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Balkonkraftwerk, rechtliches (Elektronik)
» » » Der Strippenzieher wird die 600 Watt in sein Arbeitsprotokoll
» schreiben
» » und
» » » vom Nutzer unterschreiben lassen.
» » »
» »
» » Es geht doch darum, dass zu der üblichen 16A Sicherung noch der Strom
» der
» » PV kommt und ggfls. die Leitung überlastet. Ein E-Profi kann erkennen,
» ob
» » diese Gefahr besteht. Er wird dann auch die Anmeldung machen und die
» » Genehmigung beantragen.
»
» Die Gefahr ist mit bekannt, besteht bei 800 Watt aber noch nicht und es
» wurde auch nicht nach der elektrischen Gefahr gefragt, sondern nach der
» rechtlichen Absicherung für den Strippenzieher.
»
» 800 Watt sind in vielen Ländern in Europa erlaubt, nur in Deutschland
» nicht.
»
» Gruß Ingo
Außerdem muss man das Teil zumindest bisher beim Anmeldeformular eintragen. Und zumindest nach der neuen Regelung kann man eine Strafe bis 5000€ kassieren, wenn man nicht anmeldet. bei der BNA
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