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Ingo

E-Mail

03.11.2020,
12:51
 

Balkonkraftwerk (Elektronik)

Hallo zusammen,

ich habe das Gefühl, diese Balkonkraftwerke werden immer beliebter und ich habe Fragen...
Es geht dabei nicht um die Sicherheit, Überlastung der Leitungen, weil mehr als 16 Ampere, oder Sinn und Unsinn von Solartechnologie.
Ich habe folgendes Problem.
Die Wechselrichter dieser kleinen Systeme sind einphasig, das Leitungsnetz im Haus aber meist dreiphasig.
Wenn ich nun auf Phase 1 meinen schönen Solarstrom einspeise und auf Phase 2 der Kühlschrank rattert, ist das doch ziemlicher Unsinn. Der Strom wird am Bedarf vorbei produziert.
Wird das vielleicht im Stromzähler sozusagen verrechnet?
Also Phase 1 läuft ins Netz und versorgt "den Rest der Welt", Phase 2 wird vom nahegelegenen Atomkraftwerk gespeist.
Ist das so?

Ich bin verunsichert und freue mich auf konstruktive Antworten.

Gruß

Ingo

xy(R)

E-Mail

03.11.2020,
13:00

@ Ingo

Balkonkraftwerk

» Wird das vielleicht im Stromzähler sozusagen verrechnet?

Ja.

Offroad GTI(R)

03.11.2020,
13:13
(editiert von Offroad GTI
am 03.11.2020 um 13:14)


@ xy

Balkonkraftwerk

» » Wird das vielleicht im Stromzähler sozusagen verrechnet?
»
» Ja.
--> Zusatzinfo: Nennt sich "saldierend"

» Also Phase 1 läuft ins Netz und versorgt "den Rest der Welt", Phase 2 wird vom nahegelegenen Atomkraftwerk gespeist.
» Ist das so?
Physikalisch geht es ja nicht anders.

Strippenzieher(R)

E-Mail

D-14806,
03.11.2020,
16:47
(editiert von Strippenzieher
am 03.11.2020 um 16:50)


@ Ingo

Balkonkraftwerk

» Wird das vielleicht im Stromzähler sozusagen verrechnet?
Jaein,
es gibt solche und andere.
Frage deinen Versorger, wenn du die Energieeinspeisung hast genehmigen lassen.
Falls nicht, frage lieber nicht deinen Versorger, der wird dich daran erinnern, dass du mit Vertragsabschluß den AGB zugestimmt hast.

Lupus

03.11.2020,
17:09

@ Strippenzieher

Balkonkraftwerk

» » Wird das vielleicht im Stromzähler sozusagen verrechnet?

» » Wird das vielleicht im Stromzähler sozusagen verrechnet?

Da gibt es dann einen Austausch gegen einen Vor- Rückwärtszähler.
Eine Einspeisung in das Netz durch eine PV erfolgt nur mit vorheriger Rücksprache mit dem zuständigen Netzbetreiber.

Wurde ja vom "Strippenzieher" schon angedeutet.

Umbau/Erweiterung erfolgt dann durch eine Fachfirma.
Ist vorhandene Anlage nicht mit den TAB im Einklang, erfolgt auch keine Einspeisung.
Überspannungsschutz, falls nicht vorhanden, fällt dann eingangsseitig auch noch an.

el-haber

03.11.2020,
17:51

@ Lupus

Balkonkraftwerk

Die Dinger sind quasi Steckdosenfertig.
Nach VDE - müsste ich jetzt raussuchen - Änderung 2018 ist es mittlerweile erlaubt bis 700W direkt ohne Anmeldung und EEG-gedöns zu betreiben.

Die Microgrid-Wechselrichter sind eigensicher und müssen eine anti-Islanding-Schaltung haben.

Anschluß wird über eine Energie-Steckdose Typ Wieland RST20i Buchse empfohlen
Da anti-Islanding Merkmal geht auch eine normale Schuko-Dose mit Schuko-Stecker am Microgrid-WR.
(Erst wenn der MicroGrid mit Netzspannung und Frequenz versorgt wird, startet dieser die Einspeisung bzw beendet diese innerhalb von 1 Takt von 20ms)

Bei den geringen Leistungen 300-600W entspr. 1 oder 2 Module kann davon ausgegangen werden, dass die Leitungen nicht überlastet werden.
Sicherer ist aber der Anschluß an einer freien Leitung die direkt ohne weitere Abzweigungen und Verbraucher in den Verteilerkasten geht und dort abgesichert ist.

Zähler auf allen Phasen saldierend - Rücklaufsperre zieht erst, wenn negativer Verbrauch (Einspeisung) größer als Bezug.

Nächste Stufe bis 7kW wäre eine Eigenanlage mit Steuerung über separates Smart-Meter = RS485-fähiger ModBus-Zähler.
Hier wird die Phase auf Null geregelt, so dass aller erzeugter Strom selber verbraucht wird. - Überschuß wird in Speicher (LiFePo, H2, Vanadium, NaCl)oder Boiler geleitet.

cu
st

Ingo

E-Mail

03.11.2020,
19:07

@ Ingo

Balkonkraftwerk

Super, danke für die erhellende Antworten.

Gruß

Ingo

Strippenzieher(R)

E-Mail

D-14806,
03.11.2020,
19:35

@ Ingo

Balkonkraftwerk

Nach der Rechtsberatung nun zur Praxis:
einfach probieren
1. alles ausschalten
2. PV-Modul einspeisen lassen
3. ohmschen Verbraucher bekannter Leistung (60W klassische Glühlampe) an andere Phase anschließen und
4. Zähler beobachten

Wolfgang Horejsi(R)

03.11.2020,
23:00

@ el-haber

Balkonkraftwerk

» Die Dinger sind quasi Steckdosenfertig.
» Nach VDE - müsste ich jetzt raussuchen - Änderung 2018 ist es mittlerweile
» erlaubt bis 700W direkt ohne Anmeldung und EEG-gedöns zu betreiben.

Mein Versorger sagt, dass eine Anmeldung notwendig ist und hat mir ein Formular zugesandt.

» Bei den geringen Leistungen 300-600W entspr. 1 oder 2 Module kann davon
» ausgegangen werden, dass die Leitungen nicht überlastet werden.

Wenn eine Leitung für 16A abgesichert ist und es werden 3A eingespeist, löst die Sicherung erst bei 19A Last aus. Das kann die Leitung überlasten.

» Sicherer ist aber der Anschluß an einer freien Leitung die direkt ohne
» weitere Abzweigungen und Verbraucher in den Verteilerkasten geht und dort
» abgesichert ist.
»

Gast

03.11.2020,
23:37

@ Wolfgang Horejsi

Balkonkraftwerk

» Wenn eine Leitung für 16A abgesichert ist und es werden 3A eingespeist,
» löst die Sicherung erst bei 19A Last aus. Das kann die Leitung überlasten.
Der Sicherung ist es egal in welche Richtung Strom fließt. Sie löst also entsprechend ihrer Charakteristik auch bei 16 aus!

Steffen

04.11.2020,
00:12

@ Gast

Balkonkraftwerk

» » Wenn eine Leitung für 16A abgesichert ist und es werden 3A eingespeist,
» » löst die Sicherung erst bei 19A Last aus. Das kann die Leitung
» überlasten.
» Der Sicherung ist es egal in welche Richtung Strom fließt. Sie löst also
» entsprechend ihrer Charakteristik auch bei 16 aus!

Er hat es ja nicht auf die Sicherung bezogen :
» » Wenn eine Leitung für 16A abgesichert ist

Gruß Steffen

bigdie(R)

04.11.2020,
05:44

@ Strippenzieher

Balkonkraftwerk

» Nach der Rechtsberatung nun zur Praxis:
» einfach probieren
Die Teile musst du anmelden, nicht genehmigen, aber melden.
Der Zähler muss eine Rücklaufsperre haben.
Die meisten Ferraris haben das nicht. Die elektronischen haben in der Regel die Rücklaufsperre, speichern aber trotzdem die Einspeisung als Fehler. Wird der also mal ausgelesen kommt es raus,
Hat dein Zähler keine Rücklaufsperre, zählt das Einspeisen als Stromdiebstahl.