Gast aus HH
12.04.2012, 21:41 |
Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen (Schaltungstechnik) |
Ein frundliches Moin moin in die Runde.
Ich weiss dass meine Frage nicht so 100%-ig in ein Elektronikforum passt, aber hier sind ja nicht nur Elektroniker unterwegs...
Könnt Ihr mir Tips (Links) geben wie eine vorschriftsmäßige E-Inst in (vermieteten) Wohnungen aussehen muss?
Hintergrund der Frage:
Ich bewohne seit 1980 eine Wohnung in Hamburg deren E-Installation auf dem Stand der 50-er Jahre ist. Ich will hier jetzt ausziehen und der Vermieter verlangt eine renovierte Wohnung. Nun habe ich so am Rande mitbekommen dass es seit den 90-er Jahren erhebliche Änderungen in den Vorschriften bezüglich E-Installation gegeben hat. Die Wohnung darf so (bezüglich E-Inst) gar nicht neu vermietet werden. Wenn aber nach meinem Auszug aus der Wohnung die Elektriker erst die Wände aufreissen müssen würde eine Renovierung ja Perlen vor die Säue werfen bedeuten...
Versteht mich bitte nicht falsch: ich erwarte hier keine Rechtsberatung sondern nur Hinweise auf die neuen Vorschriften bezüglich E-Installation.
Ich weiss das alle anderen Wohnungen im Haus die in den letzten Jahren neu vermietet wurden komplett modernisiert worden sind.
Uwe |
Maik
12.04.2012, 22:10
@ Gast aus HH
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Hi
steht das im Mietvertrag??
Geh am besten zum Mieterschutzbund.
Die können dir da alles genau erklären Tipps geben ect....
Da Berät dich auch ein Anwalt...
» Ein frundliches Moin moin in die Runde.
»
» Ich weiss dass meine Frage nicht so 100%-ig in ein Elektronikforum passt,
» aber hier sind ja nicht nur Elektroniker unterwegs...
»
» Könnt Ihr mir Tips (Links) geben wie eine vorschriftsmäßige E-Inst in
» (vermieteten) Wohnungen aussehen muss?
»
» Hintergrund der Frage:
»
» Ich bewohne seit 1980 eine Wohnung in Hamburg deren E-Installation auf dem
» Stand der 50-er Jahre ist. Ich will hier jetzt ausziehen und der Vermieter
» verlangt eine renovierte Wohnung. Nun habe ich so am Rande mitbekommen
» dass es seit den 90-er Jahren erhebliche Änderungen in den Vorschriften
» bezüglich E-Installation gegeben hat. Die Wohnung darf so (bezüglich
» E-Inst) gar nicht neu vermietet werden. Wenn aber nach meinem Auszug aus
» der Wohnung die Elektriker erst die Wände aufreissen müssen würde eine
» Renovierung ja Perlen vor die Säue werfen bedeuten...
»
» Versteht mich bitte nicht falsch: ich erwarte hier keine Rechtsberatung
» sondern nur Hinweise auf die neuen Vorschriften bezüglich E-Installation.
»
» Ich weiss das alle anderen Wohnungen im Haus die in den letzten Jahren neu
» vermietet wurden komplett modernisiert worden sind.
»
» Uwe |
Theo

Düsseldorf, 12.04.2012, 22:18
@ Gast aus HH
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Hallo
Dein Vermieter kann keine renovierte Wohnung verlangen, wenn im Mietvertrag noch die Regelung besteht, dass die Renovierung ohne Beachtung des tatsächlichen Zustandes zu erfolgen hat. Z.B nach einem festen Fristenplan. Das hat der BGH gekippt. Hier empfehle ich mal den Mieterverein.
Eine Elektroinstallation von 1950 hat wenn sie den damaligen Vorschriften entspricht und nicht geändert oder erweitert wurde Bestandschutz. Da muss nichts erneuert werden, wenn der Vermieter das wünscht, dann bitte auf seine Kosten. Wenn Änderungen erfolgten, dann hast du sicher Fotos oder Zeugen, die beweisen, dass diese Änderungen schon bei deinem Einzug vorhanden waren.
Theo |
x y
13.04.2012, 00:53
@ Theo
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
» Bestandschutz
Das ist was anderes! |
schaerer

Kanton Zürich (Schweiz), 13.04.2012, 08:42
@ Gast aus HH
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Du sagst, Du willst keine Rechtsberatung. Trotzdem, es macht mich stutzig, dass eine solche Elektro-Sanierung die Pflicht des Mieters und nicht des Vermieters ist.
In CH ist das jedenfalls die Sache des Vermieters, weil der hat schon die Pflicht nach glaub 15 Jahren die Wohnung auf seine Kosten zu streichen wenn das nötig ist.
Das mit den 15 Jahren bin ich mir nicht (mehr) ganz sicher.  -- Gruss
Thomas
Buch von Patrick Schnabel und mir zum Timer-IC NE555 und LMC555:
https://tinyurl.com/zjshz4h9
Mein Buch zum Operations- u. Instrumentationsverstärker:
https://tinyurl.com/fumtu5z9 |
geralds

Wien, AT, 13.04.2012, 08:57
@ schaerer
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
» Du sagst, Du willst keine Rechtsberatung. Trotzdem, es macht mich stutzig,
» dass eine solche Elektro-Sanierung die Pflicht des Mieters und nicht des
» Vermieters ist.
»
» In CH ist das jedenfalls die Sache des Vermieters, weil der hat schon die
» Pflicht nach glaub 15 Jahren die Wohnung auf seine Kosten zu streichen
» wenn das nötig ist.
»
» Das mit den 15 Jahren bin ich mir nicht (mehr) ganz sicher. 
---
Bei uns in AT ists ähnlich.
Der Vermieter muss halt warten, bis der Mieter ausgezogen ist.
Es kann nicht sein, dass der Vermieter sich alles erlauben kann.
e.g. sein Problem dem armen Mieter abwälzen.
Aber leider wird das allzu oft gemacht.
Und so mancher Mieter fällt darauf rein, leider.
Das wäre das Gleiche, dass sofort ALLE Fahrzeuge per sofort
einen CAT habe muss, sonst dürfen sie nicht mehr fahren, sofort.
Dann würden endlich ALLE Oldtimer schon verschrottet sein. 
Gerald
--- -- ...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! Feigling!" |
Theo

Düsseldorf, 13.04.2012, 09:03
@ x y
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Hallo
Ich glaube, das hier hilft die Sache zu verstehen:
http://www.bosy-online.de/Elektroinstallationen/Bestandschutz-E-Installationen-Altbau.pdf
Theo |
Theo

Düsseldorf, 13.04.2012, 09:35
@ schaerer
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Hallo
Auch in Deutschland ist eine Renovierung im Prinzip Sache des Vermieters. Es ist aber durchgängige Praxis diese Renovierungen im Mietvertrag auf den Mieter abzuwälzen. Was ja auch sehr sinnvoll ist, denn der Mieter allein bestimmt ja durch sein Verhalten wann eine Renovierung fällig ist.
Es kann allerdings der Fall eintreten, dass der Mieter aus welchen Gründen auch immer, eine erst kürzlich renovierte Wohnung kündigt, und dann wenn es so vereinbart war, wieder renovieren muss. Genau diesen Fall hatte der BGH zu entscheiden, und hat dieses als eine unangemessene Benachteiligung des Mieters angesehen. Daher hat er alle Vertragsvereinbarungen die nicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung Rücksicht nehmen für ungültig erklärt. Mit der Wirkung, dass die Renovierung in diesen Fällen wieder Sache des Vermieters ist.
Der Mieter bestimmt also durch sein Verhalten wann eine Renovierung erforderlich ist, und der Vermieter muss dann renovieren lassen. Einen entsprechenden Aufschlag auf die Miete darf er nicht erheben, da gibt es inzwischen mehrere Urteile. Wenn man weiss, wie teuer eine Renovierung ist oder sein kann, kann man sich ausrechnen, dass eine solche Wohnung nicht mehr rentabel zu vermieten ist. Deutsche Rechtsprechung!
Theo (Vermieter) |
gast
13.04.2012, 10:03
@ geralds
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
»
» Der Vermieter muss halt warten, bis der Mieter ausgezogen ist.
so ein Schmarrn.
Der Vermieter darf natürlich auch bei aufrechtem Mietvertrag die E Installation in seinem Objekt sanieren lassen.
Ein "gewisses Maß" an Unannehmlichkeiten muss der Mieter sogar erdulden. |
geralds

Wien, AT, 13.04.2012, 10:09 (editiert von geralds am 13.04.2012 um 10:10)
@ gast
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
» »
» » Der Vermieter muss halt warten, bis der Mieter ausgezogen ist.
»
» so ein Schmarrn.
» Der Vermieter darf natürlich auch bei aufrechtem Mietvertrag die E
» Installation in seinem Objekt sanieren lassen.
» Ein "gewisses Maß" an Unannehmlichkeiten muss der Mieter sogar erdulden.
---
Natürlich darf der Vermieter auch bei aufrechten
Mietvertrag die E Installation sanieren lassen.
Wenn er dann auch den entstandenen Schaden in der
Wohnung bzw. der Möbel-Einrichtung ersetzt.
Für eventuelle Hotelmieten aufkommt.
Gestohlene Gegenstände unbeschadet wieder zurückgibt.
... etc...
Wenn Gefahr in Verzug ist, muss er sanieren.
Gerald
--- -- ...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! Feigling!" |
hws

59425 Unna, 13.04.2012, 10:25
@ Theo
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
» Auch in Deutschland ist eine Renovierung im Prinzip Sache des Vermieters.
Du verwechselst Renovierung und Schönheitsreparatur bzw Wartung und Sanierung.
Ich würde ein Rechtsforum bevorzugen.
Zumal der Mieter vermutlich nicht zertifiziert ist, irgendwas an der Elektroinstallstion rumzubasteln.
hws |
gast
13.04.2012, 10:57
@ geralds
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen - wie bitte |
» Gestohlene Gegenstände unbeschadet wieder zurückgibt.
» ... etc...
wie bitte????
Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter eine Fachfirma beauftragt. Wenn nun Gegenstände gestohlen werden (was nicht auszuschließen ist) dann kann doch nicht der Vermieter dafür haftbar sein.
Aus welchem Gesetzt leitest du deine Aussage ab? |
Theo

Düsseldorf, 13.04.2012, 11:16 (editiert von Theo am 13.04.2012 um 11:33)
@ hws
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
»
» Du verwechselst Renovierung und Schönheitsreparatur bzw Wartung und
» Sanierung.
Hallo
Ich rede von Renovierung, also tapezieren,streichen usw.
Wartung und Sanierung ist etwas anderes.
An der Elektroinstallation braucht er ja auch nichts zu basteln, ich habe ihm ja gesagt warum.
Theo
Nachtrag:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-14944/schoenheits
reparaturen-wann-mieter-beim-auszug-renovieren-muessen_aid_418607.html |
Harald Wilhelms

13.04.2012, 12:41
@ Maik
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
» Geh am besten zum Mieterschutzbund.
» Die können dir da alles genau erklären Tipps geben ect....
» Da Berät dich auch ein Anwalt...
Leider berät der nur Mitglieder. Und einfach
schnell eintreten, um sich von einem Anwalt beraten
zu lassen, wird wohl auch nicht gehen. Da Renovie-
rungskosten aber schnell vierstellige Beträge ergeben
können, sollte sich auch das Aufsuchen eines Anwalts
auf eigene Kosten lohnen.
Bezüglich der Elektroinstallation: Wenn die Steck-
dosen noch zweipolig mit Nullbrücke ausgeführt sind,
wird der Vermieter um eine Generalrenovierung samt
aufstemmen der Wände wohl nicht herumkommen, da sonst
die Wohnunmg wohl kaum neu vermietet werden kann.
M.W. kann dann der Vermieter anstatt der Übergabe
einer renovierten Wohnung auch einen entsprechenden
Geldbetrag vom Vormieter verlangen. Genaueres weiss
dann aber wirklich nur ein entsprechender Fachanwalt.
Gruss
Harald |
79616363

Leinfelden-Echterdingen, 14.04.2012, 14:04 (editiert von 79616363 am 14.04.2012 um 14:11)
@ Gast aus HH
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Hallo Uwe,
oh, mein Lieblingsthema - Und ich hab's fast versäumt.
Nein, die uralte Elektrik muss tatsächlich nicht saniert werden, wenn der alte Schei$$ immer noch tut und keine direkte Gefahr davon ausgeht.
No way, so kommt man net raus ...
Da kann man mit dem Kopf schütteln solang man will.
Allerdings glaub ich aber anscheinend immer noch an Feen im Wald und appelliere an den Verstand des Vermieters.
Ein Bestand aus den 50ern entspricht in keinster Weise modernen Standards und sollte dringenst saniert werden.
Ich würd mich quer legen, wenn ich in ne Wohnung soll und da nicht wenigstens RCDs drin wären - Nur für mich wär's mir wurscht, denn ich glaub zu wissen was ich tu - Allerdings sobald Kinder da sind, wär's unverantwortlich.
Leider wissen das aber viele junge Elternpaare gar nicht, was das für ne Zeitbombe ist und ziehen trotzdem ein.
Deshalb ist der Anreiz für den Vermieter zu einer Sanierung auch nicht groß, solang er sich auf die Unwissenheit der Nutzer verlassen kann.
Genau genommen würde ja die Sanierung die Wohnung sogar aufwerten. Gut, da kann ich viel erzählen - Wenn der Vermieter nicht will, dann will er nicht (und muss auch nicht).
Daran kann man manchmal fast verzweifeln. Ich hab auch den "Fehler" gemacht, dass ich mal bei ner Bekannten ne Wohnung elektrisch grundsaniert hab. Das war auch so ein alter Schei$$ aus den 50ern mit Ideen zum davonlaufen.
Klar, ne Dreizimmerwohnung ... Da waren halt mal gschwind gute 1600 EUR allein an Material weg, die Arbeit hab ich umsonst erledigt und auch keine Werkzeugabnutzung rein gerechnet - Lediglich das Material wollt ich erstattet haben. Bei ner offiziellen Auftragsvergabe hätte sie über das Doppelte hin gelegt. Es ist ja nun wirklich so wie es sein soll und da wurde nicht rumgetrickst.
Aber nööö, da hab ich ja nur meinem Hobby gefröhnt und das von ihr finanzieren lassen. Sie hätte nun einige Bekannte gefragt und die hätten auch gesagt, dass man da gar nichts hätte tun müssen. Im Gegenteil, die alten Anlagen seien sogar sicherer gewesen. Lange Rede kurzer sinn, ich bin ein Dummschwätzer der keine Ahnung hat und Leuten Sachen andreht, die sie nicht brauchen - Davon ist sie wirklich überzeugt!
Okay, ich mach das ja schließlich auch beruflich und ich kenn die Kundengespräche. Das kannste fast immer vergessen denen was erklären zu wollen. Die wollen nicht und finden garantiert jemand der genau so wenig Ahnung hat und sie in ihrer Meinung unterstützt.
Da hilf's auch nicht wenn man denen Auszüge aus der DIN VDE vorlegt - Das zählt für die nicht, es zählt nur, dass es ja auch so tut.
Man soll solche bösen Gedanken nicht haben, aber manchmal würd ich mir fast wünschen, dass von denen mal einer steil am Seil hängt und einen auf Shakin Stevens macht - Dann wär er wohl an nem FI froh gewesen.
Allerdings wirkt sogar das nicht. Die o.g. Bekannte grapschte auch mal an ne Steckdose mit defekter Abdeckung und bekam gründlich eine gezunden. Erfolg? Keiner!
Da muss man halt besser aufpassen, da muss nichts gemacht werden - Ja ja, iss klar.
Du kommst gegen solche Leute einfach nicht an und wenn Du hundert Mal recht hast.
Ich kann dich aber soweit verstehen, dass es ein Wahnsinn wäre jetzt neue Tapeten drauf zu kleben um dann weiterhin mit nem Uraltbestand zu leben.
Da kannst nix machen. Da treffen sich eher der Osterhase und der Nikolaus zum Schach spielen als dass man auf den Verstand der Leute hoffen kann.
Da muss dann wirklich erst die Hütte abfackeln und dann kriegst dann auch noch nen Vorwurf, warum Du da nicht hartnäckiger warst um das zu verhindern.
Es ist halt so, sehr wahrscheinlich besteht tatsächlich der in der LBO verankerte (und eigentlich gar nicht existente) Bestandsschutz.
Viele Grüße,
Uli und das Rattenpack
(übrigens selbst Vermieter und ich würd so ne Uraltanlage nie lassen) -- „Wo kämen wir hin, wenn jeder sagte, wo kämen wir hin und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen.“
(Kurt Marti) |
@@Gast@@
14.04.2012, 14:41
@ 79616363
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Vorschriften Elektroinstallation in Wohnräumen |
Nun ja, so schlecht kann der "alte Scheiss" nicht gewesen sein, wenn er >60 Jahre gehalten hat und er noch immer tut.
Ich hatte bisher mit "Elektrikern" nur sehr negative Erfahrungen, die fast zum Brand geführt haben, weil Leitungen neu verlegt wurden, aber die Verbindungen in den Steckdosen nicht festgeschraubt waren.
Aber das waren selbstverständlich nur Ausnahmen. |