Rolf Berleth

07.07.2014, 10:05 |
Klassische Nullung -.- (Elektronik) |
Hallo ElKo,
jetzt hat es mich auch erwischt und das als "elektrofachkraft" vorweg ich bin IT-Systemelektroniker, allerdings nicht mehr auf dem laufenden müsste mich also requalifizieren also bitte nicht schlagen wenn ich mich hier misverständlich ausdrücke. Ich würd mich freuen wenn mein fehler sachlich richtig gestellt wird ohne mich zu lynchen.
Also zur Situation:
Ich beziehe ein WG Zimmer und ja, beim wiedereinsetzen der Steckdose (Hat der Vormieter mit kraft herausgezogen) hat sich mir eine Zweidraht verkabelung offenbart und mich dazu bewogen mal unseren Sicherungskasten in Augenschein zu nehmen. Resultat OH graus Klassische nullung.
Hab jetzt schonmal mit meinen mitbewohnern gesprochen und versuche die ersteinmal davon zu überzeugen das wir unseren Vermieter dazu bewegen die Elektrik neu machen zu lassen. Ist natürlich doof weil wir in der Bude wohnen aber egal Dreck is mir lieber als holzkasten um es mal überspitzt da zu stellen.
Nun versuche ich grade herrauszufinden wie ich meinen PC &co sowie mich am effektivsten schützen kann. RCD in der Verteilung geht nicht aus bekanntem grund. Nun kann ich aber nirgends Lesen ob es elaubt und technisch möglich währe, einen Dreipoligen Einsteckbaren RCD z.B. von brennenstuhl zu verwenden. Weiter plane ich eine kleine APC-USV zu betreiben um mich vor spannungsspitzen zu schützen.
Mir ist klar das die Elektrik nicht mehr "State of the Art" ist daher bitte ich explizit darauf nicht einzugehen ich arbeite daran das es endgültig erneuert wird. Es geht um eine Zwischenlösung.
Vielen Dank |
geralds

Wien, AT, 07.07.2014, 10:50
@ Rolf Berleth
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Klassische Nullung -.- Elektriker holen, gut schlafen |
» Hallo ElKo,
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» jetzt hat es mich auch erwischt und das als "elektrofachkraft" vorweg ich
» bin IT-Systemelektroniker, allerdings nicht mehr auf dem laufenden müsste
» mich also requalifizieren also bitte nicht schlagen wenn ich mich hier
» misverständlich ausdrücke. Ich würd mich freuen wenn mein fehler sachlich
» richtig gestellt wird ohne mich zu lynchen.
»
» Also zur Situation:
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» Ich beziehe ein WG Zimmer und ja, beim wiedereinsetzen der Steckdose (Hat
» der Vormieter mit kraft herausgezogen) hat sich mir eine Zweidraht
» verkabelung offenbart und mich dazu bewogen mal unseren Sicherungskasten in
» Augenschein zu nehmen. Resultat OH graus Klassische nullung.
»
» Hab jetzt schonmal mit meinen mitbewohnern gesprochen und versuche die
» ersteinmal davon zu überzeugen das wir unseren Vermieter dazu bewegen die
» Elektrik neu machen zu lassen. Ist natürlich doof weil wir in der Bude
» wohnen aber egal Dreck is mir lieber als holzkasten um es mal überspitzt da
» zu stellen.
»
» Nun versuche ich grade herrauszufinden wie ich meinen PC &co sowie mich am
» effektivsten schützen kann. RCD in der Verteilung geht nicht aus bekanntem
» grund. Nun kann ich aber nirgends Lesen ob es elaubt und technisch möglich
» währe, einen Dreipoligen Einsteckbaren RCD z.B. von brennenstuhl zu
» verwenden. Weiter plane ich eine kleine APC-USV zu betreiben um mich vor
» spannungsspitzen zu schützen.
»
» Mir ist klar das die Elektrik nicht mehr "State of the Art" ist daher bitte
» ich explizit darauf nicht einzugehen ich arbeite daran das es endgültig
» erneuert wird. Es geht um eine Zwischenlösung.
»
» Vielen Dank
---
Tip:
Der Hausbesitzer muss den Elektriker holen und sanieren lassen.
Ihr könnt dann ruhiger schlafen.
Auch wenn das ein Kraftakt mit, gegen, dem Hausbesitzer werden mag.
Oder eine andere Bleibe suchen.
Grüße
Gerald
--- -- ...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! Feigling!" |
xy

07.07.2014, 11:39
@ Rolf Berleth
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Klassische Nullung -.- |
» Resultat OH graus Klassische nullung.
Halblang, wenn die noch in Ordnung ist, dann geht davon keine unmittelbare Gefahr aus. Und wenn da Einzeladern in Leerrohr liegen, dann hält sich der Erneuerungsaufwand, und der Schmutz, in Grenzen.
» Nun kann ich aber nirgends Lesen ob es elaubt und technisch möglich
» währe, einen Dreipoligen Einsteckbaren RCD z.B. von brennenstuhl zu
» verwenden.
Das kann und darf man machen. Und in Anbetracht des geringen Preises (ca. EUR 15,-/Stk.) ist das durchaus eine gute Idee. |
olit

Berlin, 07.07.2014, 12:22
@ Rolf Berleth
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Klassische Nullung -.- |
Der Hausbesitzer wird sich nur darauf einlassen, Küche und Bad über einen Fehlerstromschutzschalter zu versorgen. Mehr wird bei einer Sanierung nicht gefordert. |
xy

07.07.2014, 12:28
@ olit
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Klassische Nullung -.- |
» Der Hausbesitzer wird sich nur darauf einlassen, Küche und Bad über einen
» Fehlerstromschutzschalter zu versorgen. Mehr wird bei einer Sanierung nicht
» gefordert.
Nö, seit 2009 ist für alle Steckdosenstromkreise ein FI vorgeschrieben. Nur fest angeschlossene Geräte (z.B. Herd oder WW-Speicher) und reine Lichtstromkreise brauchen keinen FI. |
olit

Berlin, 07.07.2014, 12:45 (editiert von olit am 07.07.2014 um 12:46)
@ xy
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Klassische Nullung -.- |
» » Der Hausbesitzer wird sich nur darauf einlassen, Küche und Bad über
» einen
» » Fehlerstromschutzschalter zu versorgen. Mehr wird bei einer Sanierung
» nicht
» » gefordert.
»
» Nö, seit 2009 ist für alle Steckdosenstromkreise ein FI vorgeschrieben. Nur
» fest angeschlossene Geräte (z.B. Herd oder WW-Speicher) und reine
» Lichtstromkreise brauchen keinen FI.
Ach so!
Meine Mitwohnung wurde vor 2009 Saniert. Die Elektriker haben einen Kanal auf die Betonwände aufgebracht und das Bad über einen Fehlerstromschutzschalter versorgt. Die Küchensteckdose ist zwar auch über diesen Kanal versorgt, aber nicht über den Fehlerstromschutzschalter geführt!
Ich bin bestimmt nicht pingelig. Aber dass habe ich nicht verstanden.  |
Gastl
07.07.2014, 13:52
@ olit
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Klassische Nullung -.- |
» Aber dass habe ich nicht verstanden.
» 
Warum nicht? Mixer und Co haben meist ein (Plaste) schutzisoliertes Gehäuse. Was willst du da mit einem RCD? |
Jogi
Da, 07.07.2014, 13:59
@ Rolf Berleth
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Klassische Nullung -.- |
» Hallo ElKo,
»
» jetzt hat es mich auch erwischt und das als "elektrofachkraft" vorweg ich
» bin IT-Systemelektroniker, allerdings nicht mehr auf dem laufenden müsste
» mich also requalifizieren also bitte nicht schlagen wenn ich mich hier
» misverständlich ausdrücke. Ich würd mich freuen wenn mein fehler sachlich
» richtig gestellt wird ohne mich zu lynchen.
Doch schlagen, ohne haben wir keine Lust
Da gehört ein im Bereich der zuständigen Innung zugelassener auf dem Stand befindlicher Elektriker ran.
» Ich beziehe ein WG Zimmer und ja, beim wiedereinsetzen der Steckdose (Hat
» der Vormieter mit kraft herausgezogen) hat sich mir eine Zweidraht
» verkabelung offenbart und mich dazu bewogen mal unseren Sicherungskasten in
» Augenschein zu nehmen. Resultat OH graus Klassische nullung.
Auch da erstmal schlagen, den Steckdosenkiller.
Wo ist da eine vermeintliche klassische Nullung?
Im Schaltschrank/Zählertafel? In den einzelnen Abnahmestellen vor den Verbrauchern? In der Wandverlegung?
Gibt es Lerrohre die man um den Schutzleiter erweitern kann oder ist alles ein Billigschrott der nicht erweiterbar ist?
Zu Zeiten als die klassische Nullung aktuell war war auch Rohrverlegung der Stand der Dinge, die jann man erweitern.
» Hab jetzt schonmal mit meinen mitbewohnern gesprochen und versuche die
» ersteinmal davon zu überzeugen das wir unseren Vermieter dazu bewegen die
» Elektrik neu machen zu lassen. Ist natürlich doof weil wir in der Bude
» wohnen aber egal Dreck is mir lieber als holzkasten um es mal überspitzt da
» zu stellen.
Der Vermieter ist für einen ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache verantwortlich, voll verantwortlich bis dahin gehend das er dafür in den Knast geht, wenn er das verschlampt und verludert. Unwissenheit schützt auch hier nicht vor Strafe. Dummstellen zieht nicht. Private Vermieter sind eh oft dumm wie Brot, begleitet von notorischer Kurzsichtigkeit, es lohnt immer eine Mietsache auf dem Laufenden zu halten, auch hinsichtlich späteren Verkaufes eines Mietshauses. Den Preis bezahlt er immer, entweder laufend, oder am Ende als drastischen Wertverlust. Genossenschaften sind da oft intelligenter, lassen alle 10 Jahre und bei jedem Auszug die Anlage checken und auf Stand bringen. Sie haben somit kleinere Ausgaben als wenn der große Rundumschlag nötig ist und tragen ein kleineres Risiko wenn mal wieder eine Bude runterbrennt.
Der viel herbeigezogene Bestandsschutz schützt auch nicht, nicht vor Strafe und nicht davor das man sich auf den nicht mehr berufen kann, ohne impliziert zu gestehen, daß man sich seit 40 Jahren - die klassische Nullung ist seit 1973 in den alten Bundesländern für Neuanlagen und Neuerungen an alter Anlage verboten - nicht um die Anlage geschert hat und somit eine gesetzlich einforderbare Obliegenheit strafbar mißachtet hat.
» Nun versuche ich grade herrauszufinden wie ich meinen PC &co sowie mich am
» effektivsten schützen kann. RCD in der Verteilung geht nicht aus bekanntem
» grund. Nun kann ich aber nirgends Lesen ob es elaubt und technisch möglich
» währe, einen Dreipoligen Einsteckbaren RCD z.B. von brennenstuhl zu
» verwenden. Weiter plane ich eine kleine APC-USV zu betreiben um mich vor
» spannungsspitzen zu schützen.
Dem PC ist es egal ob du tot daneben liegst, den kannst du mit einem FI-Schutzschalter (RCD) nicht schützen.
Ein RCD-Zwischensteckschutz greift auch nicht voll durch bei klassischer Nullung. Gerade bei PC und überhaupt moderner netzgebundner IT- und U-Elektronik (Plattglotz usw.) wird oft eine Erdschleife vorhanden sein und diese sabotiert die FI-Funktion.
Der Schutzeffekt wäre wohl mehr eine Gewissens-Beruhigung als ernsthaft. Spannungsspitzen kann und soll der FI auch nicht lindern, und nur für das Stromnetz ist es eh witzlos, bei mir bspw. kam der Blitz schon mal über die Telefonleitung und zerstörte alles was auch nur nahe! einer Telefonleitung angeordnet war, und empfindliche moderne Mikroelektronik enthielt. Erst Recht natürlich alles was über Telefonkabel verbunden war, auch weitergeleitete andersartige Verkabelungen benutzte die Überspannung als Transportmittel, sprich von der Telefonleitung über den Router über die Netzwerkverkabelung in alle Rechner von da über Antennenleitungen in alle U-Geräte, über die Netzleitungen der PC und TK-Endgeräte mit Stromnetzanschluß in alle Stromnetze usw.
Hier hilft nur eines und das kann sich als Detektivarbeit erweisen, nämlich alle, restlos alle elektrischen Eingangsschnittstellen in das Haus mit Blitzschutzsystemen zu versehen. Dann kann der Blitz allerdings immer noch direkt einschlagen.
» Mir ist klar das die Elektrik nicht mehr "State of the Art" ist daher bitte
» ich explizit darauf nicht einzugehen ich arbeite daran das es endgültig
» erneuert wird. Es geht um eine Zwischenlösung.
Nein, sie ist nicht nur nicht "sota" sie ist schlicht der Fuß im Gefängnis für den schlafmützigen Vermieter.
Umsichtige Vermieter haben so einen Dreck vor über 40 Jahren beseitigen und geradeziehen lassen und alle mindestens 10 Jahre fachmännisch nachschauen lassen ob noch alles dem Stande und dem Zustand nach ok ist. |
Rolf
07.07.2014, 14:14
@ Jogi
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Klassische Nullung -.- |
» Doch schlagen, ohne haben wir keine Lust
» Da gehört ein im Bereich der zuständigen Innung zugelassener auf dem Stand
» befindlicher Elektriker ran.
Sehe ich nicht anders, wie gesagt es ging mir nicht um die technische neu Umsetzung sondern um die Tatsache das ich mal durfe es aber ewigkeiten nicht gemacht habe und daher nicht mehr alles fachlich richtig wiedergeben kann.
» Wo ist da eine vermeintliche klassische Nullung?
» Im Schaltschrank/Zählertafel? In den einzelnen Abnahmestellen vor den
» Verbrauchern? In der Wandverlegung?
» Gibt es Lerrohre die man um den Schutzleiter erweitern kann oder ist alles
» ein Billigschrott der nicht erweiterbar ist?
» Zu Zeiten als die klassische Nullung aktuell war war auch Rohrverlegung der
» Stand der Dinge, die jann man erweitern.
Die "vermeintlich" klassische nullung ist eine drahtbrücke in der Steckdose von PE nach N zumindest in der die ich in der Hand hatte. Hab eben weil Mietwohnung nich alle nach geschaut. Allerdings ists im Zählerplatz auch Klassich genullt (Nein ich war nicht am Zähler )
Das was ich sehen konnte ohne die Abdeckung abzunehmen ist druchweg Blau/Grau.
Wobei da sind wir beim Zweiten die ganzen Leitungen sind Zweiadrig NYIF, Rohr hab ich nicht gefunden leider.
Dafür kann ich aber die Steckdosen nur abschlaten wenn ich zwei automaten lege O.o muss also eh ein Elektriker ran.... |
Theo.
07.07.2014, 14:24
@ Rolf
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Klassische Nullung -.- |
Hallo
Ich will hoffen, du bist auch bereit, dann eine höhere Miete zu zahlen. Der Mietpreis richtet sich nach dem Baujahr und dessen damals gültigen Bestimmungen, immer vorausgesetzt, die Anlage ist noch in diesem damaligen, den damaligen Bestimmungen entsprechenden Zustand.
Wenn etwas erneuert wird, muss auch die Miete angepasst werden. Oder gehörst du auch zu den Zeitgenossen, die den Standart einer Neubauwohnung erwarten, aber nur den Preis einer unsanierten Altbauwohnung zahlen wollen?
Theo |
olit

Berlin, 07.07.2014, 14:25
@ Gastl
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Klassische Nullung -.- |
» » Aber dass habe ich nicht verstanden.
» » 
»
» Warum nicht? Mixer und Co haben meist ein (Plaste) schutzisoliertes
» Gehäuse. Was willst du da mit einem RCD?
Ich möchte mein Wasserkocher gerne ins Spülbecken schmeißen können.  |
xy

07.07.2014, 14:48
@ Theo.
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Klassische Nullung -.- |
» Wenn etwas erneuert wird, muss auch die Miete angepasst werden.
Nein, TN-C nach TN-C-S stellt keine Wohnwertverbesserung dar. Wenn aber bisher nur sehr spärlich Steckdosen vorhanden waren, und später sind es mehr, dann kann der Vermieter diesen ehr kleinen Teil über die Miete umlegen. |
Gastl
07.07.2014, 14:59
@ olit
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Schutzleiter fehlt |
» Ich möchte mein Wasserkocher gerne ins Spülbecken schmeißen können. 
Kannst du doch, nutzt dir nur nichts. Am Spülbecken ist in der Regel kein grün/gelb dran  |
Rolf
07.07.2014, 15:19
@ Theo.
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Klassische Nullung -.- |
» Oder
» gehörst du auch zu den Zeitgenossen, die den Standart einer Neubauwohnung
» erwarten, aber nur den Preis einer unsanierten Altbauwohnung zahlen
» wollen?
»
» Theo
Ich denke durchaus, das wir wenn du das so siehst eventuell zu viel bezahlen. Denn es kann mir niemand erzählen das eine 5Zk2B mit einer E-Installation von vor 1972 im Monat ~1920 DM monatlich an Kaltmiete kostete.
Kann aber sein das das so wahr da möchte ich mich nicht festlegen war vor meiner Zeit.
Aber wenn wir schon bei Vermutungen und Unterstellungen sind:
Gehörst du auch zu den Zeitgenossen, die den Standart einer Neubauwohnung abrechnen, aber nur den Stand einer unsanierten Altbauwohnung bieten?
Gewinnmaximierung nennt man das auch. Lass so unterstellende Kommentare einfach... hat eh nix mit dem Thema zu tun.
Gruß |
Jogi
Da, 07.07.2014, 15:47
@ Theo.
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Klassische Nullung -.- |
» Hallo
»
» Ich will hoffen, du bist auch bereit, dann eine höhere Miete zu zahlen. Der
» Mietpreis richtet sich nach dem Baujahr und dessen damals gültigen
» Bestimmungen, immer vorausgesetzt, die Anlage ist noch in diesem damaligen,
» den damaligen Bestimmungen entsprechenden Zustand.
Nein, das stimmt so nicht.
Auch eine Mietsache einfachen Standards hat einwandfrei benutzbar zu sein, dazu gehört die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften.
Das ist keine Frage des Preises, das ist eine Haftungsfrage und reine Dämlichkeit vermieterseitig sich solch hoher Haftungsgefahren auszusetzen.
Ein solcher Zustand bedarf nur noch eines Klägers und eines konkreten Falls damit Vermieter so sicher wie das Amen in der Kirche vollumfänglich haftet.
Es wird auch umgekehrt nur ein Schuh daraus. Nicht ein Aufpreis für einen Normalzustand ist zu entrichten, sondern für einen gefährlichen Zustand der vermieteten Sache könnte eine Mietminderung erfolgen.
Es geht hier nicht um Luxus, nicht um goldplattierte Schalterwippen, es geht um den einzufordernden Minimalstandard, den herzustellen schon über 40 Jahre lang verschludert und vertrödelt wurde, so wie wenn man 40 Jahre mit dem KFZ nicht zum TÜV fahren würde aus reinem Geiz und Unverstand.
» Wenn etwas erneuert wird, muss auch die Miete angepasst werden. Oder
» gehörst du auch zu den Zeitgenossen, die den Standart einer Neubauwohnung
» erwarten, aber nur den Preis einer unsanierten Altbauwohnung zahlen
» wollen?
Eine Mietsache muß in ungefährlichem Zustand sein, sie darf alt sein und sie darf einfach sein, aber sie muß - da beißt die Maus keinen Faden ab - in sicherem Zustand nach den geltenden Vorschriften sein. Dies ist durch regelmäßige fachliche Überprüfung festzustellen wen nder eigene Sachverstand dazu nicht ausreicht.
Und nein, Renovierung zur Herstellung eines sicheren Zustandes geht nicht in die Miethöhe ein, den Zustand zu garantieren und herzustellen ist Vermieterpflicht und geht vom Reingewinn und nicht vom Mietzins ab. Dafür muß der Vermieter Sorge tragen, Rücklagen schaffen, nicht alles Geld auf den Kopf hauen und jedes Jahr einen neuen Mercedes kaufen mit dem er durch die Gegend jöckeln kann. Es ist eine unabdingbare Betriebsauslage des Gewerbes Vermietung und keine auch noch vom Mieter zu blechende Wohnwertverbesserung. Der Mieter hat den unzulässigen Zustand nicht hergestellt, er hat bspw. nichts kaputt gemacht, und selbst wenn er wie im Beispiel die Steckdose herausgerissenhat, so fällt auch dieses nur unter normales Abwohnen und ist nicht sein Schaden. Im Gegenteil hat der Vermieter zu lange geschludert und sich unzulässige Gewinnvorteile auf Kosten der Sicherheit verschafft. -- Gruß Jogi - Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von Jedem. |
Jogi
Da, 07.07.2014, 15:58
@ Rolf
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Klassische Nullung -.- |
» » Doch schlagen, ohne haben wir keine Lust
» » Da gehört ein im Bereich der zuständigen Innung zugelassener auf dem
» Stand
» » befindlicher Elektriker ran.
»
» Sehe ich nicht anders, wie gesagt es ging mir nicht um die technische neu
» Umsetzung sondern um die Tatsache das ich mal durfe es aber ewigkeiten
» nicht gemacht habe und daher nicht mehr alles fachlich richtig wiedergeben
» kann.
»
» » Wo ist da eine vermeintliche klassische Nullung?
» » Im Schaltschrank/Zählertafel? In den einzelnen Abnahmestellen vor den
» » Verbrauchern? In der Wandverlegung?
» » Gibt es Lerrohre die man um den Schutzleiter erweitern kann oder ist
» alles
» » ein Billigschrott der nicht erweiterbar ist?
» » Zu Zeiten als die klassische Nullung aktuell war war auch Rohrverlegung
» der
» » Stand der Dinge, die jann man erweitern.
»
» Die "vermeintlich" klassische nullung ist eine drahtbrücke in der Steckdose
» von PE nach N zumindest in der die ich in der Hand hatte. Hab eben weil
» Mietwohnung nich alle nach geschaut. Allerdings ists im Zählerplatz auch
» Klassich genullt (Nein ich war nicht am Zähler )
» Das was ich sehen konnte ohne die Abdeckung abzunehmen ist druchweg
» Blau/Grau.
»
» Wobei da sind wir beim Zweiten die ganzen Leitungen sind Zweiadrig NYIF,
» Rohr hab ich nicht gefunden leider.
»
» Dafür kann ich aber die Steckdosen nur abschlaten wenn ich zwei automaten
» lege O.o muss also eh ein Elektriker ran....
Zweiadrige Verkabelung, an Leerrohr gespart und billigste Stegleitung verhauen, später dreipolige Steckdosen eingesetzt als die zweipoligen nicht mehr zugelassen waren und auch nicht mehr gekauft werden konnten und intern gebrückt um sie zurecht zu pfuschen, das alles rächt sich nun, primitiv und billig gebaut ist schlecht gebaut. Diese Anlage, wohl schon zu Neubauzeiten eine Billigsache, kann nur noch vollumfänglich stillgelegt und durch eine neue ersetzt werden.
Elektriker die sich erweichen lassen daran herumzuflicken würden das vom Vermieter verschuldete Haftungsrisiko auf sich umlenken, deshalb wird man keinen finden der bei klarem Verstand ist und das macht. Eine notwendige Abnahme nach umfänglichen Arbeiten wäre auch illusorisch, da gibt keine Innung mehr ihren Segen drüber, und ohne Abnahmebefugten geht es nicht.
Als nicht organisierter Mieter bei einem Privatvermieter ist man in gewisser Weise solchem Müll ausgesetzt, solange bis es scheppert, man sich auf die Hinterbeine stellt oder die ortszuständige Elektro-Innung einen anonymen Wink erhält. -- Gruß Jogi - Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von Jedem. |