TK

25.04.2013, 01:01 |
Erdung für Altbau herstellen (lassen) (Elektronik) |
Hallo,
ich hatte die Tage einen Elektriker in meinen Elternhaus um einige kleine Änderungen durchzuführen. Nach dem ersten Vor-Ort-Termin kam eine ziemlich lange Mängelliste für diesen Altbau - das war für mich eigentlich nicht wirklich überraschend. Um die Mängel zu beseitigen müssen einige Arbeiten durchgeführt werden - unter anderem auch die Herstellung eines passenden Potentialausgleichs da zur Zeit die Erdung über Wasserleitung und ein zusätzliches Erdungsband im Vorgarten gelöst sind (Altbau - naja - war vor 50 Jahren halt so).
Der Elektriker schlägt sinnvollerweise Tiefenerder vor um einen passenden Potentialausgelich herzustellen - er meint 1 Stab mit ca. 6-9m Länge/Tiefe sollte hier reichen.
Ist es zulässig daß ich (= Laie nach Rechtslage in D) den Tiefenerder selbst installiere - Werkzeug dazu ist vorhanden? Und ist die Verwendung verzinkter Erdstäbe in D aktuell noch zulässig oder muss es Edelstahl sein? Ich möchte jetzt die Mängel beseitigen - wie es mit der Erdung in 20-30Jahren aussieht soll dann geklärt werden. Ich bin nur etwas skeptisch da ich nicht wirklich gewillt bin extreme Summen für Edelstahl-Erder auszugeben (Verkaufspreis Elektriker ist extrem hoch im Vergleich zum Einkaufspreis beim Elektro-Großhandel meines Vertrauens). Muss die Installation wirklich von einem Fachmann durchgeführt werden oder ist das nur eine "Ausrede" um die Gewinnspanne zu erhöhen? Stäbe in den Boden schlagen kann ich (und habe ich auch schon öfters gemacht - Stichwort Brunnen). Klar - der Elektriker will (und soll) auch leben dürfen - aber ob ich 500€ Materialkosten und eine Erdungsmessung zahle oder 1500€ Materialkosten zuzüglich Arbeitszeit des Elektrikers macht für mich definitiv einen Unterschied - und meine Zeit ist momentan billig (Urlaub)....
Danke! |
gast
25.04.2013, 07:34
@ TK
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
natürlich darfst du
natürlich auch ein Edelstahl Rohr (noch mehr Oberfläche) wenn du Erfahrungen im Brunnenbau hast.
Maximal kann sich der Elektriker blöd stellen und einen Prüfbefung verweigern - aber da gibt es den freien Markt
Edelstahl (V4A - nicht V2A) ist eine gute Wahl. Damit ist die Lebenserwartung der Erdung deutlich höher als deine. |
PeterGrz

Berlin, 25.04.2013, 07:37 (editiert von PeterGrz am 28.04.2013 um 09:01)
@ TK
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» Hallo,
»
» ich hatte die Tage einen Elektriker in meinen Elternhaus um einige kleine
» Änderungen durchzuführen. Nach dem ersten Vor-Ort-Termin kam eine ziemlich
» lange Mängelliste für diesen Altbau - das war für mich eigentlich nicht
» wirklich überraschend. Um die Mängel zu beseitigen müssen einige Arbeiten
» durchgeführt werden - unter anderem auch die Herstellung eines passenden
» Potentialausgleichs da zur Zeit die Erdung über Wasserleitung und ein
» zusätzliches Erdungsband im Vorgarten gelöst sind (Altbau - naja - war vor
» 50 Jahren halt so).
»
» Der Elektriker schlägt sinnvollerweise Tiefenerder vor um einen passenden
» Potentialausgelich herzustellen - er meint 1 Stab mit ca. 6-9m Länge/Tiefe
» sollte hier reichen.
»
» Ist es zulässig daß ich (= Laie nach Rechtslage in D) den Tiefenerder
» selbst installiere - Werkzeug dazu ist vorhanden? Und ist die Verwendung
» verzinkter Erdstäbe in D aktuell noch zulässig oder muss es Edelstahl sein?
» Ich möchte jetzt die Mängel beseitigen - wie es mit der Erdung in
» 20-30Jahren aussieht soll dann geklärt werden. Ich bin nur etwas skeptisch
» da ich nicht wirklich gewillt bin extreme Summen für Edelstahl-Erder
» auszugeben (Verkaufspreis Elektriker ist extrem hoch im Vergleich zum
» Einkaufspreis beim Elektro-Großhandel meines Vertrauens). Muss die
» Installation wirklich von einem Fachmann durchgeführt werden oder ist das
» nur eine "Ausrede" um die Gewinnspanne zu erhöhen? Stäbe in den Boden
» schlagen kann ich (und habe ich auch schon öfters gemacht - Stichwort
» Brunnen). Klar - der Elektriker will (und soll) auch leben dürfen - aber ob
» ich 500€ Materialkosten und eine Erdungsmessung zahle oder 1500€
» Materialkosten zuzüglich Arbeitszeit des Elektrikers macht für mich
» definitiv einen Unterschied - und meine Zeit ist momentan billig
» (Urlaub)....
»
» Danke!
Hallo,
ich habe wenig Ahnung und davon eine Menge!
In den 80zigern in der DDR waren "Punkterder" nicht mehr zeitgemäß: da musste ein Fundamenterder um das ganze Gebäude, weil bei einem Punkterder bei Bltzschlag das Spannungspotential über einen Schritt so groß sein kann, das der tötlich sein kann.
beim Erder ums ganze Haus herum wird dieses Potental auf ungefährlich verteilt.
1omm Stahl rund in Beton war damals als genügen angesehen ( Edelstahl gabs ja nicht)
Also Blitzableiter ums Haus einbuddeln..... aber wie die heutigen Normen sind weiß ich nicht.
28.04. -- MfG
Peter |
Theo

Düsseldorf, 25.04.2013, 10:12
@ TK
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
Hallo
Du solltest daraufachten, dass nur Arbeiten durchgeführt werden, die den Bestandschutz nicht gefährden. Sonst darfst du die Anlage komplett erneuern.
Elektrofirmen neigen dazu, alles was nicht den derzeit geltenden Vorschriften entspricht, als nicht zulässig zu bezeichnen. Oft ist das unsinnige Geldschneiderei, manchmal auch Unkenntnis.
Natürlich kannst du Erdstäbe in den Boden klopfen so viel du möchtest. Sieh dir im Internet an, wie man das macht und wie man das dann anschliesst. Das muss nicht abgenommen werden, denn die Anlage ist ja in Betrieb.
Theo |
bigdie
25.04.2013, 19:05
@ TK
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» Hallo,
»
» ich hatte die Tage einen Elektriker in meinen Elternhaus um einige kleine
» Änderungen durchzuführen. Nach dem ersten Vor-Ort-Termin kam eine ziemlich
» lange Mängelliste für diesen Altbau - das war für mich eigentlich nicht
» wirklich überraschend. Um die Mängel zu beseitigen müssen einige Arbeiten
» durchgeführt werden - unter anderem auch die Herstellung eines passenden
» Potentialausgleichs da zur Zeit die Erdung über Wasserleitung und ein
» zusätzliches Erdungsband im Vorgarten gelöst sind (Altbau - naja - war vor
» 50 Jahren halt so).
»
» Der Elektriker schlägt sinnvollerweise Tiefenerder vor um einen passenden
» Potentialausgelich herzustellen - er meint 1 Stab mit ca. 6-9m Länge/Tiefe
» sollte hier reichen.
»
» Ist es zulässig daß ich (= Laie nach Rechtslage in D) den Tiefenerder
» selbst installiere - Werkzeug dazu ist vorhanden? Und ist die Verwendung
» verzinkter Erdstäbe in D aktuell noch zulässig oder muss es Edelstahl sein?
» Ich möchte jetzt die Mängel beseitigen - wie es mit der Erdung in
» 20-30Jahren aussieht soll dann geklärt werden. Ich bin nur etwas skeptisch
» da ich nicht wirklich gewillt bin extreme Summen für Edelstahl-Erder
» auszugeben (Verkaufspreis Elektriker ist extrem hoch im Vergleich zum
» Einkaufspreis beim Elektro-Großhandel meines Vertrauens). Muss die
» Installation wirklich von einem Fachmann durchgeführt werden oder ist das
» nur eine "Ausrede" um die Gewinnspanne zu erhöhen? Stäbe in den Boden
» schlagen kann ich (und habe ich auch schon öfters gemacht - Stichwort
» Brunnen). Klar - der Elektriker will (und soll) auch leben dürfen - aber ob
» ich 500€ Materialkosten und eine Erdungsmessung zahle oder 1500€
» Materialkosten zuzüglich Arbeitszeit des Elektrikers macht für mich
» definitiv einen Unterschied - und meine Zeit ist momentan billig
» (Urlaub)....
»
» Danke!
Also erst einmal solltest du klären, ob und wofür du überhaupt einen Erder brauchst. Für Altbauten ist keine Nachrüstung vorgeschrieben. Einen Erder brauchst du eigentlich nur, wenn du eine Blitzschutzanlage auf dem Dach hast, oder eine Antenne oder wenn du z.B. in Thüringen wohnst, wo oft TT-Netz ist. Im letzteren Fall tut es aber auch ein Kreuzerder 1,5m den du z.B. im Keller versenkst. Das Einzige was man immer haben muss ist ein ordentlicher Potentialausgleich. |
xy

25.04.2013, 21:10
@ bigdie
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» Also erst einmal solltest du klären, ob und wofür du überhaupt einen Erder
» brauchst. Für Altbauten ist keine Nachrüstung vorgeschrieben.
Zumindest nicht pauschal. Es kann aber passieren, dass der Hausanschluss für Gas/Wasser geändert wird, und so die bisherige Erdung wegfällt. Dann muss schon ein neuer Erder her. |
bigdie
25.04.2013, 21:19
@ xy
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» » Also erst einmal solltest du klären, ob und wofür du überhaupt einen
» Erder
» » brauchst. Für Altbauten ist keine Nachrüstung vorgeschrieben.
»
» Zumindest nicht pauschal. Es kann aber passieren, dass der Hausanschluss
» für Gas/Wasser geändert wird, und so die bisherige Erdung wegfällt. Dann
» muss schon ein neuer Erder her.
Muss nicht, weil man keinen braucht. Gasleitung hat noch nie als Erder gezählt, und Wasser darf man schon seit zig Jahren nicht mehr als Erder missbrauchen.
Und wie gesagt im TN-Netz ist kein Erder erforderlich, Ausnahme Blitzschutz oder Antenne außerhalb des Schutzbereichs. |
cmyk61

Edenkoben, Rheinland Pfalz, 26.04.2013, 00:34
@ TK
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
Hallo TK,
Wo steht Dein Elternhaus? Land, Bundesland...
» kleine Änderungen durchzuführen.
Änderungen? Erweiterungen?
Nach dem ersten Vor-Ort-Termin kam eine ziemlich
» lange Mängelliste
zeigen zeigen zeigen
Um die Mängel zu beseitigen müssen einige Arbeiten
» durchgeführt werden
ja is klar, nä...
Welche Arbeiten genauer?
- unter anderem auch die Herstellung eines passenden
» Potentialausgleichs da zur Zeit die Erdung über Wasserleitung und ein
» zusätzliches Erdungsband im Vorgarten gelöst sind
Es gibt zwar den sogenannten Bestandsschutz nicht (das ist ein Mythos!) aber die Norm besagt, dass die Anlage solange fachgerecht ist, solange sie nach den, zum Errichtungszeitraum geltenden technischen Regeln im Bestand ist.
Erweiterungen müssen ebenfalls den zum Zeitpunkt der Errichtung geltenden aktuellen Normen entsprechen. D.h. sogar, dass meist Alt neben Neu bestehen darf. 50er Jahre Bau, 70er Jahre Erweiterung, 2013er Ergänzung...
Der nette Kollege verhält sich eben wie ein Kaufmann: er kurbelt den Umsatz an - ob aus Unwissenheit über die tatsächliche Notwendigkeit oder aus besonderem Geschäftseifer: viel schadet nicht! So machts die Pharmaindustrie mit ihren Vitaminen vor, so machen es die anderen Gewerke nach.
Poste mal weitere Infos - wir werden sehen was tatsächlich nötig ist und was nicht.
Gruß
Ralf |
herder
26.04.2013, 10:03
@ bigdie
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» » » Also erst einmal solltest du klären, ob und wofür du überhaupt einen
» » Erder
» » » brauchst. Für Altbauten ist keine Nachrüstung vorgeschrieben.
» »
» » Zumindest nicht pauschal. Es kann aber passieren, dass der Hausanschluss
» » für Gas/Wasser geändert wird, und so die bisherige Erdung wegfällt. Dann
» » muss schon ein neuer Erder her.
» Muss nicht, weil man keinen braucht. Gasleitung hat noch nie als Erder
» gezählt, und Wasser darf man schon seit zig Jahren nicht mehr als Erder
» missbrauchen.
» Und wie gesagt im TN-Netz ist kein Erder erforderlich, Ausnahme Blitzschutz
» oder Antenne außerhalb des Schutzbereichs.
So steht das auch in den TAB meines Wohnortes.
Die Sache mit dem Erder im Kellerboden ist meines Erachtens unzulässig, da beim Staberder ein Anstand vom Gebäude gefordert wird. Habe das aber schon öfters gesehen in sanierten Häusern des Spar und Bauvereins. Zumindest war das der Grund für mich meinen Staberder im Garten einzuschlagen und nicht im Kellerboden.
Zudem lässt sich wegen der Deckenhöhe kein langer (2,5m) Erdspieß einschlagen.
Ach ja: Man kann bei der Stadt einen Lageplan der Versorgungsleitungen bekommen. Da sollte man vorsichtshalber drüberschauen bevor man etwas in den Boden rammt.  |
bigdie
26.04.2013, 10:17
@ herder
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
»
» Die Sache mit dem Erder im Kellerboden ist meines Erachtens unzulässig, da
» beim Staberder ein Anstand vom Gebäude gefordert wird. Habe das aber schon
» öfters gesehen in sanierten Häusern des Spar und Bauvereins. Zumindest war
» das der Grund für mich meinen Staberder im Garten einzuschlagen und nicht
» im Kellerboden.
» Zudem lässt sich wegen der Deckenhöhe kein langer (2,5m) Erdspieß
» einschlagen.
Es besteht keine Nachrüstpflicht für Erder im TN- Netz. Und bei TT-Netz muss der erder den nötigen Übergandswiderstand haben, damit z.B. bei 30mA (FI) die Berührungsspannung unter 50V bleibt. Dazu reicht ein 1,5m Erder locker. Die Vorschrift für neben dem Haus, 2,5m Erder gilt für Erdung von Antennen. Wenn du keine Schüssel hat, oder sich diese im Schutzbereich des Hauses befindet, brauchst du aber keine Antennenerdung. |
herder
26.04.2013, 13:32
@ bigdie
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
??? Warum wiederholst Du Dich? |
bigdie
26.04.2013, 15:33
@ herder
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» ??? Warum wiederholst Du Dich?
Weil du es nicht zu begreifen scheinst. und ich immer noch nicht weis, ob es um Blitzschutz, Antennenerdung oder Erdung fürs TT-Netz geht. Wenn die 3 Sachen nicht zutreffen, musst du keinen Erder haben und wenn du einen setzen willst, ist es prinzipiell egal wie der aussieht, weil du eben keinen haben musst. |
herder
26.04.2013, 16:35
@ bigdie
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» » ??? Warum wiederholst Du Dich?
» Weil du es nicht zu begreifen scheinst.
Was soll ich nicht begriffen haben? ??? |
TK

26.04.2013, 23:48
@ cmyk61
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
Also,
Haus steht in Rheinlandpfalz, Deutschland. Mängel wären hauptsächlich:
- Nicht vorhandener Potentialausgleich/Erdung (da eben an Wasserleitung)
- fehlende FIs
- Hausanschlusskasten im Treppenhaus
- übliche Kleinigkeiten (zu wenig Stromkreise, Kabelquerschnitte, teilweise keine Schutzleiter,.....).
Es soll lediglich ein neuer Stromkreis dazu kommen (inklusive FI etc.) und dann auch gleich ein SLS direkt nach dem Zähler installiert werden (damit ich alles stromlos machen kann).
Hoffe die Infos helfen etwas... |
herder
27.04.2013, 09:14
@ bigdie
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» » » Also erst einmal solltest du klären, ob und wofür du überhaupt einen
» » Erder
» » » brauchst. Für Altbauten ist keine Nachrüstung vorgeschrieben.
» »
» » Zumindest nicht pauschal. Es kann aber passieren, dass der Hausanschluss
» » für Gas/Wasser geändert wird, und so die bisherige Erdung wegfällt. Dann
» » muss schon ein neuer Erder her.
» Muss nicht, weil man keinen braucht. Gasleitung hat noch nie als Erder
» gezählt, und Wasser darf man schon seit zig Jahren nicht mehr als Erder
» missbrauchen.
» Und wie gesagt im TN-Netz ist kein Erder erforderlich, Ausnahme Blitzschutz
» oder Antenne außerhalb des Schutzbereichs.
Hallo TK, ich meine dieser Beitrag von bigdie beantwortet alle Fragen. (Auch das "Zweite Ich" von bigdie sollte den mal lesen.)
Schon mal die TAB Deines Ortes im www gesucht? |
xy

27.04.2013, 09:15
@ TK
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Erdung für Altbau herstellen (lassen) |
» Haus steht in Rheinlandpfalz, Deutschland.
Das erfordert natürlich erhebliche Verbesserung. 
» Mängel wären hauptsächlich:
» - Nicht vorhandener Potentialausgleich/Erdung (da eben an Wasserleitung)
» - fehlende FIs
» - Hausanschlusskasten im Treppenhaus
» - übliche Kleinigkeiten (zu wenig Stromkreise, Kabelquerschnitte, teilweise
» keine Schutzleiter,.....).
Daraus ergibt sich aber keine Nachrüstpflicht.
» Es soll lediglich ein neuer Stromkreis dazu kommen (inklusive FI etc.) und
Kein Problem, macht man mit LS/FI-Kombi.
» dann auch gleich ein SLS direkt nach dem Zähler installiert werden (damit
» ich alles stromlos machen kann).
Da würde auch ein wesentlich preiswerterer Schalter reichen.
Die Änderungen machen aber auch keine Umrüstung der gesamten Anlage notwendig.
Deine Beschreibung klingt allerdings sehr nach einer Anlage aus den 50/60er Jahren. Da sollte man sich schon mal Gedanken über eine Kompletterneuerung machen, auch Elektroinstallation ist nicht für die Ewigkeit. |