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Skype-Frage und Verursacherprinzip... (Telekommunikation)
» Falsch. Der Internet-Anschluss hat damit gar nichts zu tun. Die neue
» Gebührenordnung sieht momentan den PC wie ein Radio. Wer bisher noch nicht
» GEZahlt hat, wird ab dann zur Kasse gebeten. Wer GEZahlt hat, den betrifft
» die neue Regelung nicht. Also nur Unternehmen (auch Einzelunternehmen),
» die kein Radio und kein TV für Ihren Geschäftsbetrieb haben, aber für die
» Steuererklärung einen Computer (zwangsweise) brauchen.
Falsch. Die neue Gebührenordnung gilt für INTERNETFÄHIGE Computer. Hierzu bitte mal diesen Link lesen:
http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=608917&CFID=34352829&CFTOKEN=49844085
Betroffen sind also nahezu ausschließlich Geschäftskunden, denn wo bereits ein Radio [edit: ööps, sollte Fernseher heißen] steht, sind die Gebühren bereits gedeckt- was übrigens auch in fast jedem Unternehmen zutrifft.
Übrigens, wer den Breitbandanschluß ausschließlich für die Steuererklärung braucht, braucht eigentlich kein Internet. Den ganzen Papierkram auszudrucken und per Einschreiben ans Finanzamt zu schicken ist wesentlich günstiger als ein DSL-Anschluß.
Ich behaupte, diese Gebührenordnung für Internet-PCs wird reichlich überbewertet.
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Und die Grundgebihr is aa scho drin. DOS is jo nett..
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