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xy(R)

E-Mail

10.08.2016,
21:03

@ bastelix

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» Ich hab geschrieben was ich weiß und wo ich mir nicht sicher bin. Damit hat
» mein Post noch immer einen höheren Informationsgehalt als dein Post :-P


Vor allem weil das was er geschrieben hat falsch ist.

xy(R)

E-Mail

10.08.2016,
20:54

@ bastelix

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» » Klingt ja lustig - ist aber eigentlich eine Strafsache !

» Wo denn? Solange die WLAN-Luftbrücke nicht über die zulässige Sendeleistung
» kommt.

Selbst wenn man darüber liegt ist es keine strafbare Handlung.

Nöli

10.08.2016,
20:49

@ bastelix

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» » Aha - du weist also nicht genau - deshalb deine Antwort. :-|
» Ich hab geschrieben was ich weiß und wo ich mir nicht sicher bin. Damit hat
» mein Post noch immer einen höheren Informationsgehalt als dein Post :-P


Bo-eh !!! :-|

bastelix(R)

10.08.2016,
20:33

@ Nöli

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» Aha - du weist also nicht genau - deshalb deine Antwort. :-|
Ich hab geschrieben was ich weiß und wo ich mir nicht sicher bin. Damit hat mein Post noch immer einen höheren Informationsgehalt als dein Post :-P

Nöli

10.08.2016,
20:25

@ bastelix

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» » Jede Wohnung soll ihnen eigenen Vertrag haben.
» » So wie bei Kabelfernsehen.
» » Aber das Gebäude soll über eine Zuleitung (z.B. LWL) versorgt werden.
» Ah, ok. Also ob das für LWL gilt weiß ich nicht, aber bei Kupfer legen die
» ein Dickes Kabel ins Haus und im Keller ist dann ein Verteiler der in die
» jeweiligen Haushalte abzweigt. Wenn ein neuer Anschluss beauftragt wird
» kommt ein Techniker klemmt im Verteiler auf der Straße und im Verteiler im
» Keller die zwei benötigten Ader an und setzt eine Dose in der Wohnung damit
» man da seine Endgeräte/Verteiler anstecken kann. Das ist normalerweise in
» den Anschlussgebühren enthalten. Ob das auch gilt, wenn da noch ein Kabel
» in die Wohnung verlegt werden muss weiß ich nicht - das Kabel gabs bei uns
» schon, war nur noch nicht angeklemmt.
»
» Denk mal bei LWL ist das ähnlich, die Kabel haben ja auch mehr Kapazitäten
» als die jeweiligen Tarife anbieten.
»
» Falls du da konkrete Fragen hast, etwa weil du planst dein Haus neu
» verkabeln zu lassen oder ein Haus zu bauen das verkabelt werden soll: Bei
» der Telekom gibt es eine Abteilung Bauherrenberatung (oder so ähnlich) die
» können dir da weiterhelfen. Die Nummer für deine Region bekommst du von der
» normalen Service-Hotline.



Aha - du weist also nicht genau - deshalb deine Antwort. :-|

bastelix(R)

10.08.2016,
19:04

@ otti

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» Ich kann die Frage leider nur so verstehen, da sich der TE vermutlich durch
» die EINE Leitung eine umlagefähige Einsparung gegenüber Einzelverträgen
» vorstellt.
Nach seiner Antwort hier https://www.elektronik-kompendium.de/forum/forum_entry.php?id=239478&page=0&category=all&order=time denke ich es geht ihm wirklich nur ums Kabel.

otti(R)

E-Mail

D,
10.08.2016,
07:32

@ bastelix

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» Es gibt trotzdem Privatpersonen die ein offenes W-LAN ganz bewusst
» betreiben, deren Mut und Idealismus finde ich beeindruckend.

Ja, wobei es ja nicht so sein müsste.

Bei dem TE scheint jedoch auch die Frage nach der finanziellen Umlage mitzuschwingen.
Auch wenn es hier ohne Hinzuverdienst möglich wäre, so ist doch einiges zu berücksichtigen.
Internet sehe ich da noch am Einfachsten.
Bei der Telefonabrechnung wird es schon schwieriger.
Nicht alles ist durch Flats abgedeckt.
Es wäre vom Vertragsnehmer und Dienstebereitsteller im Haus also monatlich eine individuelle Rechnung je Mieter/Bewohner zu erstellen.
Das er dabei Einsicht in das Nutzerverhalten erhält wäre noch eine andere Geschichte.

Ich kann die Frage leider nur so verstehen, da sich der TE vermutlich durch die EINE Leitung eine umlagefähige Einsparung gegenüber Einzelverträgen vorstellt.

--
Gruß
otti
_____________________________________
E-Laie aber vielleicht noch lernfähig

bastelix(R)

09.08.2016,
21:42

@ otti

Internetzugang für Mehrteilnehmer

» Es geht ja aus der Frage noch nicht mal hervor um was es eigentlich geht.
» Telefon, Internet oder IP-TV oder alles.
» Machen kann man viel, ob das allerdings jeweils erlaubt oderzulässig ist,
» ist wieder eine andere Sache.
Darum hab ich nachgefragt ;-)

» Derjenige, der den eigentlichen Vertrag macht und dann Leistung verkauft
» ist eigentlich Provider und damit zu einigem verpflichtet.
» Ich würde das nicht machen.
» Man könnte noch öffentliches W-LAN zur Verfügung stellen. Da soll es ja
» eine Gesetzesänderung geben, die den Bereitsteller aus der Haftung nimmt,
» falls ich das richtig verstanden habe.
Das wurde zwar von den Politikern die das verbrochen haben als solches verkauft, faktisch hat sich aber nichts geändert: http://www.internet-law.de/2016/05/neue-mogelpackung-zur-w-lan-stoererhaftung.html

» Ob das wirklich auch so für Privatpersonen gilt?
Selbst wenn die Störerhaftung effektiv abgeschafft worden wäre, für Privatpersonen wäre der Betrieb eines öffentlichen W-LANs weiterhin riskant: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/

Es gibt trotzdem Privatpersonen die ein offenes W-LAN ganz bewusst betreiben, deren Mut und Idealismus finde ich beeindruckend.

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
09.08.2016,
21:27

@ olit

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» »
» » Klingt ja lustig - ist aber eigentlich eine Strafsache !
»
» Ja, - nicht meine einzige Gesetzwidrigkeit.

---
erwischt!!! na, na!!

---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

bastelix(R)

09.08.2016,
21:24

@ werner-22

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» Jede Wohnung soll ihnen eigenen Vertrag haben.
» So wie bei Kabelfernsehen.
» Aber das Gebäude soll über eine Zuleitung (z.B. LWL) versorgt werden.
Ah, ok. Also ob das für LWL gilt weiß ich nicht, aber bei Kupfer legen die ein Dickes Kabel ins Haus und im Keller ist dann ein Verteiler der in die jeweiligen Haushalte abzweigt. Wenn ein neuer Anschluss beauftragt wird kommt ein Techniker klemmt im Verteiler auf der Straße und im Verteiler im Keller die zwei benötigten Ader an und setzt eine Dose in der Wohnung damit man da seine Endgeräte/Verteiler anstecken kann. Das ist normalerweise in den Anschlussgebühren enthalten. Ob das auch gilt, wenn da noch ein Kabel in die Wohnung verlegt werden muss weiß ich nicht - das Kabel gabs bei uns schon, war nur noch nicht angeklemmt.

Denk mal bei LWL ist das ähnlich, die Kabel haben ja auch mehr Kapazitäten als die jeweiligen Tarife anbieten.

Falls du da konkrete Fragen hast, etwa weil du planst dein Haus neu verkabeln zu lassen oder ein Haus zu bauen das verkabelt werden soll: Bei der Telekom gibt es eine Abteilung Bauherrenberatung (oder so ähnlich) die können dir da weiterhelfen. Die Nummer für deine Region bekommst du von der normalen Service-Hotline.

werner-22

09.08.2016,
21:03

@ bastelix

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Jede Wohnung soll ihnen eigenen Vertrag haben.
So wie bei Kabelfernsehen.
Aber das Gebäude soll über eine Zuleitung (z.B. LWL) versorgt werden.


» » Hallo,
» » gibt es bei der Telekom eigentlich eine Angebot bei dem man eine
» gemeinsame
» » Zuleitung für mehrere Teilnehmer hat und dann im Haus auf alle Parteien
» » verteilt wird wie beim Kabelanschluss?
» Meinst du jetzt wo einer einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abschließt
» und mehrere Haushalte dann über den einen Vertrag gucken oder nur ein Kabel
» an nen Hausverteiler und jeder Haushalt hat seinen eigenen Vertrag?

otti(R)

E-Mail

D,
09.08.2016,
21:02

@ bastelix

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» » Hallo,
» » gibt es bei der Telekom eigentlich eine Angebot bei dem man eine
» gemeinsame
» » Zuleitung für mehrere Teilnehmer hat und dann im Haus auf alle Parteien
» » verteilt wird wie beim Kabelanschluss?
» Meinst du jetzt wo einer einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abschließt
» und mehrere Haushalte dann über den einen Vertrag gucken oder nur ein Kabel
» an nen Hausverteiler und jeder Haushalt hat seinen eigenen Vertrag?

Es geht ja aus der Frage noch nicht mal hervor um was es eigentlich geht.
Telefon, Internet oder IP-TV oder alles.
Machen kann man viel, ob das allerdings jeweils erlaubt oderzulässig ist, ist wieder eine andere Sache.
Derjenige, der den eigentlichen Vertrag macht und dann Leistung verkauft ist eigentlich Provider und damit zu einigem verpflichtet.
Ich würde das nicht machen.
Man könnte noch öffentliches W-LAN zur Verfügung stellen. Da soll es ja eine Gesetzesänderung geben, die den Bereitsteller aus der Haftung nimmt, falls ich das richtig verstanden habe.
Ob das wirklich auch so für Privatpersonen gilt?

--
Gruß
otti
_____________________________________
E-Laie aber vielleicht noch lernfähig

bastelix(R)

09.08.2016,
20:02

@ werner-22

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» Hallo,
» gibt es bei der Telekom eigentlich eine Angebot bei dem man eine gemeinsame
» Zuleitung für mehrere Teilnehmer hat und dann im Haus auf alle Parteien
» verteilt wird wie beim Kabelanschluss?
Meinst du jetzt wo einer einen Vertrag mit dem Kabelbetreiber abschließt und mehrere Haushalte dann über den einen Vertrag gucken oder nur ein Kabel an nen Hausverteiler und jeder Haushalt hat seinen eigenen Vertrag?

bastelix(R)

09.08.2016,
20:00

@ Nöli

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» Klingt ja lustig - ist aber eigentlich eine Strafsache !
Wo denn? Solange die WLAN-Luftbrücke nicht über die zulässige Sendeleistung kommt.
Dass man an einem T-Com-Internetanschluss laut Vertrag nur einen PC betreiben darf gehört schon lange der Vergangenheit an (und das war auch nur eine Vertragsverletzung -> Zivilrecht)

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
09.08.2016,
19:56

@ Nöli

Internetzugang für Mehrteilnehmer

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» »
» » Dein „Nein“ ist zu kategorisch!
» »
» » Mein Sohn wohnt im Nebengebäude. Über sein WLAN Konnte ich mich über
» » seinen Anschluss ins Internet einloggen. Wir hatten je eine Antenne an
» » unserem Fenster.
» »
» »
» »
» » .http://www.elektronik-kompendium.de/forum/upload/20160809175055.jpg
»
»
»
» Klingt ja lustig - ist aber eigentlich eine Strafsache !

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Unsinn.

klar kann er sich dranhängen, wenn der Zahler ihm ein Port freimacht.
Sein Sohn muss halt den Zugang zahlen.

Ist einfach ein LAN, via Antennen-"Kabel" zum Router, Modem.

Workgroup-LAN geht, mit einem Host zum Ausgang.

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...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"