hg200289
06.03.2017, 22:29 (editiert von hg200289 am 06.03.2017 um 22:30) |
Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (Elektronik) |
Hallo, ich prüfe zur Zeit in einem Unternehmen die OV-Geräte, heute kam der Chef dieses Unternehmens zu mir und meinte ich sollte mich mal mit der Norm befassen, Computer und Monitore wären keine OV-Geräte, tatsächlich habe ich explizit dazu nichts gefunden (es wird höchstens von EDV-Geräten gesprochen), nun habe ich mir einige Konformitätserklärungen angeschaut, in denen die Geräteart ja definiert sein muss, könnt ihr mir sagen, welche Norm in dieser Erklärung die Einteiliung in ortsveränderliche Geräte usw. umfasst?
Besten Dank |
Gast
07.03.2017, 00:14
@ hg200289
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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel |
Mal Luft holen und auch eine Satz mal beenden. Schachtelsätze sind schwer zu lesen 
Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker dranpappt ortsveränderliche Geräte. |
hg200289
07.03.2017, 00:32
@ Gast
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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel |
» Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker dranpappt
» ortsveränderliche Geräte.
» Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker dranpappt
» ortsveränderliche Geräte.
Eine Begriffserklärung finde ich zwar in der DGUV V3, allerdings nur unzureichend, um die These zu entkräften. Im Netz lese ich immer wieder von einer 23kg Grenze, wo ist das bitte festgeschrieben? |
simi7
D Südbrandenburg, 07.03.2017, 08:04 (editiert von simi7 am 07.03.2017 um 08:45)
@ hg200289
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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel |
» » Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker
» dranpappt
» » ortsveränderliche Geräte.
»
» » Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker
» dranpappt
» » ortsveränderliche Geräte.
»
» Eine Begriffserklärung finde ich zwar in der DGUV V3, allerdings nur
» unzureichend, um die These zu entkräften. Im Netz lese ich immer wieder von
» einer 23kg Grenze, wo ist das bitte festgeschrieben?
Mal kurz gegoogelt:
https://tinyurl.com/gpfs8vk
Und ja, PCs gehören auch dazu.
Das ist zwar kein Gesetzestext aber es hilft vielleicht.
edit: Zitat aus DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel:
"Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
sind solche, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind (siehe auch Abschnitte 2.7.4 und 2.7.5 DIN VDE 0100 Teil 200)." |
geralds

Wien, AT, 07.03.2017, 09:44 (editiert von geralds am 07.03.2017 um 09:48)
@ hg200289
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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel |
» » Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker
» dranpappt
» » ortsveränderliche Geräte.
»
» » Selbstverständlich sind alle Geräte, an denen ein Schukostecker
» dranpappt
» » ortsveränderliche Geräte.
»
» Eine Begriffserklärung finde ich zwar in der DGUV V3, allerdings nur
» unzureichend, um die These zu entkräften. Im Netz lese ich immer wieder von
» einer 23kg Grenze, wo ist das bitte festgeschrieben?
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und wenn das Gerät ein Kopierer ist? der ist schwerer, als 23 kg.
Wie simi7 sagte, es kommt darauf an, wie sie angesteckt, bzw. angeschlossen werden.
In dem Moment, wann DU dich an die Wand oder auf den Boden, oder an die Decke schraubst, bist nicht mehr ortsveränderlich.
Diesen Chef (in englisch "Chef = Koch" ) kannst schon mal mehr löhnen lassen, dafür, dass er dich in Stress versetzt mit einer Beleidigung.
--- -- ...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! Feigling!" |
der wieder
07.03.2017, 11:47
@ hg200289
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Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel |
» Hallo, ich prüfe zur Zeit in einem Unternehmen die OV-Geräte, heute kam der
» Chef dieses Unternehmens zu mir und meinte ich sollte mich mal mit der Norm
» befassen, Computer und Monitore wären keine OV-Geräte, tatsächlich habe ich
» explizit dazu nichts gefunden (es wird höchstens von EDV-Geräten
» gesprochen), nun habe ich mir einige Konformitätserklärungen angeschaut, in
» denen die Geräteart ja definiert sein muss, könnt ihr mir sagen, welche
» Norm in dieser Erklärung die Einteiliung in ortsveränderliche Geräte usw.
» umfasst?
»
» Besten Dank
Ortsveränderliche Geräte sind all die Geräte die nicht befestigt sind. sprich mit dem Boden, Wand usw verschraubt sind und keine feste Verkabelung haben.
Lang ist her mit meine BGV A3 Prüfungen >8 Jahre, da ändert sich sowieso alle Nase lang was. |