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Entkuppler-Patent? (Elektronik)
Hallo,
»
Vielleicht habe ich da einen Kopf internen Logikfehler:
http://www.system-joerger.de/html/system.html
Der Entkuppler ist patentiert?
Meine Logik:
In der Urkunde stehen das Datum der Einreichung auf Patentierung und die Eintragung in die Liste.
Heißt das nun, dass es damit schon patentiert ist,
oder nur lediglich in der Liste steht, und zur Zeit dahingehend in Arbeit ist?
Weil, ich würde dieses Blatt Papier so verstehen, dass ein Urteil auf Patent Erteilung noch aussteht.
Weil "Urkunde über die Eintragung eine Gebrauchsmusters...", also nur eine Eintragung...
Also noch nicht patentiert ist, sondern nur in der Antragsliste steht.
Weil, soweit ich zu wissen glaube, dauert es auch seine Zeit,
dazu müssen ja eventuelle Gegenpatente - Vetos eingeholt werden.
Dann in seiner Webseite verriet er auch gleich, von wo er das..ein "Patent" her hat... Märklin (dessen Bericht 2002)...
» http://www.system-joerger.de/html/entkupplung.html
Ist nur eine Logik-Frage_Wortlaut-Frage, könnte mich ja irren.
Weil ich nicht weiß, wie der konkrete Rechtslaut in DE bei Patentanträgen geht.
Es interessiert mich schon, wie es richtiger Weise sein soll.
ok, könnte nachlesen... vielleicht reicht auch eine
schnelle Kurzfassung, durch euch.
Grüße
Gerald
--
...und täglich grüßt der PC:
"Drück' ENTER!
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