Forum

Einloggen | Registrieren | RSS  

Fop

21.02.2011,
22:16
 

Der Laie und das 230V-Gerät.. (Elektronik)

Nabend allerseits,
Ich wollte nur mal in die Runde fragen ob ich als Laie an 230V-Geräten runhantierend darf?!? Um das mal einzuschränken: -nicht tiefgreifend... z.B. das Steckerkabel wegen eines Kabelbruchs kürzen... Was wäre damit (-Mal angenommen ich baue alles richtig zusammen..)?!
Oder muss ich das Gerät dann irgendwie kennzeichnen?!?

Mal angenommen man baut sich unabsichtlich einen "Schocker" in Form eines abgeschnittenen Steckerkabels zum Beispiel, den man dann aber in den Müll entsorgt. Wenn das Kabel dann doch von jemandem genommen wird der es "ausprobieren" möchte, trägt man dann die Verantwortung?!
Anders herum würde das ja bedeuten, dass man bei jedem defekten Gerät den Stecker abbauen müsste, damit niemand das Teil einfachso in die Steckdose stecken kann (wobei das mit dem passenden metallischen Gegenstand ebenso möglich wäre)...
MfG & danke für jede Antwort..

Maik

21.02.2011,
23:50

@ Fop

Der Laie und das 230V-Gerät..

Hi
Kurz und Knapp
Nur eine Fachkraft darf an Elektrischen Geräten/Anlagen Arbeiten verrichten.

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
21.02.2011,
23:54

@ Fop

Der Laie und das 230V-Gerät..

lieber Laie,

Bitte Hände weg davon.
Wennst keinen passenden Freund hast, dann musst leider !etwas! in die Tasche greifen.
Das ist sicher billiger, als !vieles! teurer reparieren lassen zu müssen.

gerald
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

x y

22.02.2011,
02:00

@ Maik

Der Laie und das 230V-Gerät..

» Hi
» Kurz und Knapp
» Nur eine Fachkraft darf an Elektrischen Geräten/Anlagen Arbeiten
» verrichten.

Von welcher Kammer wirst du für diese Aussage bezahlt?

x y

22.02.2011,
02:04

@ Fop

Der Laie und das 230V-Gerät..

» Nabend allerseits,
» Ich wollte nur mal in die Runde fragen ob ich als Laie an 230V-Geräten
» runhantierend darf?!?

Du darfst sogar als Fußgänger am Straßenverker teilnehmen, ganz ohne Prüfung.

schaerer(R)

Homepage E-Mail

Kanton Zürich (Schweiz),
22.02.2011,
09:21

@ x y

Der Laie und das 230V-Gerät..

» » Hi
» » Kurz und Knapp
» » Nur eine Fachkraft darf an Elektrischen Geräten/Anlagen Arbeiten
» » verrichten.
»
» Von welcher Kammer wirst du für diese Aussage bezahlt?

Es könnte ausnahmsweise auch eine Gratisdienstleistung seinerseits aus Überzeugung sein. Sowas soll es geben... :-P

--
Gruss
Thomas

Buch von Patrick Schnabel und mir zum Timer-IC NE555 und LMC555:
https://tinyurl.com/zjshz4h9
Mein Buch zum Operations- u. Instrumentationsverstärker:
https://tinyurl.com/fumtu5z9

schaerer(R)

Homepage E-Mail

Kanton Zürich (Schweiz),
22.02.2011,
09:37

@ Fop

Problem bei juristischer Dummheit...

» Mal angenommen man baut sich unabsichtlich einen "Schocker" in Form eines
» abgeschnittenen Steckerkabels zum Beispiel, den man dann aber in den Müll
» entsorgt.

Das gehört schon mal in den Sondermüll.

» Wenn das Kabel dann doch von jemandem genommen wird der es
» "ausprobieren" möchte, trägt man dann die Verantwortung?!

Wohl kaum. Ausser es gibt eine total verdrehte Rechtsauffassung, wie z.B. in Indien. Da wurde jemand (Ausländer), der an einem Autounfall beteiligt aber unschuldig war, mit einer Busse von 6000 Euro bestraft.

Natürlich musste er sofort bezahlen, sonst hätte es Knast mit Kackerlacken gegeben.

Grund: Wenn er nicht am Unfallort gewesen wäre, hätte es diesen Umfall nicht gegeben. So erklärte ihm das er Pflichtverteidiger.

Also, ich denke, in Indien ist Deine Befürchtung durchaus angebracht.

» Anders herum würde das ja bedeuten, dass man bei jedem defekten Gerät den
» Stecker abbauen müsste, damit niemand das Teil einfachso in die Steckdose
» stecken kann (wobei das mit dem passenden metallischen Gegenstand ebenso
» möglich wäre)...

Wie gesagt, es kommt drauf an wo das passiert und wie intelligent oder saudumm man mit Gesetzen umgeht.

In totalem Absolut-Worstcae betrachtet muss ein zu entsorgendes elektrisches Gerät auf eine Weise zerlegt werden, dass nichts mehr Elektrisches auszumachen ist. Logik pur, gemessen an einer möglich sich manifestierenden Maximaldummheit. Ob man in Zukunft stets damit rechnen muss, wäre eine gar nicht so dumme Frage... :-(

Nein, ich unterlasse es diesmal die beiden wohlbekannten Hauptsätze der allgemeinen Volksverblödung zu zitieren. Das dürfte allmählich hier bekannt genug sein. :-P

--
Gruss
Thomas

Buch von Patrick Schnabel und mir zum Timer-IC NE555 und LMC555:
https://tinyurl.com/zjshz4h9
Mein Buch zum Operations- u. Instrumentationsverstärker:
https://tinyurl.com/fumtu5z9

gast°°

22.02.2011,
11:39

@ schaerer

Problem bei juristischer Dummheit...

» » Mal angenommen man baut sich unabsichtlich einen "Schocker" in Form
» eines
» » abgeschnittenen Steckerkabels zum Beispiel, den man dann aber in den
» Müll
» » entsorgt.
»
» Das gehört schon mal in den Sondermüll.

Bei uns in die Wertstoffetonne vorm Haus. Dakann man auch Elektrokleingeräte entsorgen, Toaster, Fön etc.

Leser

22.02.2011,
11:56

@ Fop

Der Laie und das 230V-Gerät..

» Mal angenommen man baut sich unabsichtlich einen "Schocker" in Form eines
» abgeschnittenen Steckerkabels zum Beispiel, den man dann aber in den Müll
» entsorgt. Wenn das Kabel dann doch von jemandem genommen wird der es
» "ausprobieren" möchte, trägt man dann die Verantwortung?!

nein - wenn jemand deinen Wohnzimmersessel zur Waffe umfunktioniert und damit einen Delikt begeht bist auch du nicht haftbar.
Wen jemand auf einen Freileitungsmast klettert und sich elektrisiert ist auch das EVU nicht haftbar.

Mülltonne ist ok - den abgeschnitten Stecker im Kindergarten als Spielzeug herschenken (du aktiv jemanden geben) wäre nicht mehr ok
Was dir aus deiner Mülltonne geklaut wird entzieht sich deiner Verantwortung - mit dem Metalldeckel einer Konservendose aus deiner Mülltonne könnte ja auch.....

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
22.02.2011,
12:57
(editiert von geralds
am 22.02.2011 um 12:59)


@ Leser

Der Laie und das 230V-Gerät..

»
» nein - wenn jemand deinen Wohnzimmersessel zur Waffe umfunktioniert und
» damit einen Delikt begeht bist auch du nicht haftbar.
» Wen jemand auf einen Freileitungsmast klettert und sich elektrisiert ist
» auch das EVU nicht haftbar.
»

NEIN falsch! :-D weil, wenn der Sessel nicht im Raum gewesen wäre,
hätte der nicht zu einer Waffe umfunktioniert werden können.
Und wenn du nicht den Sessel gekauft? (hoffentlich) hättst,
und ihn nicht in dein Wohnzimmer gestellt hättest,
der dann nicht zur Waffe umfunktioniert worden wäre,
wärst dann auch nicht haftbar.
So, weil das deinn Sessel ist, der in deinem Wohnzimmer steht, bist du für die
Waffengewalt, die mit dem Sessel gemacht wurde haftbar.

:wink: kennst dich aus?! ne? dann bitte das Posting von Thomas lesen,
der von einem Autounfall in Indien, an dem ein Ausländer beteiligt war, sprach.

» Mülltonne ist ok - den abgeschnitten Stecker im Kindergarten als Spielzeug
» herschenken (du aktiv jemanden geben) wäre nicht mehr ok
» Was dir aus deiner Mülltonne geklaut wird entzieht sich deiner
» Verantwortung - mit dem Metalldeckel einer Konservendose aus deiner
» Mülltonne könnte ja auch.....

Auch da musst aufpassen, so lange sie in deinem Garten steht,
nicht abgeholt wurde, kann der Übeltäter was gegen dich machen.

Das hat sich in vielen Fällen gezeigt, als beispielsweise Leute alte,
bereits abgeschlossene Gerichtspapiere in den Müll einfach so wegwarfen.
"Nachbarn" haben diesen "Schatz" wieder ausgegraben und
wieder einen Gerichtsfall angezettelt.
Das ist echt, ist keine Finte, wie das obige,wobei du
schon aufpassen musst, was in deinem Haus, Wohnung passiert.
Weil sonst gesehen, Aussage gegen Aussage steht, du aber
deine Verantwortung als Haus- Wohnungseigentümer hast.

Rechthaberei und Recht haben verschwimmen leider all zu oft.

grüße
gerald
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
22.02.2011,
13:11

@ schaerer

Problem bei juristischer Dummheit...

--
:;)
»
» Wohl kaum. Ausser es gibt eine total verdrehte Rechtsauffassung, wie z.B.
» in Indien. Da wurde jemand (Ausländer), der an einem Autounfall beteiligt
» aber unschuldig war, mit einer Busse von 6000 Euro bestraft.
»
» Natürlich musste er sofort bezahlen, sonst hätte es Knast mit Kackerlacken
» gegeben.
»
» Grund: Wenn er nicht am Unfallort gewesen wäre, hätte es diesen Umfall
» nicht gegeben. So erklärte ihm das er Pflichtverteidiger.
»
» Also, ich denke, in Indien ist Deine Befürchtung durchaus angebracht.
»
Warst du vielleicht der Be..(ähm)obachter? :-P

Wenn das stimmt, dann sind wir ALLE ein (1 [eins] ) einziger Unfall!!
Sogar beim Tippen dieses Gelabers muss ich nun aufpassen,
weil hätte ich diese Worte nicht geschrieben, dann ....{Blumen} {Blumen} {Blumenstrauß}
:-D

gerald
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

gast*

22.02.2011,
14:25

@ geralds

Der Laie und das 230V-Gerät..

» »
» » nein - wenn jemand deinen Wohnzimmersessel zur Waffe umfunktioniert und
» » damit einen Delikt begeht bist auch du nicht haftbar.
» » Wen jemand auf einen Freileitungsmast klettert und sich elektrisiert
» ist
» » auch das EVU nicht haftbar.
» »
»
» NEIN falsch! :-D weil, wenn der Sessel nicht im Raum gewesen wäre,
» hätte der nicht zu einer Waffe umfunktioniert werden können.
» Und wenn du nicht den Sessel gekauft? (hoffentlich) hättst,
» und ihn nicht in dein Wohnzimmer gestellt hättest,
» der dann nicht zur Waffe umfunktioniert worden wäre,
» wärst dann auch nicht haftbar.
» So, weil das deinn Sessel ist, der in deinem Wohnzimmer steht, bist du für
» die
» Waffengewalt, die mit dem Sessel gemacht wurde haftbar.
»
» :wink: kennst dich aus?! ne? dann bitte das Posting von Thomas lesen,
» der von einem Autounfall in Indien, an dem ein Ausländer beteiligt war,
» sprach.

Es gibt in DE die sog. "Betriebshaftung". Eine Haftung aus Betriebsgefahr, welche im Straßenverkehr von großer Bedeutung ist. Gibt es allerdings nur bei Motorfahrzeugen, Fußgänger und Radfahrern fallen schon nicht mehr darunter.

Betriebsgefahr bedeutet, dass ein Kraftfahrer auch dann für einen entstandenen Schaden haftet, wenn ihn keinerlei Verschulden trifft, da allein durch den Betrieb eines Fahrzeugs schon eine Gefahr ausgeht. So einen Schwachsinn kann sich wirklich nur die bundesdeutsche Justiz ausdenken. Wer weiß ob das nicht irgendwann irgendjemandem auch für den Betrieb von elektrischen bzw. elektronischen Geräten einfällt.

Leser

22.02.2011,
15:27

@ geralds

Der Laie und das 230V-Gerät..

» So, weil das deinn Sessel ist, der in deinem Wohnzimmer steht, bist du für
» die
» Waffengewalt, die mit dem Sessel gemacht wurde haftbar.

Beweise für diese Aussage (oder ist es eine Vermutung) oder hat dir leich jemand schon mal einen Sessel na die Birne geknallt? Du hast schon mitbekommen dass wir vom europäischen Recht sprechen und nicht von Sonderfällen aus anderen Kontinenten???

hws(R)

E-Mail

59425 Unna,
22.02.2011,
15:54

@ geralds

Der Laie und das 230V-Gerät..

» NEIN falsch! :-D weil ..

gehen wir von der Rechtsprechung in D aus (und in Ö bzw CH dürfte es nicht viel anders sein) dann reicht das ordnungsbemäße Entsorgen. Das Herausstellen eines Kühlschrankes mit Schloss, in dem sich Kinder einschließen können und Ersticken (solche Schlösser sind aber nicht mehr üblich) wäre der Grenzfall. Es wurde damals angeraten, den Schließmechanismus zu zerstören.

Ein Messerhersteller kann auch nicht wegen Mord angeklagt werden, weil irgendjemand mit dem Messer erstochen wurde. Und ein Steinbruchunternehmer vermutlich auch nicht, weil jemand mit seinem Stein erschlagen wurde.

Also bleiben wir auf dem Teppich.

» Rechthaberei und Recht haben verschwimmen leider all zu oft.
(Rechthaberei bezeichnet üblicherweise eine negative falsche eigene Interpretation des Rechtes.)

In der hiesigen Rechtsprechung sicher nicht - zumindest für den halbwegs Rechtskundigen

hws

schaerer(R)

Homepage E-Mail

Kanton Zürich (Schweiz),
22.02.2011,
18:08

@ gast°°

Problem bei juristischer Dummheit...

Hallo Doppelring-Gast, :-D

» » » Mal angenommen man baut sich unabsichtlich einen "Schocker" in Form
» » eines
» » » abgeschnittenen Steckerkabels zum Beispiel, den man dann aber in den
» » Müll
» » » entsorgt.
» »
» » Das gehört schon mal in den Sondermüll.
»
» Bei uns in die Wertstoffetonne vorm Haus. Dakann man auch
» Elektrokleingeräte entsorgen, Toaster, Fön etc.

Bei uns ist es so. Es gibt ein Werkhof für den ganzen Ort. Dorthin bringt man solche Abfälle. Dann hat es dort Angestellte, die sich das ansehen und sagen in welche Tonne man es reinschmeissen muss. Vorher wird es gewogen und man muss eine Entsorgungsgebühr bezahlen.

Wenn man Glück hat, stehen dort Leute herum, die scharf drauf sind, etwas zu ergattern in der Hoffnung es zu reparieren. Die dürfen das dann mitnehmen und es kostet nix.

--
Gruss
Thomas

Buch von Patrick Schnabel und mir zum Timer-IC NE555 und LMC555:
https://tinyurl.com/zjshz4h9
Mein Buch zum Operations- u. Instrumentationsverstärker:
https://tinyurl.com/fumtu5z9

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
22.02.2011,
18:15

@ hws

Der Laie und das 230V-Gerät..

» » NEIN falsch! :-D weil ..
»
» gehen wir von der Rechtsprechung in D aus (und in Ö bzw CH dürfte es nicht
» viel anders sein) dann reicht das ordnungsbemäße Entsorgen. Das
» Herausstellen eines Kühlschrankes mit Schloss, in dem sich Kinder
» einschließen können und Ersticken (solche Schlösser sind aber nicht mehr
» üblich) wäre der Grenzfall. Es wurde damals angeraten, den
» Schließmechanismus zu zerstören.
»
» Ein Messerhersteller kann auch nicht wegen Mord angeklagt werden, weil
» irgendjemand mit dem Messer erstochen wurde. Und ein Steinbruchunternehmer
» vermutlich auch nicht, weil jemand mit seinem Stein erschlagen wurde.
»
» Also bleiben wir auf dem Teppich.
»
» » Rechthaberei und Recht haben verschwimmen leider all zu oft.
» (Rechthaberei bezeichnet üblicherweise eine negative falsche eigene
» Interpretation des Rechtes.)
»
» In der hiesigen Rechtsprechung sicher nicht - zumindest für den halbwegs
» Rechtskundigen
»
» hws

---
genau auch meine Ansicht... voll zustimmend...

grüße
gerald
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"