A-Freak

14.06.2009, 17:50 |
Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? (Bauelemente) |
Beruflich komme ich in letzter Zeit wieder öfter in Wohnungen in denen mehr oder weniger große Teile der Elektroinstallation "original von damals" sind. Unter anderem sind auch noch Uralt-Steckdosen in Benutzung, flache Platten auf der Wand mit zwei Löchern und darin schlabbert lose der Stecker von einer Mehrfach-Steckdosenleiste.
Auch wenn ich kein Elektroinstallateur bin ist es für mich trotzdem offensichtlich daß diese hochgefährlich sind:
-kein Schutzleiter
-seitlich kann man an die stromführenden Stifte kommen wenn der Stecker nur halb drin ist
-Brandgefahr durch Lichtbögen (wenn man nur leicht wackelt spratzelt es schon deutlich)
Nun habe ich mich mal durch ein paar alte Bücher gewühlt und festgestellt daß diese Steckdosen vor dem letzten Weltkrieg einmal üblich waren wenn der Raum trocken ist und keine leitfähigen Teile enthält. Damals vertraute man anscheinend darauf daß Wände und Fußboden gut genug von der Erde isolieren daß es damit nicht so schlimm ist wenn man eine gewischt bekommt.
In den vergangenen Jahrzehnten haben diese Häuser aber oft eine Zentralheizung bekommen und wenn nicht dann ist spätestens mit dem Kabel-TV trotzdem eine gute Erdung im Wohnzimmer.
Wenn ich diese Probleme so anspreche dann sind die Vermieter nicht gerade begeistert davon die Anlage komplett sanieren zu lassen weil das schon immer so funktioniert hat, auch die Mieter selbst sagen oft nur daß ihnen in den letzten 60 Jahren nie etwas passiert ist. |
x y
14.06.2009, 18:15
@ A-Freak
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» der Raum trocken ist und keine leitfähigen Teile enthält. Damals vertraute
» man anscheinend darauf daß Wände und Fußboden gut genug von der Erde
» isolieren daß es damit nicht so schlimm ist wenn man eine gewischt
» bekommt.
Nennt man Standortisolierung.
» In den vergangenen Jahrzehnten haben diese Häuser aber oft eine
» Zentralheizung bekommen und wenn nicht dann ist spätestens mit dem
» Kabel-TV trotzdem eine gute Erdung im Wohnzimmer.
Und damit wären auch damalige Vorschriften nicht mehr erfüllt. Ist aber egal, Standortisolierung ist seit gut 50 Jahren nicht mehr zuläössig, zumindest in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern seit der Wiedervereinigung nicht mehr, AFAIR gabs eine Übergangsfrist, die aber auch schon lange abgelaufen ist. Es musste zumindest auf TN-C umgerüstet werden, bei nächster Gelegenheit, z.B. wenn eh neu tapeziert wird, auf TN-S.
» Wenn ich diese Probleme so anspreche dann sind die Vermieter nicht gerade
» begeistert davon die Anlage komplett sanieren zu lassen weil das schon
» immer so funktioniert hat, auch die Mieter selbst sagen oft nur daß ihnen
» in den letzten 60 Jahren nie etwas passiert ist.
Weise sie auf die strafrechtlichen Konsequenzen hin, z.B. fahrlässige Tötung, bis zu 5 Jahre Haft. Wenn das nicht fruchtet, den VNB benachrichtigen, und auffordern die Anlage still zu legen, schriftlich und belegbar. Zumindest du bist dann erstmal aus dem Schneider, ansonsten kann auch dir §222 StGB unangenehm werden. |
Theo

Düsseldorf, 14.06.2009, 18:35
@ A-Freak
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
Hallo
Das ist in der Rechtsprechung immer noch umstritten, es gilt überwiegend der Bestandschutz. Zitat eines öffentlichen Gutachters:
Nicht-Umrüstpflicht
Sobald nur der Steckdoseneinsatz gegen einen neuen ausgetauscht wird bzw. in einer Wohnung ein neues Steckdosenprogramm zum Einsatz gelangt, gilt weiterhin die Norm, die zum Zeitpunkt der Errichtung Gültigkeit hatte. Beachtet werden müssen nur Anpassungspflichten, die evtl. in diesem Zeitraum erlassen worden sind. Darunter fällt jedoch nicht die DIN VDE 0100-410, da darin keine Anpassung von Bestandsanlagen gefordert wird. Zitat Ende.
Es kommt auch auf den Mietvertrag an. Wenn darin der Zustand zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses vereinbart ist (und das dürfte der Normalfall in Mietverträgen sein) wird auch nur dieser Zustand bei der Übergabe geschuldet, und der Mieter hat ihn in seiner Mietdauer aufrechtzuerhalten. Nicht mehr und nicht weniger.
Nicht vergessen: Dafür zahlt der Mieter ja auch nur die kleine Miete die diesem einfachen Zustand angemessen ist. Wenn erneuert/modernisiert wird, muss er auch mehr Miete zahlen. Das übersehen Mieter sehr gerne.
Theo |
x y
14.06.2009, 18:48
@ Theo
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» Nicht-Umrüstpflicht
»
» Sobald nur der Steckdoseneinsatz gegen einen neuen ausgetauscht wird bzw.
» in einer Wohnung ein neues Steckdosenprogramm zum Einsatz gelangt, gilt
» weiterhin die Norm, die zum Zeitpunkt der Errichtung Gültigkeit hatte.
Nicht für Standortisolierung, insbesondere wenn die Vorraussetzungen dafür nicht mehr bestehen.
» Es kommt auch auf den Mietvertrag an. Wenn darin der Zustand zum Zeitpunkt
» der Errichtung des Hauses vereinbart ist (und das dürfte der Normalfall in
» Mietverträgen sein) wird auch nur dieser Zustand bei der Übergabe
» geschuldet, und der Mieter hat ihn in seiner Mietdauer aufrechtzuerhalten.
» Nicht mehr und nicht weniger.
Ein Trugschluss, zumindest bei privatem Wohnraum. Die Vertragsfreiheit ist da deutlich eingeschränkt, und das ist auch gut so.
» Nicht vergessen: Dafür zahlt der Mieter ja auch nur die kleine Miete die
» diesem einfachen Zustand angemessen ist. Wenn erneuert/modernisiert wird,
» muss er auch mehr Miete zahlen. Das übersehen Mieter sehr gerne.
Es handelt sich dabei weder um eine Renovierung noch eine Modernisierung. Anders läge der Fall, wenn dabei die Zahl der Stromkreise und Steckdosen auf heutigen Stand erweitert wird. |
Theo

Düsseldorf, 14.06.2009, 19:29
@ x y
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
Hallo
Sieh dir doch mal dieses BGH-Urteil an:
http://www.jung-rechtsanwalt.de/zivilrecht/mietrecht/liste-mietrecht-a/altbauwohnung-mindeststandard/
Die Erweiterung der Elektroanlage im geschilderten Umfang musste hier nur vorgenommen werden, weil der Mietvertrag in diesem Punkt unklar war! Mit einer klaren Regelung wäre die Anlage geblieben wie sie ist. Diese klaren Regelungen sind in den Haus&Grund Verträgen im Bereich Düsseldorf üblich.
Theo |
AndyO
14.06.2009, 21:49
@ Theo
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» Hallo
»
» Sieh dir doch mal dieses BGH-Urteil an:
»
» http://www.jung-rechtsanwalt.de/zivilrecht/mietrecht/liste-mietrecht-a/altbauwohnung-mindeststandard/
»
» Die Erweiterung der Elektroanlage im geschilderten Umfang musste hier nur
» vorgenommen werden, weil der Mietvertrag in diesem Punkt unklar war! Mit
» einer klaren Regelung wäre die Anlage geblieben wie sie ist. Diese klaren
» Regelungen sind in den Haus&Grund Verträgen im Bereich Düsseldorf üblich.
»
» Theo
Wenn die Anlage gegen geltende Sicherheitsauflagen verstößt, und damit meine ich nicht Modernisierungen wie z.B. ein FI, so sind diese Mängel abzustellen. XY scheint hier über normgerechtes Wissen zur verfügen. Wenn dem so ist, hat er den Weg aufgezeigt. Der lässt sich dann ja an geeigneter Stelle mit Bildern klären. -- MfG
AndyO
Bei allen gegebenen Hinweisen sind bei deren Befolgung die einschlägigen VDE- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Jeder ist zum Schutz seiner eigene Gesundheit zur Einhaltung der Vorschriften eigenverantwortlich! |
Theo

Düsseldorf, 14.06.2009, 22:29 (editiert von Theo am 14.06.2009 um 22:29)
@ AndyO
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
Hallo
Es kommt gerade NICHT auf derzeit geltende Sicherheitsauflagen an, sondern auf den Ursprungszustand. Wenn der einwandfrei ist, und im Vertrag vereinbart wurde, gilt nichts anderes. Wenn er nicht einwandfrei ist, muss er wieder hergestellt werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wäre die Erneuerung nach den derzeit geltenden Vorschriften fällig.
Natürlich erfüllt eine solche alte Anlage nicht modernste Sicherheitsanforderungen, aber das ist auch nicht der Sinn des Bestandschutzes.
Geht doch aus dem BGH-Urteil deutlich hervor.
Theo
PS: Nicht dass wir uns falsch verstehen, ich bin auch dafür, dass eine Elektroanlage auf jeden Fall bestmöglichen Personenschutz bieten sollte, und eine moderne Anlage bietet den mehr als eine alte Anlage mit Alu-Drähten und fehlendem Schutzleiter, aber dabei sollte man die geltende Rechtslage nicht aus dem Auge verlieren. |
Björn

Dortmund, 15.06.2009, 01:23
@ Theo
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» Hallo
»
» Es kommt gerade NICHT auf derzeit geltende Sicherheitsauflagen an, sondern
» auf den Ursprungszustand. Wenn der einwandfrei ist, und im Vertrag
» vereinbart wurde, gilt nichts anderes. Wenn er nicht einwandfrei ist, muss
» er wieder hergestellt werden. Erst wenn das nicht möglich ist, wäre die
» Erneuerung nach den derzeit geltenden Vorschriften fällig.
Hallo Theo,
der Ursprungszustand liegt ja offensichtlich nicht mehr vor, da Kabel-TV und Zentralheizung nachgerüstet wurden. Im Zuge dessen hätte also bereits eine Anpassung der Anlage erfolgen müssen. Damit widerspricht die Anlage nun sowohl den damaligen (Standortisolierung) als auch den aktuellen Vorschriften (Schutzleiter).
Viele Grüße,
Björn |
x y
15.06.2009, 01:44
@ Theo
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» Sieh dir doch mal dieses BGH-Urteil an:
Hab ich, es ging dabei aber um eine geforderte *Erweiterung*. Wenn du da anderes siehst ist das deine, wohl laienhafte Interpretation. |
x y
15.06.2009, 01:48
@ Björn
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» der Ursprungszustand liegt ja offensichtlich nicht mehr vor, da Kabel-TV
» und Zentralheizung nachgerüstet wurden. Im Zuge dessen hätte also bereits
» eine Anpassung der Anlage erfolgen müssen. Damit widerspricht die Anlage
» nun sowohl den damaligen (Standortisolierung) als auch den aktuellen
» Vorschriften (Schutzleiter).
Und Standortisolierung genießt keinen generellen Bestandschutz. Ich suche jetzt aber bestimmt nicht die entsprechenden Urteile aus den '60ern raus. |
Theo

Düsseldorf, 15.06.2009, 08:05
@ x y
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» » Sieh dir doch mal dieses BGH-Urteil an:
»
» Hab ich, es ging dabei aber um eine geforderte *Erweiterung*. Wenn du da
» anderes siehst ist das deine, wohl laienhafte Interpretation.
Hallo
Wie interpretierst du den diese Sätze:
"Mit ihrer Klage haben die Kläger von der Beklagten die Beseitigung verschiedener von ihnen behaupteter Unzulänglichkeiten der Wohnung sowie Instandsetzung verlangt und unter Berufung auf mehrere Sachverständigengutachten, die in einem von ihnen angestrengten selbständigen Beweisverfahren eingeholt wurden, unter anderem begehrt, die gesamte elektrische Anlage entsprechend den einschlägigen DIN-Normen instand zu setzen"
Diese Forderung nach Instandsetzung der gesamten Anlage nach neuesten Vorschriften wurde abgelehnt, und nur weil im Vertrag dieser Punkt nicht eindeutig geregelt war, kam es zu einer Erweiterung.
Das ist meine "laienhafte Interpretation" und der letzte Beitrag zu diesem Thema. Wer lesen kann wird in diesem erfreulich klar und verständlich gehaltenen Urteil die erforderlichen Informationen finden.
Theo |
x y
15.06.2009, 09:42
@ Theo
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
» Das ist meine "laienhafte Interpretation" und der letzte Beitrag zu diesem
» Thema. Wer lesen kann wird in diesem erfreulich klar und verständlich
» gehaltenen Urteil die erforderlichen Informationen finden.
Und wo genau steht, dass dort Steckdosen ohne PE vorhanden waren? |
SabineM

16.06.2009, 10:26
@ x y
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Umrüstpflicht für Uralt-Steckdosen? |
Die Probleme fangen doch erst so richtig an, wenn mal was passiert. Wenn jemand verletzt wird oder es zu einem Brand kommt, dann hängt der Elektriker der als Letzter mit der Anlage zu tun hatte ganz schön in der S******.
Eine Steckdose in der Lichtbögen vor sich hin sprazeln, darf von einer "elektrotechnischen Fachkraft" nicht kommentarlos ignoriert werden.
Bei uns in der Firma wird bei solchen Sachen der Kunde schriftlich ( auf dem Arbeitsbericht der unterschrieben wird, in Extremfällen sogar Einschreiben mit Rückschein) auf die Gefahren hingewiesen. Dazu hat uns ein Rechtsanwalt geraten, weil es bei Fachleuten keine einfache Fahrlässigkeit mehr darstellt über solche Gefahren hinwegzusehen. Was deine Versicherung (und dein Gewissen) im Schadensfall zu grober Fahrlässigkeit und Handeln wider besserem Wissen sagen, kannst du dir denken.
Wenn der Elektriker geht, muß die Anlage sicher sein! |