xy
08.09.2022, 12:46
@ cmyk61
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» *lach* ja, das ist absolut zutreffend !
»
» Der TÜV-Prüfer bei uns im Haus ließ auch mal einen guten Spruch los:
»
» "eine Maschine die nicht läuft ist als sicher anzusehen"
Kann umfallen! |
bigdie
08.09.2022, 13:04
@ xy
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» » *lach* ja, das ist absolut zutreffend !
» »
» » Der TÜV-Prüfer bei uns im Haus ließ auch mal einen guten Spruch los:
» »
» » "eine Maschine die nicht läuft ist als sicher anzusehen"
»
» Kann umfallen!
Kann auch gespeicherte Energie haben, Federn, Hydraulikspeicher, Achsen die sich bewegen, wenn die Bremse versagt usw. |
cmyk61
Edenkoben, Rheinland Pfalz, 08.09.2022, 20:34
@ bigdie
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Nachfrage - wer "darf" was? |
Ein Geselle ist noch lange keine EFK
» » Der Laie darf nix.
» Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an einer
» Elektroanlage durchführen |
cmyk61
Edenkoben, Rheinland Pfalz, 08.09.2022, 20:38 (editiert von cmyk61 am 08.09.2022 um 20:39)
@ bigdie
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Nachfrage - wer "darf" was? |
Quatsch - die NAV ist kein Gesetz sondern eine Verordnung.
Ist zwar ähnlich aber keineswegs identisch.
» Nav ist Bundesgesetz. Du brauchst also einen Meisterbetrieb und das reicht
» nicht, der muss auch beim Versorger eingetragen sein. Sonst darfst du nicht
» mal zu Hause 3m Leitung für eine neue Steckdose verlegen. Es sei denn, du
» hast eine Inselanlage, da greift dieses Gesetz nicht.
Besonders der §13 der NAV gerät häufig in Kritik, da er es nach manchen Quellen nicht erlauben soll, dass Privatpersonen die einfachsten Arbeiten an ihrer elektrischen Anlage selbstständig durchführen. Dies gilt allerdings nur für die Strecke zwischen Hausanschluss und Sicherungskasten. Instandsetzungsarbeiten nach dem Sicherungskasten, etwa das Anbringen einer Lampe, müssen nicht durch einen Elektriker erfolgen.[1][2] Auf einen Versicherungsschutz hat die NAV keinen Einfluss. |
Gunther
08.09.2022, 23:45
@ bigdie
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» » » Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an
» » einer
» » » Elektroanlage durchführen
» » Blödsinn, habe Jahre lang Schaltschränke umverdrahtet. Das war als
» Geselle
» » meine Hauptaufgabe neben Störungsbeseitigung.
» Dann lies mal das im Nav $13. Da steht das...
Als Angestellter interessierte mich das nicht. Mein Chef hatte mich ausgebildet, angeleitet und weiter gebildet. Er hielt für die gesetzlichen Dinge den Kopf hin. Ich habe 19 Jahre lang umverdrahtet und in Betrieb genommen. Beanstandungen gab es niemals. |
bigdie
09.09.2022, 05:32
@ Gunther
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» » » » Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an
» » » einer
» » » » Elektroanlage durchführen
» » » Blödsinn, habe Jahre lang Schaltschränke umverdrahtet. Das war als
» » Geselle
» » » meine Hauptaufgabe neben Störungsbeseitigung.
» » Dann lies mal das im Nav $13. Da steht das...
»
» Als Angestellter interessierte mich das nicht. Mein Chef hatte mich
» ausgebildet, angeleitet und weiter gebildet. Er hielt für die gesetzlichen
» Dinge den Kopf hin. Ich habe 19 Jahre lang umverdrahtet und in Betrieb
» genommen. Beanstandungen gab es niemals.
Für die Firma darfst du das auch aber nach Feierabend nicht mehr |
bigdie
09.09.2022, 05:35
@ cmyk61
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» Quatsch - die NAV ist kein Gesetz sondern eine Verordnung.
» Ist zwar ähnlich aber keineswegs identisch.
»
»
» » Nav ist Bundesgesetz. Du brauchst also einen Meisterbetrieb und das
» reicht
» » nicht, der muss auch beim Versorger eingetragen sein. Sonst darfst du
» nicht
» » mal zu Hause 3m Leitung für eine neue Steckdose verlegen. Es sei denn,
» du
» » hast eine Inselanlage, da greift dieses Gesetz nicht.
»
» Besonders der §13 der NAV gerät häufig in Kritik, da er es nach manchen
» Quellen nicht erlauben soll, dass Privatpersonen die einfachsten Arbeiten
» an ihrer elektrischen Anlage selbstständig durchführen. Dies gilt
» allerdings nur für die Strecke zwischen Hausanschluss und Sicherungskasten.
Nö, für die Strecke zwischen HA und Sicherungskasten gelten die nächsten Sätze. Der von mir zitierte Satz gilt für die gesamte E-Anlage um Rückwirkungen ins Netz auszuschließen.
Ist zwar Blödsinn, aber was ist in dem Land schon kein Blödsinn. |
silent_seb
11.09.2022, 07:58
@ cmyk61
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» WO kein Kläger, ist kein Richter.
» Aber wehe, es entsteht ein Schaden, dann ist die Kacke am dampfen.
»
» An Deiner privaten Anlage darfst Du herumpfuschen wie Du möchtest.
» Aber sobald es zu einem Schaden kommt (zB Brand) wird die Versicherung
» einen Sachverständigen beauftragen nach der Ursache für den Brand zu
» forschen (falls der nicht schon von Amts wegen eintrudelt).
» Stellt der fest, dass der Auslöser für den Brand eine unsachgemäß
» ausgetauschte Steckdose ist, geht die Fragerei los und die sind extrem
» unbequem.
»
» Im Unternehmen sieht das so aus, dass der Chef die Verantwortung für alle
» Arbeiten trägt, die seine Mitarbeiter erledigen.
» Er muss ein Organisationsverschulden abwenden.
» Bei einem Schaden ist er zwar weiterhin haftend, aber eine mögliche Strafe
» und Verweigern der Versicherungsleistung kann deutlich abgemildert werden,
» wenn er nachweisen kann, dass er alles nötige getan hat, um Schaden zu
» vermeiden. Ein ziemlich umfängliches Thema das leider zu oft noch auf die
» leichte Schulter genommen wird. Besonders im öffentlichen Dienst.
» Fehleinschätzungen sind da auch an der Tagesordnung. Typisches Beispiel
» sind sogenannte "Kleinreparaturen" durch EUPs. Es gibt KEINE
» Kleinreparatur... mal so, am Rande.
» Unser Kursleiter hat das damals so auf den Punkt gebracht: es stellt sich
» die Frage, ob man einen Mannschaftstransporter für die Fahrt in den Knast
» braucht oder ob ein Kleinwagen genügt. Eine ausgereifte Organisation des
» Betriebs und eine nachvollziehbare Dokumentation sind das A und O - mit
» allen Konsequenzen.
»
» Gruß
» Ralf
»
» » » Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt
» » oder
» » » mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
» » »
» » Der elektrotechnische Laie darf natürlich die Steckdose wechseln ABER
» » der Laie darf nicht auf Spannungfreiheit prüfen und nacher die Steckdose
» » nicht in Betrieb nehmen.
» »
» » Wenn es schiefgeht:
» » Strafrecht, dann Zivilrecht, dann Krankenkasse werden deine
» » Gesprächspartner.
@Ralf
Guten Morgen.
Für EUP, außer "elektrotechnisch unterwiesene Person" fand ich jetzt nichts? -- >> ... getting mature |
Gast3
11.09.2022, 08:19
@ bigdie
|
Nachfrage - wer "darf" was? |
» Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an einer
» Elektroanlage durchführen
Wer denn dann? |
cmyk61
Edenkoben, Rheinland Pfalz, 11.09.2022, 10:39
@ Gast3
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Nachfrage - wer "darf" was? |
Quark, natürlich darf er. Halt unter der Aufsicht der VEFK
Immerhin braucht er dazu auch noch einen Arbeitsauftrag. Das muss ja dann auch noch dokumentiert werden (ggf Meßprotokoll...)
Und man geht stillschweigend davon aus, das der Betrieb richtig organisiert ist - also incl. Gefährdungsbeurteilungen etc pp
Solche Aussagen fallen eher unter "Stammtisch-Geschwätz" ohne Ahnung
Gruß
Ralf
» » Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an
» einer
» » Elektroanlage durchführen
»
» Wer denn dann? |
cmyk61
Edenkoben, Rheinland Pfalz, 11.09.2022, 10:56 (editiert von cmyk61 am 11.09.2022 um 11:09)
@ silent_seb
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Nachfrage - wer "darf" was? |
@silentSeb
Guten Morgen,
ja, EUP = elektrotechnisch unterwiesene Person
Was suchst Du denn noch konkret?
Die Thematik ist an sich logisch aber gespickt mit Dogmen die es erstmal wegzudenken gilt.
Bei meiner Schulung zur VEFK hat uns der Dozent über Tage an die Problematik der Verantwortung in all ihren Konsequenzen sehr eindrucksvoll herangeführt.
https://www.forum-verlag.com/blog-es/eup-elektrotechnisch-unterwiesene-person
https://www.weka.de/elektrosicherheit/eup-die-elektrotechnisch-unterwiesene-person/
https://www.elektro.net/95352/was-ist-und-was-darf-eine-eup/
Ganz viel qualifiziertes Material findest Du unter:
https://www.elektro.net/
https://lasi-info.com/
https://www.arbeitssicherheit.de/
https://www.diesteckdose.net/portal
Natürlich ist auch die Zeitschrift DE eine ziemlich gute Quelle. Eigentlich sollte die jeder Betrieb abonieren.
Gruß
Ralf
» @Ralf
» Guten Morgen.
» Für EUP, außer "elektrotechnisch unterwiesene Person" fand ich jetzt
» nichts? |
Gast3
11.09.2022, 12:03
@ cmyk61
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» Natürlich ist auch die Zeitschrift DE eine ziemlich gute Quelle.
» Eigentlich sollte die jeder Betrieb abonieren.
»
» Gruß
» Ralf
Als Innungsmitglied hatte man bis vor ein paar Jahren besagte Zeitschrift DE mit seinen Mitgliedsbeiträgen unter anderem schon im Abo.
Dann ist man auf den Trichter gekommen man könnte seine Einkünfte (Innung) noch steigern, indem der DE nur noch als Einzelheft oder im Abo kostenpflichtig zu erhalten ist.
In der Industrie (Elektrowerkstatt) hat so manche Abteilung den DE im Abo. Bei Stiften, die dem "Zeitschriftlesen" treu geblieben sind (werden immer weniger, da Handy,... die besseren Info`s hergibt) , wird der DE sehr gerne angenommen und auch mit den Ausbildern im Unterricht durchgekämmt. |
Rupert
11.09.2022, 12:26
@ silent_seb
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» Hi.
»
» https://www.lichtmiete.de/blog/elektrofachkraft-fuer-festgelegte-taetigkeiten
»
» Stimmt das hier wirklich, dass jemand, der nicht einmal einen "Lehrgang"
» als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten durchlaufen hatte, keine
» Leuchte wechseln dürfte?
»
» Der Elektronik wegen? Oder wegen der Haftung? Falls ein "Unfall" was
» passieren "sollte", eine BG Behandlungs- alle nachfolgenden Kosten
» übernehmen kann?
»
» Wird so ein Abschluss in einer Art Haftpflicht oder in der BG eingetragen,
» die die Firma hat, übernommen?
»
» Wie ist das dann privat? Darf hier jemand, der eine Steckdose wechselt oder
» mit Strom zu tun hat, irgendetwas machen?
»
» Sebastian
Hallo TE!
1. Um was geht es Dir denn im Detail genau?
2. Welchen Beruf hast Du in der E-Branche mal erlernt u. "Erfolgreich abgeschlossen"?
3. Was möchtest Du denn selber gerne " In Betrieb nehmen" u. dafür dann kassieren?
4. Auf was genau, möchtest Du Dich gerne umschulen lassen?
5. Div. Zeitschriften oder Abo`s alleine,
machen noch lange keinen erfolgreichen Handwerker o. Geschäftsmann, egal in welcher Branche!
Bin neugierig ob Du die Fragen kurz u. bündig, beantworten kannst.
MfG. |
bigdie
12.09.2022, 14:46
@ Gast3
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Nachfrage - wer "darf" was? |
» » Nicht mal als Geselle also Elektrofachkraft darfst du Änderungen an
» einer
» » Elektroanlage durchführen
»
» Wer denn dann?
Wenn du deinem Meister einen Auftrag erteilst und der dir dann den Arbeitsauftrag gibt in deinem Haus zu installieren, darfst du das.
Aber auch nur, wenn dein Meister beim Versorger eingetragen ist. Arbeitest du 50km weiter und dort ist ein anderer Versorger, kann das schon wieder anders sein. Deutsche Bürokratie und Kleinstaaterei halt.
Zum Vergleich, In der DDR konnte ich als Geselle beim Versorger (gab nur einen) einen Lehrgang machen ein paar Stunden und durfte dann Anlagen errichten einschließlich Zähleranmeldung und allem was dazu gehört von Thüringen bis zur Ostsee ohne Meister |
Rupert
12.09.2022, 15:07
@ bigdie
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Nachfrage - wer "darf" was? |
. Deutsche Bürokratie und Kleinstaaterei halt.
»
» Zum Vergleich, In der DDR konnte ich als Geselle beim Versorger (gab nur
» einen) einen Lehrgang machen ein paar Stunden und durfte dann Anlagen
» errichten einschließlich Zähleranmeldung und allem was dazu gehört von
» Thüringen bis zur Ostsee ohne Meister
Hallo!
Es gibt keine DDR mehr zum Glück, nur mehr die neuen Bundesländer,
dafür herrschte dort dann Jahrzehntelang der MURKS, als Praxis!
MfG. |