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Skype-Frage und Verursacherprinzip... (Telekommunikation)
» » Falsch. Der Internet-Anschluss hat damit gar nichts zu tun. Die neue
» » Gebührenordnung sieht momentan den PC wie ein Radio. Wer bisher noch
» nicht
» » GEZahlt hat, wird ab dann zur Kasse gebeten. Wer GEZahlt hat, den
» betrifft
» » die neue Regelung nicht. Also nur Unternehmen (auch Einzelunternehmen),
» » die kein Radio und kein TV für Ihren Geschäftsbetrieb haben, aber für
» die
» » Steuererklärung einen Computer (zwangsweise) brauchen.
»
» Falsch. Die neue Gebührenordnung gilt für INTERNETFÄHIGE Computer.
Richtig, aber: Nahezu jeder Computer ist Internet-fähig (integriertes Modem oder Netzwerk-Anschluss). Und obwohl kein Internet-Anschluss vorhanden sein muss, ist für diesen Computer die Gebühr zu entrichten.
» Betroffen sind also nahezu ausschließlich Geschäftskunden, denn wo bereits
» ein Radio [edit: ööps, sollte Fernseher heißen] steht, sind die Gebühren
» bereits gedeckt- was übrigens auch in fast jedem Unternehmen zutrifft.
Wenn es so wäre, dann müsste man die neue Abgabe nicht einführen. Es betrifft sehr viele Unternehmen.
» Übrigens, wer den Breitbandanschluß ausschließlich für die Steuererklärung
» braucht, braucht eigentlich kein Internet. Den ganzen Papierkram
» auszudrucken und per Einschreiben ans Finanzamt zu schicken ist wesentlich
» günstiger als ein DSL-Anschluß.
Falsch. Die Online-Abgabe der Steuererklärungen braucht 3 bis 4 Mausklicks und ist innerhalb weniger Minuten erledigt. Die Offline-Abgabe der Steuererklärung dauert wesentlich länger. In der Zeit könnte der Unternehmer einen Auftrag erledigen und Geld verdienen.
» Ich behaupte, diese Gebührenordnung für Internet-PCs wird reichlich
» überbewertet.
Und nächste Woche fällt den Rundfunkanstalten ein neues Gerät ein, dass man mit Gebühren belegen kann. Tolle Entwicklung. Ich nenne das Abzocke. Und nicht nur dass, die Methoden, die Gebühren einzutreiben stammen noch aus der Zeit vor dem Krieg.
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Gruß von Patrick
https://www.elektronik-kompendium.de/
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