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ArndM

11.01.2011,
12:50
 

Alte Hauselektroinstallation (Elektronik)

Hallo zusammen,

das Haus, in dem wir zur Miete wohnen ist kurz nach dem 2. Weltkrieg gebaut worden. Die Elektroinstallation für das Haupthaus scheint irgendwann mal neu gemacht worden zu sein (es sind z.B. FI-Schalter vorhanden).
In der seperat stehenden Garage scheint aber noch der Urzustand zu herschen. Ich wollte eine Lampe und Steckdose an eine andere Position verlegen und musste feststellen, dass in der Schuko-Dose der rote Leiter mit dem Schutzkontakt und einem der Stiftkontakte verbunden ist.
Das ist doch seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig, oder? Besteht hier Bestandsschutz oder kann ich meinen Vermieter zwingen, das neu machen zu lassen?

Dürfte das alte Kabel vom Haus zur Garage bestehen bleiben? So wie ich das verstanden habe, darf heute PE und N erst im Hausanschlusskasten verbunden werden. Damit müsste ein PE Leiter im Kabel sein und der MUSS doch grün gelb sein, oder?
Ich frage nach dem Kabel, weil die Neuverlegung wohl das teuerste sein dürfte und wenn kein Bestandsschutz gilt, sehe ich meinen Vermieter schon antworten: "Dann wird der Strom in der Garage eben abgeklemmt!"


Viele Grüße, Arnd

Theo(R)

E-Mail

Düsseldorf,
11.01.2011,
13:14

@ ArndM

Alte Hauselektroinstallation

Hallo

Wieviele Drähte sind denn im Kabel zur Garage? Zwei oder drei?

Es gelten die Bestimmungen die bei Erstellung des Hauses gültig waren (da gilt wohl Bestandschutz). Es sei denn, es ist im Vertrag etwas anderes vereinbart.

Warum willst du den Vermieter "zwingen"? Rede vernünftig mit ihm.

Gib mal Bestandschutz in die Suche ein, und arbeite dich durch.

Theo

rumtummler

11.01.2011,
13:15

@ ArndM

Alte Hauselektroinstallation

Wenn Du jetzt von der grauen Leitung gesprochen hättest...

In der Leitung müssten die Farben schwarz für L, grau für N und rot für PE vorhanden sein.
Eine Nullung mit dem roten Kabel kann ich da nicht nachvollziehen. Warum das?

rumtummler

11.01.2011,
13:24

@ rumtummler

Alte Hauselektroinstallation

Ah, ich vermute das graue wurde gebraucht um mit dem Schalter die Lampe schalten zu können. Steckdose nachträglich eingebaut?
Denke nicht, dass so ausgeführte Installationen Bestandsschutz genießen.

Harald Wilhelms(R)

E-Mail

11.01.2011,
13:49

@ ArndM

Alte Hauselektroinstallation

» Hallo zusammen,
»
» das Haus, in dem wir zur Miete wohnen ist kurz nach dem 2. Weltkrieg
» gebaut worden. Die Elektroinstallation für das Haupthaus scheint
» irgendwann mal neu gemacht worden zu sein (es sind z.B. FI-Schalter
» vorhanden).
» In der seperat stehenden Garage scheint aber noch der Urzustand zu
» herschen. Ich wollte eine Lampe und Steckdose an eine andere Position
» verlegen und musste feststellen, dass in der Schuko-Dose der rote Leiter
» mit dem Schutzkontakt und einem der Stiftkontakte verbunden ist.
» Das ist doch seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig, oder? Besteht hier
» Bestandsschutz

Es besteht eindeutig Bestandsschutz, solange keine
grössere Umbauten gemacht werden. Übrigens durfte
man damals die Drahtfarben frei zuordnen. Es gab
nur Zuordnungsempfehlungen. Wenn Dich die Art der
Installation stört, kannst Du sie ja auf Deine Kosten
ändern lassen. Der Vermieter muss das nicht bezahlen.
Meine Hinweise gelten für Deutschland. In D und CH
gelten möglicherweise andere Regeln.
Gruss
Harald

AMeyer

11.01.2011,
14:21

@ Harald Wilhelms

Alte Hauselektroinstallation

» Wenn Dich die Art der
» Installation stört, kannst Du sie ja auf Deine Kosten
» ändern lassen. Der Vermieter muss das nicht bezahlen.

Mich "stört" die Installation nicht. Aber Lampe und Steckdose sind an einer sehr ungünstigen Stelle, so dass ich sie austauschen und verlegen wollte. Du meinst also, man kann die neue Lampe und Dose einfach wieder nach dem gleichen Schema anschließen und gut ist?

Die Steckdose wird hauptsächlich für Rasenmäher und ähnliches genutzt. Ich dachte da wäre ein FI vorgeschrieben und der geht doch nicht bei der vorhandenen Installation?!


Gruß, Arnd

ArndM

11.01.2011,
14:24

@ AMeyer

Ups - falscher Name

Entschuldigung, ich habe mich mit dem Namen vergriffen.

Gruß, Arnd

x y

11.01.2011,
14:26

@ AMeyer

Alte Hauselektroinstallation

» nach dem gleichen Schema anschließen und gut ist?

Nein! Du musst mindestens die Trenneng von PEN in PE und N an die frühest (sinnvoll) mögliche Stelle verlegen.


» Die Steckdose wird hauptsächlich für Rasenmäher und ähnliches genutzt. Ich
» dachte da wäre ein FI vorgeschrieben und der geht doch nicht bei der
» vorhandenen Installation?!

Doch, man kann auch da einen FI nachrüsten. Nach ihm muss dann aber alles mit separatem PE verlegt sein, PEN ist nicht zulässig.

Harald Wilhelms(R)

E-Mail

11.01.2011,
14:51

@ AMeyer

Alte Hauselektroinstallation

» » Wenn Dich die Art der
» » Installation stört, kannst Du sie ja auf Deine Kosten
» » ändern lassen. Der Vermieter muss das nicht bezahlen.
»
» Mich "stört" die Installation nicht. Aber Lampe und Steckdose sind an
» einer sehr ungünstigen Stelle, so dass ich sie austauschen und verlegen
» wollte. Du meinst also, man kann die neue Lampe und Dose einfach wieder
» nach dem gleichen Schema anschließen und gut ist?

Nein, das geht eben nicht, da das ja eine grössere
Änderung wäre und der Bestandsschutz damit entfällt.

» Die Steckdose wird hauptsächlich für Rasenmäher und ähnliches genutzt.

Nun, gerade ein Rasenmäher ist ein recht leistungs-
hungriges Gerät, welches man nicht unbedingt an eine
so alte Installation anschliessen sollte. Zumindest
sollte man dann alle Kontaktstellen überprüfen (lassen).

» Ich dachte da wäre ein FI vorgeschrieben.

Für Neuinstallationen wohl ja. (Bin mir da nicht ganz
sicher) Übrigens haben die meisten Rasenmäher wohl
sowieso keinen Schutzleiteranschluss. Grundsätzlich
könntest Du für Deinen persönlichen Schutz, insbesondere
beim Überfahren des Kabels, ja einen Steckdosen-RCD
(Fi) nachrüsten.
Gruss
Harald

ArndM

11.01.2011,
15:12

@ x y

Alte Hauselektroinstallation

» » nach dem gleichen Schema anschließen und gut ist?
»
» Nein! Du musst mindestens die Trenneng von PEN in PE und N an die frühest
» (sinnvoll) mögliche Stelle verlegen.
»

Ich wollte es so machen:
Kurz hinter der Stell, wo das Kabel aus der Garagenwand kommt, kommt eine Abzweigdose hin. In dieser Dose wird PE und N getrennt und ein "normales" dreiadriges Kabel zur neuen Steckdose und ein anderes über einen neuen Schalter zur neuen Lampe geführt.

Wäre das dann seriös?


Gruß, Arnd

PS: Fällt mir gerade ein: Der Rasenmäher hat tatsächlich nur einen Konturenstecker, hatte ich fälschlich als Schukostecker in Erinnerung.

rumtummler

11.01.2011,
15:22

@ x y

Alte Hauselektroinstallation

» » nach dem gleichen Schema anschließen und gut ist?
»
» Nein! Du musst mindestens die Trenneng von PEN in PE und N an die frühest
» (sinnvoll) mögliche Stelle verlegen.

Falsch. Du darfst vom "PEN" in PE und N aufteilen, wenn der PEN durchgängig mindestens 10 Quadrat hat.

Hat er weniger als 10 Quadrat, ist das kein PEN sondern ein N-Leiter und entsprechend zu behandeln.

Also nicht in der Abzweigdose nullen und dann mit separatem N und PE zur Steckdose gehen.
Das ist Vortäuschung einer Schutzmaßnahme!

Harald Wilhelms(R)

E-Mail

11.01.2011,
15:32

@ ArndM

Alte Hauselektroinstallation

» » » nach dem gleichen Schema anschließen und gut ist?
» »
» » Nein! Du musst mindestens die Trenneng von PEN in PE und N an die
» frühest
» » (sinnvoll) mögliche Stelle verlegen.
» »
»
» Ich wollte es so machen:
» Kurz hinter der Stell, wo das Kabel aus der Garagenwand kommt, kommt eine
» Abzweigdose hin. In dieser Dose wird PE und N getrennt und ein "normales"
» dreiadriges Kabel zur neuen Steckdose und ein anderes über einen neuen
» Schalter zur neuen Lampe geführt.
»
» Wäre das dann seriös?

Das bringt Dir aber kaum Vorteile gegenüber dem
bisherigen Zustand. Wenn der alte, kombinierte
PE und N irgendwo eine Unterbrechung hat, hast
Du plötzlich Spannung auf mit dem Schutzleiter
verbundenen Gehäusen. Bei grösserer Entfernung
zwischen Haus und Garage wäre da vermutlich ein
eigener Erder zum Anschluss des Schutzleiters
für die Garage die bessere Lösung. So oder so:
Bei Veränderung der Installation fällt der
Bestandsschutz weg!
Gruss
Harald

rumtummler

11.01.2011,
15:55

@ Harald Wilhelms

Alte Hauselektroinstallation

Harald, da besteht kein Bestandsschutz.
Da wurde mindestens die Unterverteilung erneuert!
Zudem ist die alte Installation nicht nach den damals geltenden Regeln ausgeführt worden.

x y

11.01.2011,
16:06

@ rumtummler

Alte Hauselektroinstallation

» Harald, da besteht kein Bestandsschutz.
» Da wurde mindestens die Unterverteilung erneuert!
» Zudem ist die alte Installation nicht nach den damals geltenden Regeln
» ausgeführt worden.

Ich bewundere deine Glaskugel.

Letztlich kann man nur *einen* vernünftigen Rat geben: ein Fachmann muss sich das vor Ort ansehen.

rumtummler

11.01.2011,
16:22

@ x y

Alte Hauselektroinstallation

» » Harald, da besteht kein Bestandsschutz.
» » Da wurde mindestens die Unterverteilung erneuert!
» » Zudem ist die alte Installation nicht nach den damals geltenden Regeln
» » ausgeführt worden.
»
» Ich bewundere deine Glaskugel.

Zweiter Satz im Eingangsposting.

Harald Wilhelms(R)

E-Mail

11.01.2011,
16:24

@ x y

Alte Hauselektroinstallation

» Letztlich kann man nur *einen* vernünftigen Rat geben: ein Fachmann muss
» sich das vor Ort ansehen.

Ja, und in diesem speziellen Fall würde ich Arnd
noch zusätzlich empfehlen, sich einen anderen Ort
zum Anschluss des Rasenmähers zu suchen.
Gruss
Harald