Forum

Einloggen | Registrieren | RSS  

Andrè

02.07.2009,
10:48
 

Muss der SIcherungskasten Freigehalten werden? (Elektronik)

Hi
Ich habe das Problem das wir in unserer Mietwohnung die Sicherungskästen im Keller haben.
Und abundzu fliegt ja ma ne Sicherung.
Jedoch das Problem was wir haben ist das unsere Nachbarin immer den Sicherungskasten "zustellt" so das mann nicht drann kommt und erst die Sachen wegräumen muss (ist so eine schöne "Lagerfläche".
Und die Beschwert sich immer das mann nicht an ihre Sachen darf da mann die ja wegräumen muss was sie sehr stört.
Daher wollte ich Fragen gibts da evtl ein Gesetzt das mann ihr vorlegen kann das der platz nicht zugestellt werden darf?
Danke
Andrè

x y

02.07.2009,
11:03

@ Andrè

Muss der SIcherungskasten Freigehalten werden?

» Ich habe das Problem das wir in unserer Mietwohnung die Sicherungskästen
» im Keller haben.

Sind dort auch die Zähler?

Andrè

02.07.2009,
11:29

@ x y

Muss der SIcherungskasten Freigehalten werden?

Ja die Zähler befinden sich auch in dem Kasten.

x y

02.07.2009,
11:35

@ Andrè

Muss der SIcherungskasten Freigehalten werden?

» Ja die Zähler befinden sich auch in dem Kasten.

Dann muss das frei, wirklich frei zugänglich gehalten werden, TAB2007 Abs 7.3, da stehen auch Maße diesbezüglich drin.