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Vorratsdatenspeicherung (Netzwerktechnik)
Laut wikipedia werden aber die donwloader weder zivil- noch strafrechtlich verfolgt
Zitat: "Das reine Herunterladen wird jedoch in der Praxis weiterhin weder zivilrechtlich noch strafrechtlich verfolgt."
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Filesharing#Internet_Service_Provider
unter dem Punkt: "Die eigentliche Haftung"
Wenn ja - wen kümmerts dann eigentlich? Es gibt sogar noch "ehrliche Häute" die sich bei usenext, rapidshare etc. anmelden, weil sie denken, dass sie dann nicht straftrechtlich dran genommen werden können...
Ich finde die Thematik sehr heiß...
Auch habe ich gelesen, dass die Polizei absichtlich Files uploaded, um dan gezielt nachzuverfolgen, wer downgeloadet hat...Aber ist das gesetzlich überhaupt machbar? ich meine, dadurch werde ich doch in meiner eigentlichen Freiheit im Netz zu surfen, überwacht. Selbst wenn das Ganze in einer rechtliche Grauzone ist...Dürfen die das?
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