Christian B

17.06.2009, 19:44 |
Mietwohnung kein FI-Schalter (Elektronik) |
Hallo!
Habe folgendes Problem und zwar haben sind wir in eine Mietweohnung gezogen und beim Blick in den Sicherungskasten stellte ich fest das nur normale Sicherungen und kein FI-Schalter vorhanden ist.
Nach ein wenig Googlen fand ich den Hinweis auf Wikipedia
"Seit dem 1. Juni 2007 gilt eine VDE-Norm, die bis auf wenige Ausnahmen zusätzlich auch für alle anderen Steckdosenstromkreise, die für elektrotechnische Laien zugänglich sind, bis 20 A im Gebäude und 32 A im Freien (DIN VDE 0100-410:2007-06, Abschnitt 411.3.3), einen RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom von maximal 30 mA fordert.[2][3] Die Übergangsfrist zur Anwendung der Vorgängerausgabe ohne diese Forderung ist am 1. Februar 2009 abgelaufen."
Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben, da selbst hier in der Wohnung durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von Lichtschalter anlag usw.
Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?
Unsere Steckdosen und Lichtschalter sind mit 3 Adern angeschlossen ( L , N , PE).
Somit sollte doch eine Nachrüstung möglich sein oder?
Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.
greetz
chris |
Thomas Z
17.06.2009, 21:31
@ Christian B
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Mietwohnung kein FI-Schalter |
» Hallo!
»
» Habe folgendes Problem und zwar haben sind wir in eine Mietweohnung
» gezogen und beim Blick in den Sicherungskasten stellte ich fest das nur
» normale Sicherungen und kein FI-Schalter vorhanden ist.
Kann auch eine ander Schutzmaßnahme angewendet worden sein
Kann aber auch eine Pfusch Anlage sein
» Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben, da selbst hier in
» der Wohnung durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von
» Lichtschalter anlag usw.
Elektriker anrufen, Auftrag erteilen und fertig
»
» Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu
» haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?
Pflicht für Neuanlagen
Wenn du es willst wirst du es bezahlen
es sei den es ist eine Pfusch Anlage dann muss die sowieso saniert werden
könnte aber so auch in Ordnung sein
»
» Unsere Steckdosen und Lichtschalter sind mit 3 Adern angeschlossen ( L , N
» , PE).
»
» Somit sollte doch eine Nachrüstung möglich sein oder?
Elektriker fragen (Erdung prüfen und noch ein paar andere Sachen)
»
»
» Wäre euch sehr dankbar für eine Antwort.
»
» greetz
» chris |
Torsten

17.06.2009, 21:37
@ Christian B
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Mietwohnung kein FI-Schalter |
» Habe folgendes Problem und zwar haben sind wir in eine Mietweohnung gezogen und beim Blick in den Sicherungskasten stellte ich fest das nur normale Sicherungen und kein FI-Schalter vorhanden ist.
Das ist zwar nicht schön, aber gesetzlich eventuell vollkommen legal.
Sofern die Anlage errichtet wurde, bevor ein FI Pflicht wurde (Baujahr 1983 oder älter) und die Installation den damaligen Anforderungen entsprach, fällt sie unter den Bestandsschutz und bedarf keiner Änderung.
Eine Nachrüstung eines FIs ist nur dann vorgeschrieben, wenn im Zuge einer Renovierung etc. größere Änderungen an der Elektroinstallation vorgenommen werden.
Falls also kein Pfusch vorliegt, bleibt Dir wohl nur der Weg, mal nett mit dem Vermieter zu sprechen und notfalls auch anzubieten, dass ihr euch die Kosten teilt.
» Unsere Steckdosen und Lichtschalter sind mit 3 Adern angeschlossen ( L , N
» , PE).
» Somit sollte doch eine Nachrüstung möglich sein oder?
Wenn die Installation prinzipiell in Ordnung ist, sollten sich Änderungen auf den Sicherungskasten beschränken.
Wenn in dem Kasten noch genug Teilereinheiten frei sind, kann der Fi ggf. direkt nachgerüstet werden. Der Preis dafür dürfte sich in einem erträglichen Rahmen bewegen. Teurer wird es, wenn aus irgendwelchen Gründen auch der Sicherungskasten getauscht werden muss oder bei Messungen Unzulänglichkeiten gefunden werden (Erdungswiderstände, Isolationswiderstände etc.).
Gruß
Torsten |
hws

59425 Unna, 18.06.2009, 09:28
@ Christian B
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Mietwohnung kein FI-Schalter |
» "Seit dem 1. Juni 2007 gilt eine VDE-Norm, die bis auf wenige Ausnahmen
Wie von Thomas und Torsten erwähnt: vermutlich ist die Anlage so zulässig.
» Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben,
Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Der Vermieter hat keine Plicht, da was zu machen oder bezahlen.
» .. durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von
» Lichtschalter anlag usw.
Ohne die genaue Fehlerursache zu kennen: da dürfte der korrekte Anschluss des Lichtschalters das Problem beheben. Der Rahmen eines Lichtschalters hat NIE Spannung anliegen (wenn er richtig installiert ist)
Da kommt mir ein böser Gedanke: Einen "Lügenstift" (Spannungsprüfer) an den Rahmen gehalten und der hat geleuchtet ? - Falsch gemessen bzw falsche Schlussfolgerung.
» Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu
» haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?
Solange nix an der Anlage verändert wird - isses keine Pflicht.
Will man trotzdem einen FI / RCD, muss man's halt bezahlen (und den Vermieter um Zustimmung bitten!!)
Spannung auf dem Rahmen: falls das keine Fehlmessung ist, muss der VM das bezahlen (aber NUR das - nicht einen RCD Einbau). - Falls nicht eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht und der Betrag darunter liegt.
hws |
Christian B

18.06.2009, 10:58
@ hws
|
Mietwohnung kein FI-Schalter |
Ich habe vergessen zu Erwähnen das das Badezimmer vor 3-4 Jahren komplett neu gemacht wurde mit Durchlauferhitzer, usw.
So wie ich dann die Vorschrift verstehe hätte dann spästenes das Badezimmer über einen FI gesichert werden müssen oder?
» » "Seit dem 1. Juni 2007 gilt eine VDE-Norm, die bis auf wenige Ausnahmen
»
» Wie von Thomas und Torsten erwähnt: vermutlich ist die Anlage so
» zulässig.
»
» » Ich möchte unbedingt einen FI-Schalter eingebaut haben,
»
» Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch. Der Vermieter hat keine Plicht,
» da was zu machen oder bezahlen.
»
» » .. durch defekte Kabel z.B. Strom auf den Rahmen von
» » Lichtschalter anlag usw.
»
» Ohne die genaue Fehlerursache zu kennen: da dürfte der korrekte Anschluss
» des Lichtschalters das Problem beheben. Der Rahmen eines Lichtschalters
» hat NIE Spannung anliegen (wenn er richtig installiert ist)
» Da kommt mir ein böser Gedanke: Einen "Lügenstift" (Spannungsprüfer) an
» den Rahmen gehalten und der hat geleuchtet ? - Falsch gemessen bzw falsche
» Schlussfolgerung.
»
» » Die Sache die mir nicht ganz klar ist, ist es jetzt Pflicht soetwas zu
» » haben bzw. wer muss die Kosten übernehmen?
»
» Solange nix an der Anlage verändert wird - isses keine Pflicht.
»
» Will man trotzdem einen FI / RCD, muss man's halt bezahlen (und den
» Vermieter um Zustimmung bitten!!)
»
» Spannung auf dem Rahmen: falls das keine Fehlmessung ist, muss der VM das
» bezahlen (aber NUR das - nicht einen RCD Einbau). - Falls nicht eine
» Kleinreparaturklausel im Mietvertrag steht und der Betrag darunter liegt.
»
» hws |
hws

59425 Unna, 18.06.2009, 11:05
@ Christian B
|
Mietwohnung kein FI-Schalter |
» Ich habe vergessen zu Erwähnen das das Badezimmer vor 3-4 Jahren komplett
» neu gemacht wurde mit Durchlauferhitzer, usw.
Je nachdem wie der Drchlauferhiter angeschoossen ist, muss das nicht ein.
Klopp dich mit deinem Vermieter oder lass es vom örtlichen Elektriker begutachten - das können wir nicht übers Netz.
hws |
x y
18.06.2009, 13:45
@ Christian B
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Mietwohnung kein FI-Schalter |
» Ich habe vergessen zu Erwähnen das das Badezimmer vor 3-4 Jahren komplett
» neu gemacht wurde mit Durchlauferhitzer, usw.
»
» So wie ich dann die Vorschrift verstehe hätte dann spästenes das
» Badezimmer über einen FI gesichert werden müssen oder?
Nö. |