Forum

Einloggen | Registrieren | RSS  

cmyk61(R)

E-Mail

Edenkoben, Rheinland Pfalz,
11.03.2021,
18:06
(editiert von cmyk61
am 11.03.2021 um 18:07)
 

Jährliche Sicherheitsunterweisung (Elektronik)

Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Einschätzung zu dem Thema aus dem Betreff.
Durch Corona-bedingte Kurzarbeit kamen natürlich auch diese Sicherheitsunterweisungen zu kurz: sie fanden nicht statt.
Nun legte uns unser Abteilungsleiter (Nicht Elektrofachkraft) einen Schnellhefter vor: "Leseschulung Jahresunterweisung Elektrofachkräfte", welche wir uns durchlesen sollen.
Im Anschluss daran dürfen wir eine Unterschrift leisten mit der eingetragenen, schriftlichen Bemerkung: "Aufgrund der Corona-Pandemie wird das Wissen nicht durch eine Schulung vermittelt, sondern durch das eigenständische Durcharbeiten einer theoretischen Arbeitsmappe. Die Namen der Elektrofachkräfte sind grau unterlegt."
Ist eine solche Unterweisung im Selbststudium überhaupt möglich? Die Teilnahme an dieser Unterweisung sollen auch 3 "Nicht-Elektrofachkräfte" nach dem Durchlesen bestätigen.
Jeder Teilnehmer bestätigt, so verstehe ich den Text, lediglich seine Teilnahme mit Unterschrift und Datum. Weiterhin bestätigt der Abteilungsleiter durch seine Unterschrift die Unterweisungen mit seiner Unterschrift.
Unsere VEFK habe ich diesbezüglich noch nicht gesprochen.
Kann es sein, dass dieses Unterschrift dann nicht das Papier wert ist auf dem sie steht? Oder gibt es anlässlich der aktuellen Situation tatsächlich die Möglichkeit dies so zu handhaben?
Gruß
Ralf

Gast

11.03.2021,
19:10

@ cmyk61

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Deine Frage kann ich nicht beantworten. Das Vorgehen erinnert mich aber stark an die Arbeitsschutzbelehrungen zu DDR-Zeiten.

Lupus

11.03.2021,
19:34

@ cmyk61

Jährliche Sicherheitsunterweisung

» Hallo zusammen,
»
» ich brauche mal Eure Einschätzung zu dem Thema aus dem Betreff.
» Durch Corona-bedingte Kurzarbeit kamen natürlich auch diese
» Sicherheitsunterweisungen zu kurz: sie fanden nicht statt.
» Nun legte uns unser Abteilungsleiter (Nicht Elektrofachkraft) einen
» Schnellhefter vor: "Leseschulung Jahresunterweisung Elektrofachkräfte",
» welche wir uns durchlesen sollen.
» Im Anschluss daran dürfen wir eine Unterschrift leisten mit der
» eingetragenen, schriftlichen Bemerkung: "Aufgrund der Corona-Pandemie wird
» das Wissen nicht durch eine Schulung vermittelt, sondern durch das
» eigenständische Durcharbeiten einer theoretischen Arbeitsmappe. Die Namen
» der Elektrofachkräfte sind grau unterlegt."
» Ist eine solche Unterweisung im Selbststudium überhaupt möglich? Die
» Teilnahme an dieser Unterweisung sollen auch 3 "Nicht-Elektrofachkräfte"
» nach dem Durchlesen bestätigen.
» Jeder Teilnehmer bestätigt, so verstehe ich den Text, lediglich seine
» Teilnahme mit Unterschrift und Datum. Weiterhin bestätigt der
» Abteilungsleiter durch seine Unterschrift die Unterweisungen mit seiner
» Unterschrift.
» Unsere VEFK habe ich diesbezüglich noch nicht gesprochen.
» Kann es sein, dass dieses Unterschrift dann nicht das Papier wert ist auf
» dem sie steht? Oder gibt es anlässlich der aktuellen Situation tatsächlich
» die Möglichkeit dies so zu handhaben?
» Gruß
» Ralf

Unterweisungen erfolgen immer! im Betrieb..... von einem Beauftragten. Das kann der Chef selber sein oder ein Unterweisungsbefähigter im Betrieb, wie ein Bestellter.
Eine Anwesenheitsliste muß geführt werden.

ollanner(R)

11.03.2021,
19:38

@ cmyk61

Jährliche Sicherheitsunterweisung

Es gibt auch Elektronische Systeme für die Lehre und Ausbildung, mit denen sich Unterweisungen realisieren lassen.
Sowas kann man beispielsweise so aufbauen, dass abschnittsweise ein Lernteil durch eine Lernkontrolle bestigt werden muss.
Erst bei korrekter Beantwortung der Fragen werden qualifizierende individuelle Zertifikate (zum Ausdrucken und unterschreiben) ausgegebn, mit denen beurkundet wird, dass der Teilnehmer erfolgeich an der Schulung teilgenommen hat.
Dein Arbeitgeber wäre beim Bundesamt für Arbeitsschutz und der entsprechend für euren Arbeitsbereich zuständige Berufsgenossenschaft besser beraten als durch ein Internetforum wie dieses.

--
Gruß
Der Ollanner

gast

11.03.2021,
20:14

@ cmyk61

Jährliche Sicherheitsunterweisung

» Hallo zusammen,
»
» ich brauche mal Eure Einschätzung zu dem Thema aus dem Betreff.
» Durch Corona-bedingte Kurzarbeit kamen natürlich auch diese
» Sicherheitsunterweisungen zu kurz: sie fanden nicht statt.
» Nun legte uns unser Abteilungsleiter (Nicht Elektrofachkraft) einen
» Schnellhefter vor: "Leseschulung Jahresunterweisung Elektrofachkräfte",
» welche wir uns durchlesen sollen.
» Im Anschluss daran dürfen wir eine Unterschrift leisten mit der
» eingetragenen, schriftlichen Bemerkung: "Aufgrund der Corona-Pandemie wird
» das Wissen nicht durch eine Schulung vermittelt, sondern durch das
» eigenständische Durcharbeiten einer theoretischen Arbeitsmappe. Die Namen
» der Elektrofachkräfte sind grau unterlegt."
» Ist eine solche Unterweisung im Selbststudium überhaupt möglich? Die
» Teilnahme an dieser Unterweisung sollen auch 3 "Nicht-Elektrofachkräfte"
» nach dem Durchlesen bestätigen.
» Jeder Teilnehmer bestätigt, so verstehe ich den Text, lediglich seine
» Teilnahme mit Unterschrift und Datum. Weiterhin bestätigt der
» Abteilungsleiter durch seine Unterschrift die Unterweisungen mit seiner
» Unterschrift.
» Unsere VEFK habe ich diesbezüglich noch nicht gesprochen.
» Kann es sein, dass dieses Unterschrift dann nicht das Papier wert ist auf
» dem sie steht? Oder gibt es anlässlich der aktuellen Situation tatsächlich
» die Möglichkeit dies so zu handhaben?
» Gruß
» Ralf

selbstlernen mit Kontrollfragen am PC - ja
selbstlesen zu Hause - nein

bastelix(R)

11.03.2021,
23:10

@ gast

Jährliche Sicherheitsunterweisung

» selbstlernen mit Kontrollfragen am PC - ja
So läuft das bei uns, auch schon vor der Pandemie.

» selbstlesen zu Hause - nein
Sehe ich auch so. Entweder ist die Unterschrift die Tinte nicht wert oder man erteilt den Verantwortlichen einen Persilschein - kommt aufs Kleingedruckte an.

bigdie(R)

12.03.2021,
06:49

@ Gast

Jährliche Sicherheitsunterweisung

» Deine Frage kann ich nicht beantworten. Das Vorgehen erinnert mich aber
» stark an die Arbeitsschutzbelehrungen zu DDR-Zeiten.
In dem Betrieb, in dem ich gelernt habe, gab es Arbeitsschutz monatlich mindestens eine Stunde. Ging nicht nur um Arbeitsschutz sondern auch um neue oder geänderte Normen, die für Elektriker wichtig sind und allgemein über die Ausführung bestimmter Tätigkeiten. Das war gegenüber heute eher vorbildlich gelöst.

ollanner(R)

12.03.2021,
17:17

@ bastelix

Jährliche Sicherheitsunterweisung

» » selbstlernen mit Kontrollfragen am PC - ja
» So läuft das bei uns, auch schon vor der Pandemie.
Bei uns auch. Auch wichtig für Studenten, Praktikanten und Fremdfirmen die ihre Mitarbeiter*innen vor Arbeitsbeginn unterweisen müssen, bevor diese für uns arbeiten dürfen.
Die Unterweisungen werden in einer zentralen Datenbank hinterlegt und nur wenn alle benötigten Unterweisungen gültig sind dürfen erst bestimmte Arbeitsbereiche betreten werden.

--
Gruß
Der Ollanner