toaster
27.02.2008, 17:38 |
etwas rechtliches (Elektronik) |
Hallo,
darf ich, der keine abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als Elektriker oder E-Techniker hat, Geräte (230V) verkaufen oder verleihen, die ich selbst gebaut oder modifiziert habe?
Fachlich kann ich nur 1 Jahr E-Technik während des Abiturs vorlegen.
Ich nehme an das reicht nicht. |
Maik
27.02.2008, 18:57
@ toaster
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etwas rechtliches |
Nun du bist Haftbar für auftreten Schäden
Und ich sag mal NEIN
da du u.a. die VDE normen nicht kennengelernt hast zum Betreiben von Anlagen/Geräten besonders Eigenbau
» Hallo,
»
» darf ich, der keine abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als Elektriker
» oder E-Techniker hat, Geräte (230V) verkaufen oder verleihen, die ich
» selbst gebaut oder modifiziert habe?
»
» Fachlich kann ich nur 1 Jahr E-Technik während des Abiturs vorlegen.
»
» Ich nehme an das reicht nicht. |
elektrönchen
27.02.2008, 21:34
@ toaster
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etwas rechtliches |
Hallo, nein das darfst und solltest du auch nicht. Du musst zwar nicht unbedingt "vollwertige" Elektrofachkraft sein, es gibt auch den Fall dass du bestimmte Tätigkeiten jenseits von Schutzkleinspannung ohne diese "Titulierung" ausführen darfst, dazu musst du aber eine entsprechende Unterweisung/ Ausbildung vorweisen können.
Des weiteren ist dir der ganze Rattenschwanz, der beim Verkauf bzw. Herstellen von Elektrogeräten anhängt bekannt (Prüfungen, Zulassungen, ROHS........)?
Gruß elektrönchen |
watchdog_brd
28.02.2008, 23:39
@ elektrönchen
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etwas rechtliches |
» Hallo, nein das darfst und solltest du auch nicht. Du musst zwar nicht
» unbedingt "vollwertige" Elektrofachkraft sein, es gibt auch den Fall dass
» du bestimmte Tätigkeiten jenseits von Schutzkleinspannung ohne diese
» "Titulierung" ausführen darfst, dazu musst du aber eine entsprechende
» Unterweisung/ Ausbildung vorweisen können.
» Des weiteren ist dir der ganze Rattenschwanz, der beim Verkauf bzw.
» Herstellen von Elektrogeräten anhängt bekannt (Prüfungen, Zulassungen,
» ROHS........)?
»
» Gruß elektrönchen
Und ganz neu und ganz böse : EAR-Nummer musst Du auch noch haben! Und die ist teuer und wenn Du die nicht hast wird es erst recht teuer !
Besser die "Eigenentwicklungen" von einem Dritten mit Zulassung fertigen lassen und gut ist...... |
Benno
29.02.2008, 09:49
@ toaster
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etwas rechtliches |
» Hallo,
»
» darf ich, der keine abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als Elektriker
» oder E-Techniker hat, Geräte (230V) verkaufen oder verleihen, die ich
» selbst gebaut oder modifiziert habe?
»
» Fachlich kann ich nur 1 Jahr E-Technik während des Abiturs vorlegen.
»
» Ich nehme an das reicht nicht.
Vielleicht passt meine Frage hier rein.
Wie sieht es eigentlich mit dem Verkauf von Bausätzen für Schaltungen (SELV) aus. Diese Schaltungen sind zwar nicht gefährlich, aber wie sieht es da mit der Gewähr aus?
Was ist, wenn der Kunde beim Zusammenbau Fehler macht? Kann er mir dann die Schaltung zurückschicken und ich muss nachweisen, dass er einen Fehler gemacht hat oder bin ich mit Bausätzen bzgl einer Gewährleistung raus?
Und mit Teilbestückung? Wenn ich dem Kunden beispielsweise die SMD-Löterei nicht zumuten will?
Für eine Benatwortung wäre ich dankbar, weil ich schon länger mit dem Gedanken spiele, kleine Bausätze (ca. 5 - 30 Euro) zu entwickeln und zu verkaufen, aber wegen dieser kleinen Beträge keinen rechtlichen Rattenschwanz riskieren möchte.
Dank im voraus!
Benno |
Elektronix
29.02.2008, 10:01 (editiert von Elektronix am 29.02.2008 um 10:08)
@ Benno
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etwas rechtliches |
» Vielleicht passt meine Frage hier rein.
»
» Wie sieht es eigentlich mit dem Verkauf von Bausätzen für Schaltungen
» (SELV) aus. Diese Schaltungen sind zwar nicht gefährlich, aber wie sieht
» es da mit der Gewähr aus?
» Was ist, wenn der Kunde beim Zusammenbau Fehler macht? Kann er mir dann
» die Schaltung zurückschicken und ich muss nachweisen, dass er einen Fehler
» gemacht hat oder bin ich mit Bausätzen bzgl einer Gewährleistung raus?
» Und mit Teilbestückung? Wenn ich dem Kunden beispielsweise die SMD-Löterei
» nicht zumuten will?
»
» Für eine Benatwortung wäre ich dankbar, weil ich schon länger mit dem
» Gedanken spiele, kleine Bausätze (ca. 5 - 30 Euro) zu entwickeln und zu
» verkaufen, aber wegen dieser kleinen Beträge keinen rechtlichen
» Rattenschwanz riskieren möchte.
»
» Dank im voraus!
»
» Benno
Sobald Du gewerblich etwas verkaufst, hast Du eine Gewährleistungsplicht. D. h. Das Ding muß zwei Jahre lang einwandfrei funktionieren, oder Du mußt es kostenlos (für den Kunden) reparieren. Bei Bausätzen heißt das auch, daß die Bau- und Gebrauchsanweisung absolut unmißverständlich und in der Landessprache verfaßt sein muß (zumindest in der EU), und daß ein Mensch mit durchschnittlichen handwerklichen Fähigkeiten (also kein Chirurg) es zusammenbauen kann. Bei Baufehlern kommt es oft darauf an, daß Du genau das nachweisen kannst. -- Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett.. |
Benno
29.02.2008, 10:07
@ Elektronix
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etwas rechtliches |
» » Vielleicht passt meine Frage hier rein.
» »
» » Wie sieht es eigentlich mit dem Verkauf von Bausätzen für Schaltungen
» » (SELV) aus. Diese Schaltungen sind zwar nicht gefährlich, aber wie
» sieht
» » es da mit der Gewähr aus?
» » Was ist, wenn der Kunde beim Zusammenbau Fehler macht? Kann er mir dann
» » die Schaltung zurückschicken und ich muss nachweisen, dass er einen
» Fehler
» » gemacht hat oder bin ich mit Bausätzen bzgl einer Gewährleistung raus?
» » Und mit Teilbestückung? Wenn ich dem Kunden beispielsweise die
» SMD-Löterei
» » nicht zumuten will?
» »
» » Für eine Benatwortung wäre ich dankbar, weil ich schon länger mit dem
» » Gedanken spiele, kleine Bausätze (ca. 5 - 30 Euro) zu entwickeln und zu
» » verkaufen, aber wegen dieser kleinen Beträge keinen rechtlichen
» » Rattenschwanz riskieren möchte.
» »
» » Dank im voraus!
» »
» » Benno
»
» Sobald Du gewerblich etwas verkaufst, hast Du eine Gewährleistungsplicht.
» D. h. Das Ding muß zwei Jahre lang einwandfrei funktionieren, oder Du mußt
» es kostenlos (für den Kunden) reparieren. Bei Bausätzen heißt das auch, daß
» die Bau- und Gebrauchsanweisung absolut unmißverständlich und in der
» Landessprache verfaßt sein muß. Bei Baufehlern kommt es oft darauf an, daß
» Du genau das nachweisen kannst.
Danke,
dann werde ich das mit den Buasätzen auch weiterhin lieber bleiben lassen.
Ich hatte überlegt, kleine Platinen für Lernprojekte für das Grundlagen-Selbststudium zu entwickeln und als Bausatz zu vertreiben incl. Lehrheft.
Software-Tutorials kann man ja einfach kostenlos, beispielsweise über das Internet verteilen, wenn man möchte. Bei Hardware hat man leider selbst Kosten, die man irgenwie reinkriegen muss.
Schade. |
Theo
29.02.2008, 14:03
@ Benno
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etwas rechtliches |
Hallo
Dann mach es doch wie viele andere auch, indem du nur die Platine anbietest. Ist doch ohnehin das wichtigste Teil bei der Schaltung. Mit Schaltung, Schaltungsbeschreibung, einer Bauteileliste (Bezugsquellen dabei) und Bestückungsplan. Als Bezugsquelle kannst du (unter Anderen!) ja auch einen Freund angeben, der die Bauteile als Satz komplett anbietet. Dann ist das immer noch kein Bausatz!
Vielleicht noch eine Internetseite über die alles abgewickelt werden kann, und über die man dann auch eventuelle Rückfragen beantwortet.
Theo |
Benno
29.02.2008, 15:57
@ Theo
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etwas rechtliches |
» Dann ist das immer noch kein Bausatz!
Hmmm, nur weil sie Sachen getrennt angeboten werden ist das kein Bausatz?
Könnte ich die Dinge auch getrennt anbieten ohne das ich die Gewähr übernehmen muss? Über eine Webseite würde ich das sowieso machen. |
Theo
29.02.2008, 16:19
@ Benno
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etwas rechtliches |
Hallo
Für die Funktion eines Bausatzes musst du garantieren, mit all den bekannten Risiken.
Nur für die Funktion einer gedruckten Schaltung zu garantieren (auch das musst du natürlich) dürfte aber kein Problem sein.
Wichtig ist die völlige wirtschaftliche Trennung zwischen dem Anbieter der Platine und dem Anbieter der anderen Bauteile. Dann haftet jeder für seine angebotenen Teile, und keiner für die Funktion des Bausatzes.
Ausserdem solltest du dich wenn du das wirklich gewerblich vorhast, erstens rechtlich beraten lassen, und zweitens eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
Theo |
Benno
29.02.2008, 17:23
@ Theo
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etwas rechtliches |
» Hallo
»
» Für die Funktion eines Bausatzes musst du garantieren, mit all den
» bekannten Risiken.
»
» Nur für die Funktion einer gedruckten Schaltung zu garantieren (auch das
» musst du natürlich) dürfte aber kein Problem sein.
»
» Wichtig ist die völlige wirtschaftliche Trennung zwischen dem Anbieter der
» Platine und dem Anbieter der anderen Bauteile. Dann haftet jeder für seine
» angebotenen Teile, und keiner für die Funktion des Bausatzes.
»
» Ausserdem solltest du dich wenn du das wirklich gewerblich vorhast,
» erstens rechtlich beraten lassen, und zweitens eine
» Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
»
» Theo
Vielen Dank für die Tipps.
Ich denke, dass wird sich alles für mich nicht lohnen.
Wenn es soweit ist, werde ich vieleicht einfach nur die Platinen als PDF veröfentlichen. Dann kann sich jeder, der möchte, die Platinen selbst ätzen und zusammenlöten. |
Harald Wilhelms

01.03.2008, 11:38
@ Benno
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etwas rechtliches |
» » Hallo
» »
» » Für die Funktion eines Bausatzes musst du garantieren, mit all den
» » bekannten Risiken.
» »
» » Nur für die Funktion einer gedruckten Schaltung zu garantieren (auch
» das
» » musst du natürlich) dürfte aber kein Problem sein.
» »
» » Wichtig ist die völlige wirtschaftliche Trennung zwischen dem Anbieter
» der
» » Platine und dem Anbieter der anderen Bauteile. Dann haftet jeder für
» seine
» » angebotenen Teile, und keiner für die Funktion des Bausatzes.
» »
» » Ausserdem solltest du dich wenn du das wirklich gewerblich vorhast,
» » erstens rechtlich beraten lassen, und zweitens eine
» » Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.
» »
» » Theo
»
» Vielen Dank für die Tipps.
» Ich denke, dass wird sich alles für mich nicht lohnen.
» Wenn es soweit ist, werde ich vieleicht einfach nur die Platinen als PDF
» veröfentlichen. Dann kann sich jeder, der möchte, die Platinen selbst
» ätzen und zusammenlöten.
Ich baue zwar einfache elektronische Schaltungen eher
nicht auf gedruckten Platinen auf, denke aber, das
eine solche für Anfänger eine enorme Erleichterung
darstellt und viele Anfängerfehler zu vermeiden hilft.
Wenn Du also Deinen Mitmenschen etwas gutes tun willst,
solltest Du n u r die gedruckten Platinen zu einem
moderaten Preis anbieten und zusätzlich eine detallierte
Stückliste ins Internet stellen. Die kann sich der
potentielle Nachbauer dann ja ausdrucken und mit in den
nächsten Elektronikshop nehmen. Ich denke, so ist das
Risiko überschaubar und auch Anfänger haben die Möglich-
keit, Deine Schaltungen nachzubauen.
Gruss
Harald |