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nonameprojekt

03.05.2009,
21:49
 

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ? (Elektronik)

Hallo,

kann mir jemand verbindlich sagen wie es ist mit den Urheberrechten und Patentrechten, wenn man bei jemand nach seinen Vorstellungen etwas bauen lässt z.B.: eine Platine mit bestimmten Funktionen, die man vorher abesprochen hat gegen einen höheren Geldbetrag.

Wo liegen in diesem Fall die Urheberrechte und somit die Patentrechte? Beim Ersteller und Hersteller der Platine oder beim Auftraggeber?

Danke im Voraus

Maik

03.05.2009,
22:11

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Wie du schon sagts
"kann mir jemand verbindlich sagen"
Sowas kann nur DEIN Anwalt dir sagen.

Elektronix(R)

03.05.2009,
23:07
(editiert von Elektronix
am 03.05.2009 um 23:08)


@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

» Hallo,
»
» kann mir jemand verbindlich sagen wie es ist mit den Urheberrechten und
» Patentrechten, wenn man bei jemand nach seinen Vorstellungen etwas bauen
» lässt z.B.: eine Platine mit bestimmten Funktionen, die man vorher
» abesprochen hat gegen einen höheren Geldbetrag.
»
» Wo liegen in diesem Fall die Urheberrechte und somit die Patentrechte?
» Beim Ersteller und Hersteller der Platine oder beim Auftraggeber?
»
» Danke im Voraus

Patentrecht gibt es nur, wenn Du ein Patent angemeldet hast. Für das Urheberrecht müßtest Du auf jeder Platine den entsprechenden Hinweis (das Copyright) angeben, genau wie bei jedem Buch.
Im Das Urheberrecht liegt zunächst einmal beim Auftraggeber (z. B. Buchautor). Der kann es natürlich an den Hersteller/Verlag/Produzenten verkaufen.
Aber wie Maik schon sagte: Verbindlich ist das nicht.

--
Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..

nonameprojekt

03.05.2009,
23:40

@ Elektronix

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Hallo,

dann hab ich es falsch ausgedrückt! Sorry!

Ich meinte eher die Sache mit dem Urheberrecht.
Also ich gebe einen Auftrag etwas her zu stellen, was etwas bestimmtes kann. Darf der Hersteller dann dieses Gerät also nicht einfach so im großen Stil verkaufen, nach ein paar Jahren, aus dem Grund weil er ja die Pläne und das Wissen hat und das Gerät massenhaft herstellen zu können.

Heißt das ich gebe einen Auftrag und alle Urheberrechte liegen bei mir und nur ich darf genau dieses gerät erneut in Auftrag geben?

Gruß

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
04.05.2009,
00:19

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

» Hallo,
»
» dann hab ich es falsch ausgedrückt! Sorry!
»
» Ich meinte eher die Sache mit dem Urheberrecht.
» Also ich gebe einen Auftrag etwas her zu stellen, was etwas bestimmtes
Gegenfrage: bist du selbst nicht in der Falle irgend ein Urheberrecht mit "deiner" Idee verletzt zu haben?
Gemein, nicht wahr?
Eigentlich wären dann alle Firmenmitarbeiter Urheberrechtler, weil da jeder für einen Rechtsanteil behaupten würde.

So würde ich den Auftragnehmer betrachten, der unter meiner Feder etwas herstellt.

» kann. Darf der Hersteller dann dieses Gerät also nicht einfach so im
» großen Stil verkaufen, nach ein paar Jahren, aus dem Grund weil er ja die
» Pläne und das Wissen hat und das Gerät massenhaft herstellen zu können.
»
» Heißt das ich gebe einen Auftrag und alle Urheberrechte liegen bei mir und
» nur ich darf genau dieses gerät erneut in Auftrag geben?
»
» Gruß

Das ist sicher eine Sache, auch Vertrauenssache, zwischen den beiden Vertragspartnern, inwieweit wer was vertreiben darf.
Das nenne ich dann unter Lizenz arbeiten.

Wenn du selbst die Idee hast, kannst es zuerst überlegen, ob du nicht das alles selbst herstellen kannst.
Wenn nicht, weil dir die zB Maschinen fehlen, dann kannst unter Auflagen fertigen lassen.
Leider wird sehr oft bis auf die "Unkenntlichkeit" bis auf Dreistigkeit kopiert.

Bist du sicher, dass du selbst nicht doch eine Standardschaltung irgendwo abkupferst,
dem armen Auftragnehmer aber nicht mitteilst, und den dann entsprechend mit einem Vertrag knebelst?
- Aufpassen, wenn es aus dem Datenbuch eine Standardschaltung ist.
Der Bauteilhersteller hat da viele Ideen im Datenbuch und im Web als Applikationsschaltung veröffentlicht.

Damit wäre es ein Knebelvertrag an den Auftragnehmer.
Weil der arme Auftragnehmer bastelt da in Wirklichkeit eine millionenfach kopierte Schaltung nach.
Ein Insider könnte den Trick schnell herausfinden.
Deutsch ist nun mal Deutsch, detto english english und nicht denglisch.
Dazu ist noch zu trennen, ob es privat oder rein geschäftlich zugeht.

Das ist auch nur meine persönliche Einschätzung.
Letztendlich ist der Anwalt oder Gericht der Hammerschlag.

Sonst, ist vorher reine Vertrauens- und Besprechungssache.

Grüße
Gerald

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

Gast

04.05.2009,
00:28

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Bei den Angaben, die Du machst, ist eine verbindliche Aussage nicht möglich. Übrigens ist auch das Urheberrecht hier nicht so wichtig wie die Verwertungsrechte.
Du bist bei einem wichtigen Punkt ungenau. Wenn Du ein fertiges Layout für die Fertigung in Auftrag gibst, darf der Hersteller der Platine das Layout nicht einfach weiter verwerten. Wenn der Auftrag die Entwicklung des Layouts umfaßt, ist es Vertragssache oder Auslegungssache wer welche Rechte hat. Deshalb ist es üblich bei der Vergabe des Entwicklungsauftrags genau festzulegen wer welche Rechte erhält. Der Umfang der Rechte für den Auftraggeber hat gewöhnlich auch einen Einfluß auf die Preisgestaltung. Wenn es dabei um größere Beträge geht, ist es wahrscheinlich auch kein Fehler beim Vertragsschluß einen Anwalt zu fragen, der sich damit auskennt. Falls der Vertrag schon geschlossen ist, könnte es sein, dass er Bestandteile enthält, die Dir nicht gefallen. Auch hier wird Dir nur ein Anwalt weiterhelfen können.

Theo(R)

E-Mail

Düsseldorf,
04.05.2009,
08:26

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Hallo

Wer hat den Schaltplan erstellt auf dessen Grundlage die Platine gefertigt wurde?

Wenn ich mit einer Idee zu einem Fachbetrieb gehe und er setzt diese Idee in einen Plan und in eine Platine um, hat er eigene schöpferische Leistungen erbracht die er verwerten kann. Du wirst es sogar schwer haben zu beweisen, dass die ursprüngliche Idee von dir kam, und nicht schon bei ihm vorhanden war und z.B. nur aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt wurde.

Wenn ich mit einem fertigen Plan komme, dann ist die Herstellung einer Platine nur eine einfache handwerkliche Arbeit.

Ich hoffe, du kannst beweisen, was damals vereinbart wurde, sonst solltest du das schnell vergessen und auf keinen Fall einen Rechtsstreit beginnen.

Theo

Elektronix(R)

04.05.2009,
09:13
(editiert von Elektronix
am 04.05.2009 um 09:18)


@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

» Hallo,
»
» dann hab ich es falsch ausgedrückt! Sorry!
»
» Ich meinte eher die Sache mit dem Urheberrecht.
» Also ich gebe einen Auftrag etwas her zu stellen, was etwas bestimmtes
» kann. Darf der Hersteller dann dieses Gerät also nicht einfach so im
» großen Stil verkaufen, nach ein paar Jahren, aus dem Grund weil er ja die
» Pläne und das Wissen hat und das Gerät massenhaft herstellen zu können.
»

In diesem speziellen Fall: Ganz klar nein. Du bist der Auftraggeber und bezahlst die Firma dafür, daß sie Dein Gerät herstellt. Wenn die Firma das Gerät weiter verkaufen würde, würde sie daran doppelt verdienen.
Allerdings kommt es auf das Gerät an: Wenn darin hauptsächlich Standartschaltungen und -programmierungen verwendet werden, kannst Du es nicht verhindern, wenn die Firma bei einem anderen Auftrag aus diesem Erfahrungspool schöpft.

Anders wäre es, wenn das Gerät, was Du anforderst, bereits existiert, ohne, daß Du davon weißt- denn dann ist es nur eine Reproduktion.
Oder wenn die Firma für Deinen Auftrag etwas neu Entwicklung muß. Die Rechte an einer Neuentwicklung liegen immer erstmal beim Entwickler, solange Du ihr die Rechte nicht abkaufst.

Nimm mal ein Gegenbeispielt: Du bist Chef einer Firma, die elektronische Geräte entwickelt und herstellt. Wem gehören dann die Rechte daran- den Angestellten oder der Firma.
Zunächst gehören sie den angestellten. Da sie aber von Dir dafür bezahlt werden, gehören sie am Ende deiner Firma. Die Frage ist also, wer wofür Geld bekommt.

--
Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..

nonameprojekt

04.05.2009,
13:08

@ Theo

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Hallo,

danke erst mal für die bisherigen Antworten.

Ich Informire mich lediglich im Vorfeld!

In dem beschriebennen Fall geht es darum, dass der Auftragnehmer den Auftrag komplett erstellt, dass heißt ich würde nur die Idee bzw. erläutern was das Gerät am schluss können muss.
Alles weitere soll dann der Auftragnehmer herstellen. Ich bin mir ziemlich sicher das er hierfür standart Baupläne nehmen wird, die er dann auf meine Bedürfnisse anpassen wird in punkto Leistungsfähigkeit und solchen Kleinigkeiten. Es wird also so ähnliche Geräte schon zu hauf geben, jedoch nicht genau gleich wie es in Auftrag gegeben wurde.

Es geht auch mehr um einen Prototypen welcher dementsprechend heikel ist bei der Absicherung der Rechte im Vorfeld für ein späteres Patent z.B.

Die Auftragsvergabe würde mehr so auf freundschaftlicher Basis stattfinden. "Ok, ich bau dir das für den und den betrag" Also ohne viel tam tam.

Schätzt ihr die Lage nun anders ein?

Theo(R)

E-Mail

Düsseldorf,
04.05.2009,
13:57

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Hallo

Das ist nichts anderes, als wenn ich mit meinen Vorstellungen zu einem Architekten gehe, damit er mir ein Haus plant und baut. Seine Pläne sind dann auch rechtsgeschützt, und er kann das wiederholen sooft er will, und wenn er schon länger im Geschäft ist, werden "deine" Pläne auch schon anderswo ausgeführt worden sein. So ist es Verkehrssitte, und so steht es zuerstmal in jedem Architektenvertrag den ich mit ihm schliesse bevor er loslegt.

Etwas anderes muss ausdrücklich vereinbart werden, mit der Folge, dass es für dich teurer wird, weil er es nur einmal verwerten kann.

Also gerade auf das "tam tam" kommt es an! Genau von deiner "freundschaftlichen Basis" kann ich nur strikt abraten, ein klarer Vertrag ist das was zählt.

Rede dich raus indem du sagst, für die Finanzierung möchte die Bank einen Vertrag haben in dem deine Rechte klar benannt sind, damit sie auch als Sicherheit dienen können.

Theo

Thomas Z

04.05.2009,
14:36

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

» Die Auftragsvergabe würde mehr so auf freundschaftlicher Basis
» stattfinden. "Ok, ich bau dir das für den und den betrag" Also ohne viel
» tam tam.
»
» Schätzt ihr die Lage nun anders ein?
ja
diese Vorgangsweise ist juristisch gesehen nicht möglich. Mündliche Verträge sind zwar erlaubt, jedoch auf Grund der nicht führbaren Beweislage in der Praxis nicht sinnvoll.

Elektronix(R)

04.05.2009,
15:22

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

» Hallo,
»
» danke erst mal für die bisherigen Antworten.
»
» Ich Informire mich lediglich im Vorfeld!
»
» In dem beschriebennen Fall geht es darum, dass der Auftragnehmer den
» Auftrag komplett erstellt, dass heißt ich würde nur die Idee bzw.
» erläutern was das Gerät am schluss können muss.
» Alles weitere soll dann der Auftragnehmer herstellen. Ich bin mir ziemlich
» sicher das er hierfür standart Baupläne nehmen wird, die er dann auf meine
» Bedürfnisse anpassen wird in punkto Leistungsfähigkeit und solchen
» Kleinigkeiten. Es wird also so ähnliche Geräte schon zu hauf geben, jedoch
» nicht genau gleich wie es in Auftrag gegeben wurde.
»
» Es geht auch mehr um einen Prototypen welcher dementsprechend heikel ist
» bei der Absicherung der Rechte im Vorfeld für ein späteres Patent z.B.

Ich bezweifle, daß Du für so ein Gerät, das aus Standardkomponenten besteht, überhaupt ein Patent bekommen wirst. Dazu ist es nicht innovativ genug.

--
Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..

nonameprojekt

04.05.2009,
16:36

@ Elektronix

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

Hallo , danke noch mals bis jetzt!

Im übrigen soll sich das Patent nicht auf das das Gerät beziehen, sondern auf das Verfahren für das es eventuell eingesetzt werden soll.

hws(R)

E-Mail

59425 Unna,
04.05.2009,
19:41

@ nonameprojekt

Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

» Im übrigen soll sich das Patent nicht auf das das Gerät beziehen, sondern
» auf das Verfahren für das es eventuell eingesetzt werden soll.
Dann musst du dir das Verfahren patentieren lassen. Das kannst du VOR Fertigstellung jeden Prototyps.
Eine Platine oder eine Schaltung kann man üblicherweise nicht patentieren lassen oder Gebrauchsmuster drauf anmelden. Leiterbahnen rund statt eckig -> nicht mehr von den Schutzrechten erfasst. Schaltung mit BC337 statt BC107 -> Schaltung nicht mehr von den Schutzrechten erfasst.

Gibt es das Verfahren schon? Patentrecherche kann man bei depatis.de selbst machen.
Wenn nicht, hast du schonmal ein Patent angemeldet bzw weisst wie das geht und welche formalen Fallstricke da lauern? Anspruch 1 (das was du patentieren willst) darf z.B. nur aus einem Satz bestehen. Lies mal eine Patent durch.
Und neu muss das Verfahren sein und eine bestimmte Erfindungshöhe haben.
Zumindest anfangs brauchst du für sowas einen Patentanwalt, und der kostet.

hws