» Hallo zusammen,
»
» es geht um ein altes Haus von 1935, welches bislang über eine Freileitung
» mit Strom versorgt wird.
» Die Freileitung landet im 1. Stock, wo sich im Kinderzimmer der
» Übergabekasten befindet.
» Meine Frage: Ist ein Übergabekasten in Wohnräumen heute noch zulässig?
»
» Schon mal vielen Dank für Eure Mühe,
» Andrea
Typischerweiser gibt es für solche Anlagen einen
Bestandsschutz. Wenn euer Haus allerdings auf Erd-
verkabelung umgestellt wird, muss der Elektriker
den Kasten entfernen. Im Prinzip ist ein solcher
Kasten aber nicht besonders gefährlich. In einem
Kinderzimmer würde ich allerdings auch einen Schrank
davorstellen, bei dem die Rückwand entfernt wurde.
Das ist zwar offiziell nicht zulässig, aber wenn der
Schrank einfach abrückbar ist m.E. tolerierbar.
Gruss
Harald |