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nicht ganz korrekt ,,. (Elektronik)
» Dann brauchst nur mal "PMPO" auf die Messe mitnehmen.
Markennamen und Schutz beziehen sich auf bestimmte Produktgruppen.
Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth hat ja mal (versucht) viel Geld damit zu verdienen mit Abmahnungen beim Begriff "Pentium".
Allerdings nur in der Produktgruppe Prozessoren.
Kekse dagegen (bei denen es auch die Marke Pentium gibt) hat er nicht beanstandet.
» Da warten schon die Zöllner um diese Art Plagiate zu sanktionieren.![]()
Aber nur, wenn es sich um Pumpen handelt ...
Kekse mit diesem Namen (selbst wenn sie auf der Messe offiziell verkauft werden) sind problemlos.
Soviel mal zum Verständnis Markenrecht.
PS: Nachdem sein Lebensweg mit Abmahnungen offensichtlich nicht funktioniert hat und er inzwischen (wegen Betrug?) verurteilt wurde und er alle Rechtsmittel vergeblich ausgeschöpft hat, hat er seinem Leben selbst ein Ende gesetzt. Kam er wohl einigen damals Abgemahnten zuvor
(meinen unmaßgeblichen Informationen nach)
hws
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