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Dirk Jansen

E-Mail

Emden,
09.04.2008,
18:24
 

Elektrisch unterwiesenes Personal ? (Elektronik)

Moin Moin!
Eine Frage, die sich mir öfter mal aufdrängt: Wann ist man elektrisch unterwiesenes Personal?
Die Frage desshalb: Ich selbst bin bei der Freiwilligen Feuerwehr und hauptberuflich als Elektroniker für Betriebstechnik -sollte also eigentlich warscheinlich bescheid wissen- und darf somit also unter beachtung der Sicherheitsregeln etc. einen Hausanschluss freischalten. Aber da bin ich der einzige. Müsste jetzt ein Meister eine unterweisung der anderen vornehmen? Irgendwo muss ja verankert sein, nach welcher rechtlichern Grundlage hier verfahren werden muss und wer dies durchführen darf. Wäre interessant mal zu wissen..

Zwinkerle(R)

09.04.2008,
19:16

@ Dirk Jansen

Ist das definiert?

» Wann ist man elektrisch
» unterwiesenes Personal?

Ist das definiert? Laut deutschem Sprachgebrauch kann ich mich hinstellen und sagen das darfst jetzt, wenn du das so machst. Schon bist du unterwiesen.

Wer was darf hängt wohl vom Gesellenbrief ab. In jedem elektrischen Beruf ist eigentlich festgelegt was man wo und wie darf.

Täusche ich mich da, dann bin ich lernfähig. So habe ich es mal gelernt ;)

--
Don't feed Trolls!!!

Jüwü(R)

E-Mail

Würzburg,
09.04.2008,
19:50

@ Zwinkerle

Ist das definiert?

» » Wann ist man elektrisch
» » unterwiesenes Personal?
»
» Ist das definiert? Laut deutschem Sprachgebrauch kann ich mich hinstellen
» und sagen das darfst jetzt, wenn du das so machst. Schon bist du
» unterwiesen.
»
» Wer was darf hängt wohl vom Gesellenbrief ab. In jedem elektrischen Beruf
» ist eigentlich festgelegt was man wo und wie darf.
»
» Täusche ich mich da, dann bin ich lernfähig. So habe ich es mal gelernt ;)

Da gibts den Unterschied zw. KÖNNEN und DÜRFEN.
Ich könnte bei uns im TV-Studio die Strom/Video/Audio-Leitungen selbst verlegen und verschalten (weil ich das kann), aber ich darf das nicht weil ich nicht die entsprechenden Prüfungen dazu habe.
Jede Änderung in der Verschaltung muß protokolliert und dem zuständigen Ingenieur mitgeteilt werden.
Es geht nicht darum, dass ich zu blöde bin das zu ändern, sondern, dass auch ein anderer im Fall des Falles die Änderung nachvollziehen kann.

Eine elektrotechnisch unterwie

09.04.2008,
20:33

@ Jüwü

na klar ist das definiert

» » » Wann ist man elektrisch
» » » unterwiesenes Personal?

http://www.dke.de/NR/rdonlyres/7A1B11A4-78E8-4177-862D-7BB0823A41CE/19768/VerantwortlichVDE0105.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrotechnisch_unterwiesene_Person

ALLERDINGS das gilt immer nur für eine ganz bestimmte Anlage
Für Anlagen allgemein brauchts Berufsausbildung als Geselle oder Meister bzw. Zulassung durch das EVU

Zwinkerle(R)

09.04.2008,
20:43

@ Eine elektrotechnisch unterwie

na klar ist das definiert

» ALLERDINGS das gilt immer nur für eine ganz bestimmte Anlage
» Für Anlagen allgemein brauchts Berufsausbildung als Geselle oder Meister
» bzw. Zulassung durch das EVU

Habe ich das nicht geschrieben? Grübel :confused:

--
Don't feed Trolls!!!

elektrönchen

09.04.2008,
23:14

@ Dirk Jansen

Elektrisch unterwiesenes Personal ?

Hallo,
gibt's da für die Feuerwehr nicht irgend eine Sonderregelung bzw. einen Lehrgang/ Unterweisung für diesen Fall? Ich meine, schließlich müssen schon seit längerem die Anschlusskästen außen sitzen, eben damit die Feuerwehr vor dem Löschen freischalten kann; aber was nütz das, wenn die meisten Feuerwehren gar nicht freischlaten dürften oder sich extra einen Elektriker hlaten müssten....:confused:

Gruß elektrönchen