Forum

Einloggen | Registrieren | RSS  

enton(R)

09.07.2008,
10:58
 

Externe Prüfung (Elektronik)

Hallo Leute

Ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß wie es mit der Gesetzeslage zu den externen Prüfungen ist.

Ich habe einen Bachelor of Mikrosystemtechnik und habe bei der IHK nachgefragt, ob ich damit eine Zulassung für die Prüfung als Elektroniker für Systeme und Geräte bekomme.
Der Sachbearbeiter dort hat mir gesagt, das er es dem Prüfungsausschuss vorlegt. Es scheint also möglich zu sein.

Bei der Handwerkskammer hab ich gefragt wegen einer Zulassung zur Prüfung als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Dort war die Antwort, das ich mindestens 5,5 Jahre in dem Beruf hätte tätig sein müssen.

Ist der Unterschied zwischen Industrie und Handwerk so groß, oder liegt das im ermessen des Sachbearbeiters.
Ist das eigentlich gesetzlich geregelt, oder bestimmt das die jeweilige Kammer.

Gruß Enton

--
Da säuft man den ganzen Tag und wird trotzdem nicht für voll genommen :-(

Elektronix(R)

09.07.2008,
11:43
(editiert von Elektronix
am 09.07.2008 um 11:44)


@ enton

Externe Prüfung

» Hallo Leute
»
» Ich wollte mal nachfragen, ob jemand weiß wie es mit der Gesetzeslage zu
» den externen Prüfungen ist.
»
» Ich habe einen Bachelor of Mikrosystemtechnik und habe bei der IHK
» nachgefragt, ob ich damit eine Zulassung für die Prüfung als Elektroniker
» für Systeme und Geräte bekomme.
» Der Sachbearbeiter dort hat mir gesagt, das er es dem Prüfungsausschuss
» vorlegt. Es scheint also möglich zu sein.
»
» Bei der Handwerkskammer hab ich gefragt wegen einer Zulassung zur Prüfung
» als Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik. Dort war die Antwort, das
» ich mindestens 5,5 Jahre in dem Beruf hätte tätig sein müssen.
»
» Ist der Unterschied zwischen Industrie und Handwerk so groß, oder liegt
» das im ermessen des Sachbearbeiters.
» Ist das eigentlich gesetzlich geregelt, oder bestimmt das die jeweilige
» Kammer.
»
» Gruß Enton

Eine IHK-Ausbildung beinhaltet normalerweise 3 1/2 Jahre Praxis in einem Ausbildungsbetrieb. Die hast Du nach einem Bachelor-Studium mit Sicherheit nicht. Die Ausbildungsinhalte sind eigentlich bundesweit einheitlich festgelegt, Studieninhalte unterscheiden sich je nach Hochschule. Außerdem bekommst Du in der Ausbildung bestimmte Inhalte, die nicht Teil des Studiums sind. Letztendlich muß also die Kammer überprüfen, ob sie Deinen Bachelor-Abschluß anerkennt.

--
Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..

enton(R)

09.07.2008,
13:36

@ Elektronix

Externe Prüfung

» Eine IHK-Ausbildung beinhaltet normalerweise 3 1/2 Jahre Praxis in einem
» Ausbildungsbetrieb.
Mit Abitur sinds dann nur noch 2,5 Jahre
» Die hast Du nach einem Bachelor-Studium mit Sicherheit
» nicht. Die Ausbildungsinhalte sind eigentlich bundesweit einheitlich
» festgelegt, Studieninhalte unterscheiden sich je nach Hochschule. Außerdem
» bekommst Du in der Ausbildung bestimmte Inhalte, die nicht Teil des
» Studiums sind. Letztendlich muß also die Kammer überprüfen, ob sie Deinen
» Bachelor-Abschluß anerkennt.

Was mich bei der Sache nur wundert, ist das der Sachbearbeiter von der IHK gemeint hat, dass das bei der Handwerkskammer eigentlich gleich gehandhabt wird. Das scheint aber irgendwie doch nicht so zu sein.
Jetzt wollte ich halt wissen, ob die Kammern verschiedene Vorschriften/Gesetze haben nach denen sie das beurteilen, oder ob es da ein generelles Gesetz gibt. Denn eigentlich sollte es ja keinen Unterschied machen, wo ich die Prüfung ablege, wenn der Inhalt der gleiche bzw. ähnlich ist.
Der Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik heist in der Industrie halt Elektronier für Betriebstechnik. Hat aber die gleichen Inhalte.

--
Da säuft man den ganzen Tag und wird trotzdem nicht für voll genommen :-(

hws(R)

E-Mail

59425 Unna,
09.07.2008,
13:54

@ enton

wenn die zuständigen Leute ...

.. das nichtmal wissen, woher sollen wir das wissen?
Auch wir sind nicht allwissend.

Du hast schon die richtigen Leute angesprochen.

hws