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Rumfrickler

26.08.2014,
10:58

@ xy

Hausinstallation

» » » » In deiner eigenen Wohnung darfst Du an Deinem Eigentum alles machen,
» » » trägst
» » » » dann aber auch die Verantwortung dafür.
» » »
» » » Und du musst dich selbst versorgen.
» » »
» » » Man lese dazu §13(2) NAV.
» »
» » Solange Du sie ehrlich bezahlst und korrekt arbeitest, versorgen sie
» Dich.
»
» Aber sicher doch. Da gilt die alte Regel: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Du kannst ja mal bei den Stadtwerken anrufen und sagen:
Da hat Herr ... eine Steckdose selbst angeklemmt. Bitte schalten sie dem den Strom ab.

Da passiert nichts. Vielleicht gehen sie nicht mehr an den Apparat wenn Du künftig anrufst.

Selbst wenn Du der Kläger bist, wird sich ein Richter damit nicht befassen.

Andreas Gruber

E-Mail

26.08.2014,
11:07

@ Rumfrickler

Hausinstallation

» » » » » In deiner eigenen Wohnung darfst Du an Deinem Eigentum alles
» machen,
» » » » trägst
» » » » » dann aber auch die Verantwortung dafür.
» » » »
» » » » Und du musst dich selbst versorgen.
» » » »
» » » » Man lese dazu §13(2) NAV.
» » »
» » » Solange Du sie ehrlich bezahlst und korrekt arbeitest, versorgen sie
» » Dich.
» »
» » Aber sicher doch. Da gilt die alte Regel: Wo kein Kläger, da kein
» Richter.
»
» Du kannst ja mal bei den Stadtwerken anrufen und sagen:
» Da hat Herr ... eine Steckdose selbst angeklemmt. Bitte schalten sie dem
» den Strom ab.
»
» Da passiert nichts. Vielleicht gehen sie nicht mehr an den Apparat wenn Du
» künftig anrufst.
»
» Selbst wenn Du der Kläger bist, wird sich ein Richter damit nicht befassen.

Im prinzip geht es ja "nur" um den Schadensfall.
Wenn man sich nämlich die restliche Installation in der Wohnung ansieht kann man sogar als Laie feststellen, dass auch hier durchaus eine Stelle für einen Kabelbrand existieren könnte.
In diesem Scenario würde Jeder sagen: "Der hat das gemacht", obwohl ich nur ganz wo anders eine Kleinichkeit hinzugefügt habe.

xy(R)

E-Mail

26.08.2014,
11:15

@ Rumfrickler

Hausinstallation

» Du kannst ja mal bei den Stadtwerken anrufen und sagen:
» Da hat Herr ... eine Steckdose selbst angeklemmt. Bitte schalten sie dem
» den Strom ab.
»
» Da passiert nichts.

Natürlich nicht.


» Selbst wenn Du der Kläger bist, wird sich ein Richter damit nicht befassen.

Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...

Rumfrickler

26.08.2014,
11:43

@ xy

Hausinstallation

» » Du kannst ja mal bei den Stadtwerken anrufen und sagen:
» » Da hat Herr ... eine Steckdose selbst angeklemmt. Bitte schalten sie dem
» » den Strom ab.
» »
» » Da passiert nichts.
»
» Natürlich nicht.
»
»
» » Selbst wenn Du der Kläger bist, wird sich ein Richter damit nicht
» befassen.
»
» Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...

Mangelndes öffentliches Interesse. Der klagt nicht.

Du bist dann als Querolant Polizeibekannt.

Hartwig(R)

26.08.2014,
11:45

@ xy

Hausinstallation

Hallo,
»
» Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...

und der ist da definitiv zuständig - im StGB heißt es irgendwo:

"(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs
oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder
Ausführung eines Vorhabens, technische
Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder
eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern,
gegen
die allgemein anerkannten Regeln der Technik
verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
anderen Menschen gefährdet.
(3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft."

Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten besteht bei Verstößen gegen das StGB Anzeigepflicht - d. h. wer das problem erkennt und keine Anzeige erstattet, macht sich mitschuldig.

Das sollte man zumindest wissen. Auch gilt nicht "das macht doch jeder..." oder "..das habe ich nicht gewusst.."

Grüsse

Hartwig

gast

26.08.2014,
12:07

@ Andreas Gruber

..wenn du Tischler bist

» Bezüglich der fliegenden Klemmen habe ich mich wohl falsch ausgedrückt.
» Allerdings habe ich ein ganz anderes Argument gegen meine Lösung gefunden.
»
» Ist es eigentlich möglich durch eine Wifi Prüfung oder ähnliches dazu
» qualifizieret zu werden, um zumindest in der eigenen Wohnung Kabeln
» verlegen zu dürfen.
»
» Wenn jemand ähnliche Links hat, bitte her damit. :)

Ist dein Internet kaputt?
http://www.wifikaernten.at/eShop/bbDetails.aspx?bbnr=553464

Rumfrickler

26.08.2014,
12:26

@ Hartwig

Hausinstallation

» Hallo,
» »
» » Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...
»
» und der ist da definitiv zuständig - im StGB heißt es irgendwo:
»
» "(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs
» oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder
» Ausführung eines Vorhabens, technische
» Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder
» eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern,
» gegen
» die allgemein anerkannten Regeln der Technik
» verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
» anderen Menschen gefährdet.
» (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
» Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
» Geldstrafe bestraft."
»
» Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten besteht bei Verstößen gegen das StGB
» Anzeigepflicht - d. h. wer das problem erkennt und keine Anzeige erstattet,
» macht sich mitschuldig.
»
» Das sollte man zumindest wissen. Auch gilt nicht "das macht doch jeder..."
» oder "..das habe ich nicht gewusst.."
»
» Grüsse
»
» Hartwig

Das trifft auf alle zu. Die Eintragung im Installateurverzeichnis ist kein Freibrief zum Pfusch.

Ich kann mir gut Vorstellen, dass eine ausgewiesene Fachkraft da härter bestraft wird als der im guten Gewissen handelnde Hausbesitzer.

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
26.08.2014,
12:56

@ Hartwig

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hallo,
» »
» » Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...
»
» und der ist da definitiv zuständig - im StGB heißt es irgendwo:
»
» "(2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs
» oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder
» Ausführung eines Vorhabens, technische
» Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder
» eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern,
» gegen
» die allgemein anerkannten Regeln der Technik
» verstößt und dadurch Leib oder Leben eines
» anderen Menschen gefährdet.
» (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit
» Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
» Geldstrafe bestraft."
»
» Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten besteht bei Verstößen gegen das StGB
» Anzeigepflicht - d. h. wer das problem erkennt und keine Anzeige erstattet,
» macht sich mitschuldig.
»
» Das sollte man zumindest wissen. Auch gilt nicht "das macht doch jeder..."
» oder "..das habe ich nicht gewusst.."
»
» Grüsse
»
» Hartwig

---
Bin ich froh, dass ich nicht in DE lebe.

Das ist ja glatt eine Aufforderung zur Total-Verdummung.
Das bist ja bereits mitschuldig an den Verbrechen der
industriellen Umweltverpestung, nur weil du in DE wohnst
und die DE Luft einatmest, wohlwissend, dass die dort
ansässige Schwerindustrie alles kaputt macht.

UND - das kann mir kein Laie erzählen, das er das nicht
weiß, nicht begreift!

Tja, so kann man die Bewohner einfangen und kleinhauhen,
nur damit der "Zertifizierte" seine Verarschungs- und
Umweltzerstörergeschäfte machen kann.

Wir, die Bevölkerung.....jaja,,,

Hausverstand, Sachverstand, das lernt man bereits in den
Grundschulen, tja. und hoffentlich auch von seinen Eltern
zu Hause.

---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

xy(R)

E-Mail

26.08.2014,
13:08

@ Rumfrickler

Hausinstallation

» » Wenn der Kläger aber ein Staatsanwalt ist...
»
» Mangelndes öffentliches Interesse. Der klagt nicht.

Der klagt, eben wenn öffentliches Interesse besteht.


» Du bist dann als Querolant Polizeibekannt.

Ganz bestimmt.

Hartwig(R)

26.08.2014,
13:57

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

Hi
nach meiner Kenntnis sind die Rechtssystem zwischen A und D diesbezüglich wohl kaum unterschiedlich. Ob es bei euch jetzt einen "Pfuschparagraphen" im Strafrecht gibt, weiss ich nicht.
Der Rest ist hier nicht relevant.
Vile Grüsse
Hartwig

Hartwig(R)

26.08.2014,
14:00

@ Rumfrickler

Hausinstallation

Hallo,
Das würde ich auch erwarten, ebenso eine mögliche Verfahrenseinstellung wegen "Nichtigkeit" - alles ist möglich. Wie heisst es noch so schön. "Vor Gericht und auf hoher See....."
Viele Grüsse
Hartwig

Andreas Gruber

E-Mail

26.08.2014,
14:06

@ Hartwig

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hi
» nach meiner Kenntnis sind die Rechtssystem zwischen A und D diesbezüglich
» wohl kaum unterschiedlich. Ob es bei euch jetzt einen "Pfuschparagraphen"
» im Strafrecht gibt, weiss ich nicht.
» Der Rest ist hier nicht relevant.
» Vile Grüsse
» Hartwig

Ob der existiert wäre allerdings sehr interessant.

geralds(R)

Homepage E-Mail

Wien, AT,
26.08.2014,
14:47

@ Hartwig

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Hi
» nach meiner Kenntnis sind die Rechtssystem zwischen A und D diesbezüglich
» wohl kaum unterschiedlich. Ob es bei euch jetzt einen "Pfuschparagraphen"
» im Strafrecht gibt, weiss ich nicht.
» Der Rest ist hier nicht relevant.
» Vile Grüsse
» Hartwig

---
"Pfuschparagraphen" gibt es auch.
Der Hauptunterschied liegt zwischen "Privat" und "Gewerblich.
"Nachbarschafts-, Familienhilfen"...
Untere Freigrenzen.

Eindeutig ist: dort wo, Fremd- , Dritte-Personen hin gelangen können.

Das Problem: - hier sieht man u.A. deutlich wo das Absurdum hinreichen kann:
Kochst, oder bäckst für deine Freunde, oder feierst eine
Party mit deinen Freunden in deiner Wohnung, Haus, wo auch immer..
bis dran, und selbst, wenn er ein Glas Wasser aus der Wasserleitung trinkt, kann es Ärger geben.

Bei Strom, Gas, Wasser - hier kann Gefahr in Verzug sein.
Das ist, wo ich die Grenze gesetzt habe - zB: ich greife nix an, was mit Gas zu tun hat.

Strom, ja, das habe ich ja gelernt, mit Zertifikat.
Wasser, ja, da kann man was sichtbar, mit relativen Möglichkeiten leicht was machen.
Hier zählt der Hausverstand, Sachverstand.
Strom im Wasser, :- braucht man eh nicht diskutieren.

Aus diesem Grund bin ich auch froh, dass in meiner Wohnung kein Gas mehr vorhanden ist, nicht mal eine Therme.
In meiner alten Wohnung gab's das noch.

-Dort liegt auch ein Punkt im Paragraphen:
Wennst eine Ausbildung in einem dieser Gebiete,
dann kannst auch den Sachverhalt in den anderen Gebieten
einschätzen und nachvollziehen.
Weil sich diese Technologien ähnlich verhalten.
Damit kannst auch als Halb-Laie, wie ich für Gas, eine "Erste Hilfe" leisten.
Wiewohl ich ja obig gesagt, grundsätzlich nichts damit machen will, was ja nicht heißt, dass ich's nicht könnte.
Sicher kann ich da auch was machen, ich kannst ja,
weil ich u. A. weiß, wie es geht, erst recht als Techniker.
Ist im Übrigen eben nicht das erste Mal, dass ich mit Gas gearbeitet habe. - Aber ich setze hier bewusst eine Grenze.
Das soll eben schon klar erkennbar sein, mein Erläuterungsversuch hier.
Also, das was in deiner Macht und Möglichkeit vorhanden ist.

Das übrigens ist auch verknüpft mit Zivilcourage.
Das ist auch im Gesetz verankert.
Weiterführend geht's bis zum Zivil-Dienst,
-> Ziviltechnik und gar -->> !Zivilschutz!
http://www.arching-zt.at/uploads/media/Berufsinformation_ZT_Schueler_01.pdf
http://www.zivilschutzverband.at/

Jemand, der seine Sinne seriös schärft, seriös zur Anwendung bringt,
der würde im Prinzip KEINE Zertifikate benötigen.
Er kann es, weil er es bereits mit seiner Achtung vor Mensch
und Umwelt und Leben von Grund auf praktisch richtig macht.
Das ist es, was ich immer wieder ansprach, auch hier.
Sein eigenes für sich gestelltes hohe Niveau entsprechend darzubieten.

Das ist eben krass im Gegensatz zu dem, was die meisten der Bevölkerung macht.
Leider auch so herausfordernd macht.
Sodass eben die Obrigkeit, wegen dieser "Kopflosen",
genau solche von dir obig angesprochene Schranken setzt.

-- Vor Augen geführt, einfach logisch:
"Was ist, wenn alle Spezialisten plötzlich nicht mehr vorhanden sind, weil eben.... rumms, weg sind?!""
Ähm,, wer leistet dann entsprechende Dienste? - Eben!

Diese obigen Gesetze sehe ich als "Normalfall-Abgrenzung",
/ist übrigens nicht meine Meinungsäußerung! - dazu gibt's auch gesetzliche Grundlagen/
eine Ordnung schaffende, damit kein Durcheinander entsteht.
Wenn es aber mal ernst wird, dann sollte jeder seine
Frau, seinen Mann stehen, stehen können.

Also, so gesehen, sehe ich: was spricht dagegen, wenn der TE seine Verlängerungen selber reinmontiert.
Eigentlich nix.
Einen Unfall an Dritte will er doch wohl nicht provozieren, oder? hm...
"wenn,,,aber""... tja, flip-flop---"" so hin kann es halt auch ausarten..
Diese Art Meldungen schiebe ich dann in Richtung Rechthaberei,
was gesetzlich auch entsprechend verankert ist.
Und wenn es der Staatsanwalt, oder Richter höchst
persönlich sei mag, sich damit untauglich macht.
- wohl,wohl,,, Gesetze kann man leider allzu leicht einseitig anwenden,... solange bis es kracht.

Grüße
Gerald
---

--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER! :wink: Feigling!"

gast (A)

26.08.2014,
15:04

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Jemand, der seine Sinne seriös schärft, seriös zur Anwendung bringt,
» der würde im Prinzip KEINE Zertifikate benötigen.
» Er kann es, weil er es bereits mit seiner Achtung vor Mensch
» und Umwelt und Leben von Grund auf praktisch richtig macht.
» Das ist es, was ich immer wieder ansprach, auch hier.
» Sein eigenes für sich gestelltes hohe Niveau entsprechend darzubieten.

Das Niveau sollte keinesfalls geringer sein als bei diesem Schweißtrafo.







Rumfrickler

26.08.2014,
15:23

@ geralds

Hausinstallation - Hausverstand, Sachverstand

» Das ist, wo ich die Grenze gesetzt habe - zB: ich greife nix an, was mit
» Gas zu tun hat.

Ich habe hier eine Altanlage mit "Bestandsschutz".
Bevor ich hier eingezogen bin, haben die Stadtwerke
die Zuleitung erneuert.
Da der Zählerplatz nicht passte, hat man einfach die Befestigung los gebogen.
Immerhin hat der neue Hauptabsperrhahn eine Thermische Sicherung.

Dann befasst man sich doch schon mal mit der Materie.
Zählerabsperrhahn mit GS Gasströmungswächter eingebaut und die Befestigung repariert.
Jetzt kann ich ruhig schlafen.