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Muscarium

E-Mail

16.12.2009,
18:57
 

Darf ich als Leiharbeiter nix? (Elektronik)

Ich (33) bin seit 4 Monaten als Elektroniker für die Entwicklung und Verbesserung von Energieanlagen zuständig (Über eine Leiharbeiter-Agentur).

Habe 1999 meine Ausbildung zum Energieelektroniker abgeschlossen und war seitdem bei Firmen als Elektroniker, Betriebselektriker und Service- sowie Projektleiter tätig.

Ein mir unterstellter "Kollege" (56) ist nun der Meinung, ich dürfte als Leiharbeiter keine Anlagen mit 380~ in Betrieb nehmen geschweige denn testen.

Dieses würde unter "Arbeiten unter Spannung" fallen und ich als Leiharbeiter dürfte diese Tätigkeiten nicht ausüben.

In der DIN VDE 1000-10 ist mir allerdings eine solche Regelung nicht aufgefallen.
Oder sind meine Tätigkeiten als Verantwortliche Elektrofachkraft als Leiharbeiter beschnitten?

Ich denke eher, das er sich in seinem Stolz angegriffen fühlt.
Vor einiger Zeit hatte ich ihn auf drastische Fehler im Potentialausgleich seiner von ihm verdrahteten Anlage aufmerksam gemacht.
Erst seit meiner Belehrung verhält er sich so.

Was meint ihr?

Gruß

x y

16.12.2009,
19:12

@ Muscarium

Darf ich als Leiharbeiter nix?

» Oder sind meine Tätigkeiten als Verantwortliche Elektrofachkraft als
» Leiharbeiter beschnitten?

Es könnte eine entsprechende Betriebsanweisung in dieser Firma geben.

olit(R)

E-Mail

Berlin,
16.12.2009,
23:06

@ Muscarium

Darf ich als Leiharbeiter nix?

Für das Arbeiten unter Spannung gibt es AUS-Lehrgänge. Wenn du dieses Zertifikat hast, kann es dir kaum einer Verbieten.

Gruß olit

soilent

17.12.2009,
07:10

@ olit

Darf ich als Leiharbeiter nix?

Bei uns dürfen das auch nicht alle Fremdfirmenmitarbeiter. Das liegt aber an der Versicherungen der Firmen, dass wenn mal was passiert. Einige haben eine extra Schaltberechtigung, die dürfen dann.

AUS?

17.12.2009,
16:58

@ olit

Darf ich als Leiharbeiter nix?

» Für das Arbeiten unter Spannung gibt es AUS-Lehrgänge. Wenn du dieses
» Zertifikat hast, kann es dir kaum einer Verbieten.
»
» Gruß olit

Was ist ein AUS-Lehrgang?

Torsten(R)

E-Mail

17.12.2009,
17:16

@ AUS?

Darf ich als Leiharbeiter nix?

» Was ist ein AUS-Lehrgang?

Das steht fünf Wörter davor im selben Satz. ;-)

Gruß
Torsten

olit(R)

E-Mail

Berlin,
17.12.2009,
17:21
(editiert von olit
am 17.12.2009 um 17:28)


@ AUS?

Darf ich als Leiharbeiter nix?

» » Für das Arbeiten unter Spannung gibt es AUS-Lehrgänge. Wenn du dieses
» » Zertifikat hast, kann es dir kaum einer Verbieten.
» »
» » Gruß olit
»
» Was ist ein AUS-Lehrgang?

Hat man den Lehrgang für Arbeiten unter Spannung Bestanden, und die, entsprechend isolierten, Werkzeuge, kann man Arbeiten unter Spannung ausführen.
Diese Lehrgänge gibt es für verschiedene Spannungsebenen.
Auch für Mittelspannung 10kV, 15kV usw.
Für Hochspannung ab 110kV
Und bis zu 400kV. Das sind die, die mit isolierenden Seilen und Leitern, wenn die Luftfeuchtigkeit kleiner 70 Prozent ist, auf den Freileitungen herumturnen.

janaP.

22.12.2009,
02:45

@ olit

Darf ich als Leiharbeiter nix?

» » » Für das Arbeiten unter Spannung gibt es AUS-Lehrgänge. Wenn du dieses
» » » Zertifikat hast, kann es dir kaum einer Verbieten.
» » »
» » » Gruß olit
» »
» » Was ist ein AUS-Lehrgang?
»
» Hat man den Lehrgang für Arbeiten unter Spannung Bestanden, und die,
» entsprechend isolierten, Werkzeuge, kann man Arbeiten unter Spannung
» ausführen.
» Diese Lehrgänge gibt es für verschiedene Spannungsebenen.
» Auch für Mittelspannung 10kV, 15kV usw.
» Für Hochspannung ab 110kV
» Und bis zu 400kV. Das sind die, die mit isolierenden Seilen und Leitern,
» wenn die Luftfeuchtigkeit kleiner 70 Prozent ist, auf den Freileitungen
» herumturnen.
Wenn der Angestellte sagt, der Leiharbeiter darf das nicht, tja ...
Ich bin selbst Zeitarbeiter und könnte kot... über diese Erfindung des Abzockens.