Forum
Entkuppler-Patent? (Elektronik)
»
» Damit wäre dieser Anbieter mit Vorsicht zu genießen,
» weil er das mindestens bereits so veröffentlicht hat,
» bin da auch richtig in dieser Annahme?
Warum ? Gegenstand: "modifierte Z-Kupplung" wenn sich vorher
noch keiner das einlegen von Tackerklammern hat schützen lassen, so what ?!
» Also, dürfte er damit auch nicht auf seiner Webseite » schreiben,
» dass es patentiert sei, und es sein Patent ist?
Werbung. Allenfalls, wenn überhaupt, ein kleines Häppchen für im Netz vagabundierende Abmahnabzocker.
Übrigens :
§ 8 GebrMG - Eintragung, Bekanntmachung, Registeränderung
(1) .... Eine Prüfung des Gegenstandes der Anmeldung auf Neuheit, erfinderischen Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit findet nicht statt ...
Gesamter Thread:
