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Entkuppler-Patent? (Elektronik)
» »
» » Damit wäre dieser Anbieter mit Vorsicht zu genießen,
» » weil er das mindestens bereits so veröffentlicht hat,
» » bin da auch richtig in dieser Annahme?
»
» Warum ? Gegenstand: "modifierte Z-Kupplung" wenn sich vorher
» noch keiner das einlegen von Tackerklammern hat schützen lassen, so what
» ?!
»
» » Also, dürfte er damit auch nicht auf seiner Webseite » schreiben,
» » dass es patentiert sei, und es sein Patent ist?
»
» Werbung. Allenfalls, wenn überhaupt, ein kleines Häppchen für im Netz
» vagabundierende Abmahnabzocker.
»
»
» Übrigens :
»
» § 8 GebrMG - Eintragung, Bekanntmachung, Registeränderung
»
» (1) .... Eine Prüfung des Gegenstandes der Anmeldung auf Neuheit,
» erfinderischen Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit findet nicht statt
» ...
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Alles klar.
Vielen Dank.
Grüße
Gerald
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...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER!
Feigling!"
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