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Ein selbstgebautes Elektronik-Gerät verkaufen? Hürden? (Elektronik)
Hinweis auf den "bestimmungsgemäßen Gebrauch"
Man kann ein Effektgerät auch als "Hammer" verwenden. Das ist aber nicht mehr "bestimmungsgemäß". Also wärst Du aus der Gewährleistung raus.
Ach ja: Unterschied: Garantie / Gewährleistung beachten.
Gruß
Ralf
» Danke für die Antworten!
»
» Ich bin in Teilzeit angestellt und nebenher freiberuflich als
» Kleinunternehmer tätig. Das heißt bis jetzt führe ich keine Umsatzsteuer
» ab, weise keine aus und kaufe auch nicht umsatzsteuerfrei ein.
»
» Da ich eh schon selbstständig arbeite, denke ich ist eine Gewerbeanmeldung
» schwer weg zu diskutieren. Das werde ich nicht am Amt vorbei machen und
» versteuern werde ich die Einnahmen auf jeden Fall. Auf der Schiene fühle
» ich mich recht sicher.
»
» Wo mir der Überblick fehlt ist bei den Richtlinien.
»
» Die CE-Richtlinien habe ich jetzt schon mal hier gefunden:
»
» https://www.ce-richtlinien.eu/ce-richtlinien/
»
» In Frage kommen für mich wohl diese:
»
» Allgemeine Produktsicherheit
» EMV-Richtlinie
» Niederspannungs-Richtlinie
» RoHS-Richtlinie
» Ökodesign-Richtlinie (da bin ich mir nicht sicher, denn so viel Strom
» frisst das gerät eh nicht)
»
» So wie ich das verstehe, muss ich nur sicher gehen dass mein Gerät diese
» Richtlinien erfüllt, diese in entsprechender technischer Dokumentation
» festhalten und dann kann ich selber eine Konformitätserklärung formulieren
» und das CE Kennzeichen auf mein Produkt machen ... Mein Kontakt und eine
» Seriennummer muss auf das Gerät. Ich glaube das Datum der
» Erst-In-Umlauf-Bringung auch.
»
» WEEE-Richtlinie ... da muss ich das Gerät zumindest bei der EAR Stiftung
» anmelden. Rücknehmen muss ich aber Altgeräte nur wenn ich über 400m²
» Lagerfläche habe. Das wär schon nicht schlecht ... habe ich aber nicht.
»
» Gewährleistung muss ich als gewerblicher Verkäufer geben, kann ich aber
» vielleicht verkürzen.
»
» Herstellerhaftung ... tja. Sicher muss ich in die Bedienungsanleitung
» schreiben wofür das Gerät gedacht ist und dass ich nicht dafür hafte wenn
» es für andere Zwecke benutzt wird. Hier sehe ich aber gerade noch am
» wenigsten durch. Bestimmt muss ich so einiges ausschließen.
»
» Die Variante es als Bausatz zu verkaufen finde ich nur so medium gut. Ich
» möchte schon irgendwie ein fertiges Produkt raushauen. Meine Kunden wären
» Musiker ... schlimmer: Gitarristen. Und die die das Geld haben ein
» hand-gebautes Pedal zu kaufen, sind die die keinen Bausatz
» zusammenschrauben können. ;D
»
»
» CE-Richtlinien
» WEEE-Richtlinie
» Haftung
» Gewährleistung
»
» Fällt jemandem was auf was fehlt? ElektroG ist doch eigentlich nur die
» deutsche Umsetzung der europäischen CE-Richtlinien, oder?
»
» Lieben Dank schonmal! Ihr seid sehr Hilfreich!
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