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Hartwig(R)

07.12.2021,
12:08

@ Rat-Los

Thermoelement, Grenzwerte messen

» Guten Morgen Hartwig,
» so komisch es klingt, das Geld spielt keine Rolle. Der TL (Technische
» Leiter, Ing. ) ist zugleich unser Ex-Beauftragter.
» Dieser Sensorkopf+Transmitter wurde bei uns schon lange auf den Markt
» /Umlauf gebracht. Ein Ex-Audit hat dann
» das "U" bemängelt. I
so wie ich das verstehe, steht das U für ein Ex-Schutz, der jedoch die Betriebsbedingungen im Einbau nicht beinhaltet. Siehe hier:

https://cortemgroup.s3.amazonaws.com/system/attachments/attachment_files/000/001/207/original/the_meaning_of_u_and_x_characters_in_the_ex_marking.pdf?1599599887

und der TüV hat diese Lücke bemerkt und fordert jetzt sozusagen die Einhaltung der elektrischen Betriebsbedingungen an - das würde sinngemäß zum verlinkten PDF passen. Dem entnehme ich auch, dass diese "U"- Zertifikate wohl oft für wahrscheinlich passive Komponenten vergeben werden. Im Betrieb werden also die elektrischen Betriebsbedingungen für den Messkopf von einer anderen Systemkomponente, z. B. einem Messverstärker, vorgegeben. Vielleicht besteht im einfachsten Fall die Möglichkeit, dass die Zertifizierung der aktiven Komponente - also z.B. des Messverstärkers, die Einhaltung dieser Grenzwerte beinhaltet. Dann wäre die Erfüllung der Anforderung des TüVs ein rein formeller Akt, aber je nach Anforderung kann natürlich eine Prüfung nach vorgegebenen Messprotokoll erforderlich werden. Ein TL sollte nun auf jeden Fall in Erfahrung bringen können, wer diese Messungen unter welchen Bedingungen vornehmen darf - schließlich verhandelt er mit dem TüV und wird am Ende wohl alles unterschreiben müssen.

»
» Also ich möchte hier nicht irgendwelche Informationen zurückhalten oder
» sonst etwas, das sind einfach die Infos
» die ich bekommen habe.

Nee, schon klar.
Ich weiß ja nicht, was die Aufgaben eures TLs sind, aber ich stelle mir zumindest vor, dass die Zuständigkeit für Zulassungen und Einhaltung von Vorschriften, Normen und Standards bei Ihm liegt. Und wenn es niemanden gibt, der verbriefte Erfahrungen im Bereich Ex-Schutz hat, muß er das ändern oder den Auftrag an einen externen Dienstleister (Ing-Büro) weiterreichen.

» Das Thermoelement, hat so weit ich weiß keine
» Zulassung weil es eben als einfaches elektrisches
» Betriebsmittel gild. Irgendwann hat irgendwer wohl mal den Nachweis dafür
» gebracht.

ja, das "U" ist ja im PDF erklärt...

» Aber um noch einmal
» zurück zum Thema zu kommen.....
»
» Ich bin mir sicher, das der TÜV-Süd für den Nachweis als eeb sicher kein
» Mulitmeter-Messergebnis von einer Person xy
» anerkennt. Deswegen meine Frage nach solch einer Prüfstelle / Labor oder
» was auch immer...

Ich bin kein Experte für Ex-Schutz, aber eigentlich sollte der TüV die Frage beantworten können, ein Ing-Büro ist mit Google und evtl. einigen Telefonaten zu finden - oder einen Kurs belegen ;-) auch da findet Google einiges.

Viel Erfolg
Hartwig

DIY-Basler(R)

E-Mail

07.12.2021,
18:45

@ Rat-Los

Thermoelement, Grenzwerte messen

» @DIY-Basler
» ich habe die Angaben in meinem 2ten Post gemacht.

» » »
» » » Jetzt meine eigentliche Frage: Wo / Wer kann diese Werte zuverlässig
» » » bescheinigen?

Normalerweise der Hersteller des Thermo-Elementes,
ihr seid ja nur der Anwender dieser Komponente.

Aber da Du anscheinend nicht mal fähig bist, den dzt. vorhandenen Thermofühler,
mit den aktuellen Detail-Daten herzuzeigen,
wird es schwierig sein u. werden, Dir helfen zu können.
Da es anscheinend am Geld nicht scheitert, würde ich zumindest,
etwas neues verwenden, wo der Hersteller zumindest seine Daten preisgibt,
siehe Anhang:

» » Hallo!
» »
» » Da man für Deine Anfrage eine "Glaskugel" benötigt,
» » weil wieder mal "Ross u. Reiter" verheimlicht wird,
» » für was genau das "Nicht-standardisierte-Thermo-Element-XY?" verwendet
» » wird,
» » ganz einfacher Tipp von mir:
» » Suche mal bei w.w.sensorox.de, nach dem vielleicht passenden gleichwertigen Fühler!
» »
» » LG.

--
Es gibt div. negative Meinungen bzgl. Versicherungen, aber Schadenfroh sind die bestimmt nicht.