler als Abzweigdose verwenden? Also das ein Kabel in den Verteiler hinein geht und eines zu einem zweiten Verteiler weiter geht.
Dabei hätte ich die Verbindungen mit Lüsterklemmen durchgeführt.

4: Weis Jemand einen Link wo man den Inhalt der VDE0100 und der VDE0701 findet?

Danke für eure Antworten

Andreas Gruber

Hartwig(R)

27.08.2014,
00:55

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

Hallo,
Viele Worte,aber ich sehe das ähnlich. Als Student hatte ich beim Renovieren meiner Wohnung ein Problem: Waschbecken und WC mussten an eine bestehende Blei-Wasserleitung angeschlossen werden. Also ab in die Leihbibliothek und ein Buch "Fachkunde für Installateure" gekauft, gelesen und dann ans Werk gemacht. Hat geklappt. Ein Jahr später war ich für einige Wochen verreist. Wasserrohrbruch genau an meiner ehemaligen "Baustelle" mit immensen Schaden (Wasserschaden in 3 Etagen). Der Versicherungsgutachter befand, das alle Arbeiten richtig ausgeführt wurden und die "alte" Leitung eben versagte. Hätte ich da irgendwas schnell "hingefrickelt" hätte das sehr teuer werden können, es ging hier um weit über 10kDM ....
Also machen - aber richtig. Man muß nur wissen, wo die Grenzen sind. Aber genau das ist bei sagen wir mal eingeschränkter Fachkenntnis nicht immer einfach - man glaubt halt...
So gesehen sind Zertifizierungen (so sie richtig konzipiert sind) durchaus notwendig. Denke mal an Piloten einerseits - und dann an andere Berufe, wo Zertifikate die Ausnahme sind und viel Mist gebaut wird (da meine ich jetzt kein klassisches Handwerk). Die Leute dort handeln überwiegend im guten Glauben - sie haben nicht das Wissen, ihre Probleme und Grenzen zu erkennen....(die meisten - schwarze Schafe gibt es überall)
Grüsse
Hartwig

gast (A)

26.08.2014,
16:56

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» » » Hier in DE ist es sogar Verboten eine Garage nicht als Garage zu
» nutzen,
» » » sprich strenggenommen, es hat nur das KFZ dort zu stehen sonst nichts,
» » » allenfalls zum Auto gehörigen Satz Reifen.
» »
» » Dann darf mein Motorrad da gar nicht drinstehen? Und das Fahrrad von
» » Schwesterchen auch nicht? Uiuiui, dann will ich schon mal das Bußgeld
» » bereitlegen....
» »
» » Ach Quatsch, soll Papi das man bezahlen, der hat das ja erlaubt. :-)
» »
» » Gruß Andi
»
» ---
» siehste,,, siehste!!! :wink: bist schon ein Verbrecher, ohne dass du es
» weißt.
» Ab mit dir mit der Kugel des Gesetzes!
» :-P
» !"Ich klage an:!! :rotfl: - dein Motorrad, das Fahrrad deiner Schwester,
» haben gefälligst im Wohnzimmer oder Schlafzimmer, oder Badezimmer zu
» stehen, nicht in der Garage!"
» :rotfl:
» ---

Schnüff, ich will's auch nicht wieder tun. Also ab ins Wohnzimmer damit. Kommt man über die Terrasse auch gut hin. Ich befürchte nur, dass man mich nach spätestens 5min da wieder rausjagt, und dann? Vielleicht kann man ja auch Bußgeld im voraus bezahlen und dann absündigen.

Gruß Andi

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
26.08.2014,
15:47

@ gast (A)

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» » Hier in DE ist es sogar Verboten eine Garage nicht als Garage zu nutzen,
» » sprich strenggenommen, es hat nur das KFZ dort zu stehen sonst nichts,
» » allenfalls zum Auto gehörigen Satz Reifen.
»
» Dann darf mein Motorrad da gar nicht drinstehen? Und das Fahrrad von
» Schwesterchen auch nicht? Uiuiui, dann will ich schon mal das Bußgeld
» bereitlegen....
»
» Ach Quatsch, soll Papi das man bezahlen, der hat das ja erlaubt. :-)
»
» Gruß Andi

---
siehste,,, siehste!!! :wink: bist schon ein Verbrecher, ohne dass du es weißt.
Ab mit dir mit der Kugel des Gesetzes! :-P
!"Ich klage an:!! :rotfl: - dein Motorrad, das Fahrrad deiner Schwester,
haben gefälligst im Wohnzimmer oder Schlafzimmer, oder Badezimmer zu stehen, nicht in der Garage!"
:rotfl:
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

gast (A)

26.08.2014,
15:40

@ JBE

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hier in DE ist es sogar Verboten eine Garage nicht als Garage zu nutzen,
» sprich strenggenommen, es hat nur das KFZ dort zu stehen sonst nichts,
» allenfalls zum Auto gehörigen Satz Reifen.

Dann darf mein Motorrad da gar nicht drinstehen? Und das Fahrrad von Schwesterchen auch nicht? Uiuiui, dann will ich schon mal das Bußgeld bereitlegen....

Ach Quatsch, soll Papi das man bezahlen, der hat das ja erlaubt. :-)

Gruß Andi

JBE

26.08.2014,
15:31
(editiert von JBE
am 26.08.2014 um 15:34)


@ gast (A)

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» » Jemand, der seine Sinne seriös schärft, seriös zur Anwendung bringt,
» » der würde im Prinzip KEINE Zertifikate benötigen.
» » Er kann es, weil er es bereits mit seiner Achtung vor Mensch
» » und Umwelt und Leben von Grund auf praktisch richtig macht.
» » Das ist es, was ich immer wieder ansprach, auch hier.
» » Sein eigenes für sich gestelltes hohe Niveau entsprechend darzubieten.
»
» Das Niveau sollte keinesfalls geringer sein als bei diesem Schweißtrafo.
»
»
»
»
»
»
»
»

jaa, so soll es sein, kenn ich das Foto :-D

Hier in DE ist es sogar Verboten eine Garage nicht als Garage zu nutzen, sprich strenggenommen, es hat nur das KFZ dort zu stehen sonst nichts, allenfalls zum Auto gehörigen Satz Reifen.

Aber weil DE ein Denunziantenland ist und der eine den anderen nichts gönnt, könnte man mal den nicht geliebten Nachbarn mal anschwärzen, und es mal petzen. Wenn dann noch auf dem Amt ein Paragraphenreiter sitzt, hat der Nachbar nichts zu lachen. Ansonsten gibt es für Amtspersonen immer einen sogenannten ermessens Spielraum, mal in Amtsdeutsch aus zu drücken.

geralds(R)

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Wien, AT,
26.08.2014,
15:28
(editiert von geralds
am 26.08.2014 um 15:30)


@ gast (A)

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» » Jemand, der seine Sinne seriös schärft, seriös zur Anwendung bringt,
» » der würde im Prinzip KEINE Zertifikate benötigen.
» » Er kann es, weil er es bereits mit seiner Achtung vor Mensch
» » und Umwelt und Leben von Grund auf praktisch richtig macht.
» » Das ist es, was ich immer wieder ansprach, auch hier.
» » Sein eigenes für sich gestelltes hohe Niveau entsprechend darzubieten.
»
» Das Niveau sollte keinesfalls geringer sein als bei diesem Schweißtrafo.
»
»
»
»
»
»
»
»

---
Boah!! Der Boden der Tatsachen!



... und wir machen uns Sorgen, um unsere Pflichten und Rechte... tsi.hi,, pfeif..


Seine Karriereleiter: - die erste Sprosse hat er schon hochgestiegen ...



---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

Rumfrickler

26.08.2014,
15:23

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Das ist, wo ich die Grenze gesetzt habe - zB: ich greife nix an, was mit
» Gas zu tun hat.

Ich habe hier eine Altanlage mit "Bestandsschutz".
Bevor ich hier eingezogen bin, haben die Stadtwerke
die Zuleitung erneuert.
Da der Zählerplatz nicht passte, hat man einfach die Befestigung los gebogen.
Immerhin hat der neue Hauptabsperrhahn eine Thermische Sicherung.

Dann befasst man sich doch schon mal mit der Materie.
Zählerabsperrhahn mit GS Gasströmungswächter eingebaut und die Befestigung repariert.
Jetzt kann ich ruhig schlafen.

gast (A)

26.08.2014,
15:04

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Jemand, der seine Sinne seriös schärft, seriös zur Anwendung bringt,
» der würde im Prinzip KEINE Zertifikate benötigen.
» Er kann es, weil er es bereits mit seiner Achtung vor Mensch
» und Umwelt und Leben von Grund auf praktisch richtig macht.
» Das ist es, was ich immer wieder ansprach, auch hier.
» Sein eigenes für sich gestelltes hohe Niveau entsprechend darzubieten.

Das Niveau sollte keinesfalls geringer sein als bei diesem Schweißtrafo.







geralds(R)

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Wien, AT,
26.08.2014,
14:47

@ Hartwig

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hi
» nach meiner Kenntnis sind die Rechtssystem zwischen A und D diesbezüglich
» wohl kaum unterschiedlich. Ob es bei euch jetzt einen "Pfuschparagraphen"
» im Strafrecht gibt, weiss ich nicht.
» Der Rest ist hier nicht relevant.
» Vile Grüsse
» Hartwig

---
"Pfuschparagraphen" gibt es auch.
Der Hauptunterschied liegt zwischen "Privat" und "Gewerblich.
"Nachbarschafts-, Familienhilfen"...
Untere Freigrenzen.

Eindeutig ist: dort wo, Fremd- , Dritte-Personen hin gelangen können.

Das Problem: - hier sieht man u.A. deutlich wo das Absurdum hinreichen kann:
Kochst, oder bäckst für deine Freunde, oder feierst eine
Party mit deinen Freunden in deiner Wohnung, Haus, wo auch immer..
bis dran, und selbst, wenn er ein Glas Wasser aus der Wasserleitung trinkt, kann es Ärger geben.

Bei Strom, Gas, Wasser - hier kann Gefahr in Verzug sein.
Das ist, wo ich die Grenze gesetzt habe - zB: ich greife nix an, was mit Gas zu tun hat.

Strom, ja, das habe ich ja gelernt, mit Zertifikat.
Wasser, ja, da kann man was sichtbar, mit relativen Möglichkeiten leicht was machen.
Hier zählt der Hausverstand, Sachverstand.
Strom im Wasser, :- braucht man eh nicht diskutieren.

Aus diesem Grund bin ich auch froh, dass in meiner Wohnung kein Gas mehr vorhanden ist, nicht mal eine Therme.
In meiner alten Wohnung gab's das noch.

-Dort liegt auch ein Punkt im Paragraphen:
Wennst eine Ausbildung in einem dieser Gebiete,
dann kannst auch den Sachverhalt in den anderen Gebieten
einschätzen und nachvollziehen.
Weil sich diese Technologien ähnlich verhalten.
Damit kannst auch als Halb-Laie, wie ich für Gas, eine "Erste Hilfe" leisten.
Wiewohl ich ja obig gesagt, grundsätzlich nichts damit machen will, was ja nicht heißt, dass ich's nicht könnte.
Sicher kann ich da auch was machen, ich kannst ja,
weil ich u. A. weiß, wie es geht, erst recht als Techniker.
Ist im Übrigen eben nicht das erste Mal, dass ich mit Gas gearbeitet habe. - Aber ich setze hier bewusst eine Grenze.
Das soll eben schon klar erkennbar sein, mein Erläuterungsversuch hier.
Also, das was in deiner Macht und Möglichkeit vorhanden ist.

Das übrigens ist auch verknüpft mit Zivilcourage.
Das ist auch im Gesetz verankert.
Weiterführend geht's bis zum Zivil-Dienst,
-> Ziviltechnik und gar -->> !Zivilschutz!
http://www.arching-zt.at/uploads/media/Berufsinformation_ZT_Schueler_01.pdf
http://www.zivilschutzverband.at/

Jemand, der seine Sinne seriös schärft, seriös zur Anwendung bringt,
der würde im Prinzip KEINE Zertifikate benötigen.
Er kann es, weil er es bereits mit seiner Achtung vor Mensch
und Umwelt und Leben von Grund auf praktisch richtig macht.
Das ist es, was ich immer wieder ansprach, auch hier.
Sein eigenes für sich gestelltes hohe Niveau entsprechend darzubieten.

Das ist eben krass im Gegensatz zu dem, was die meisten der Bevölkerung macht.
Leider auch so herausfordernd macht.
Sodass eben die Obrigkeit, wegen dieser "Kopflosen",
genau solche von dir obig angesprochene Schranken setzt.

-- Vor Augen geführt, einfach logisch:
"Was ist, wenn alle Spezialisten plötzlich nicht mehr vorhanden sind, weil eben.... rumms, weg sind?!""
Ähm,, wer leistet dann entsprechende Dienste? - Eben!

Diese obigen Gesetze sehe ich als "Normalfall-Abgrenzung",
/ist übrigens nicht meine Meinungsäußerung! - dazu gibt's auch gesetzliche Grundlagen/
eine Ordnung schaffende, damit kein Durcheinander entsteht.
Wenn es aber mal ernst wird, dann sollte jeder seine
Frau, seinen Mann stehen, stehen können.

Also, so gesehen, sehe ich: was spricht dagegen, wenn der TE seine Verlängerungen selber reinmontiert.
Eigentlich nix.
Einen Unfall an Dritte will er doch wohl nicht provozieren, oder? hm...
"wenn,,,aber""... tja, flip-flop---"" so hin kann es halt auch ausarten..
Diese Art Meldungen schiebe ich dann in Richtung Rechthaberei,
was gesetzlich auch entsprechend verankert ist.
Und wenn es der Staatsanwalt, oder Richter höchst
persönlich sei mag, sich damit untauglich macht.
- wohl,wohl,,, Gesetze kann man leider allzu leicht einseitig anwenden,... solange bis es kracht.

Grüße
Gerald
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

Andreas Gruber

E-Mail

26.08.2014,
14:06

@ Hartwig

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hi
» nach meiner Kenntnis sind die Rechtssystem zwischen A und D diesbezüglich
» wohl kaum unterschiedlich. Ob es bei euch jetzt einen "Pfuschparagraphen"
» im Strafrecht gibt, weiss ich nicht.
» Der Rest ist hier nicht relevant.
» Vile Grüsse
» Hartwig

Ob der existiert wäre allerdings sehr interessant.

Hartwig(R)

26.08.2014,
14:00

@ Rumfrickler

Hausinstallation

Hallo,
Das würde ich auch erwarten, ebenso eine mögliche Verfahrenseinstellung wegen "Nichtigkeit" - alles ist möglich. Wie heisst es noch so schön. "Vor Gericht und auf hoher See....."
Viele Grüsse
Hartwig

Hartwig(R)

26.08.2014,
13:57

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

Hi
nach meiner Kenntnis sind die Rechtssystem zwischen A und D diesbezüglich wohl kaum unterschiedlich. Ob es bei euch jetzt einen "Pfuschparagraphen" im Strafrecht gibt, weiss ich nicht.
Der Rest ist hier nicht relevant.
Vile Grüsse
Hartwig

xy(R)

E-Mail

26.08.2014,
13:08

@ Rumfrickler

Hausinstallation

» » Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...
»
» Mangelndes öffentliches Interesse. Der klagt nicht.

Der klagt, eben wenn öffentliches Interesse besteht.


» Du bist dann als Querolant Polizeibekannt.

Ganz bestimmt.

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
26.08.2014,
12:56

@ Hartwig

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hallo,
» »
» » Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...
»
» und der ist da definitiv zuständig - im StGB heißt es irgendwo:
»
» "(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs
» oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder
» Ausführung eines Vorhabens, technische
» Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder
» eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern,
» gegen
» die allgemein anerkannten Regeln der Technik
» verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
» anderen Menschen gefährdet.
» (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
» Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
» Geldstrafe bestraft."
»
» Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten besteht bei Verstößen gegen das StGB
» Anzeigepflicht - d. h. wer das problem erkennt und keine Anzeige erstattet,
» macht sich mitschuldig.
»
» Das sollte man zumindest wissen. Auch gilt nicht "das macht doch jeder..."
» oder "..das habe ich nicht gewusst.."
»
» Grüsse
»
» Hartwig

---
Bin ich froh, dass ich nicht in DE lebe.

Das ist ja glatt eine Aufforderung zur Total-Verdummung.
Das bist ja bereits mitschuldig an den Verbrechen der
industriellen Umweltverpestung, nur weil du in DE wohnst
und die DE Luft einatmest, wohlwissend, dass die dort
ansässige Schwerindustrie alles kaputt macht.

UND - das kann mir kein Laie erzählen, das er das nicht
weiß, nicht begreift!

Tja, so kann man die Bewohner einfangen und kleinhauhen,
nur damit der "Zertifizierte" seine Verarschungs- und
Umweltzerstörergeschäfte machen kann.

Wir, die Bevölkerung.....jaja,,,

Hausverstand, Sachverstand, das lernt man bereits in den
Grundschulen, tja. und hoffentlich auch von seinen Eltern
zu Hause.

---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

Rumfrickler

26.08.2014,
12:26

@ Hartwig

Hausinstallation

» Hallo,
» »
» » Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...
»
» und der ist da definitiv zuständig - im StGB heißt es irgendwo:
»
» "(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs
» oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder
» Ausführung eines Vorhabens, technische
» Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder
» eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern,
» gegen
» die allgemein anerkannten Regeln der Technik
» verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
» anderen Menschen gefährdet.
» (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
» Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
» Geldstrafe bestraft."
»
» Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten besteht bei Verstößen gegen das StGB
» Anzeigepflicht - d. h. wer das problem erkennt und keine Anzeige erstattet,
» macht sich mitschuldig.
»
» Das sollte man zumindest wissen. Auch gilt nicht "das macht doch jeder..."
» oder "..das habe ich nicht gewusst.."
»
» Grüsse
»
» Hartwig

Das trifft auf alle zu. Die Eintragung im Installateurverzeichnis ist kein Freibrief zum Pfusch.

Ich kann mir gut Vorstellen, dass eine ausgewiesene Fachkraft da härter bestraft wird als der im guten Gewissen handelnde Hausbesitzer.