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D.T.Schneiderlein(R)

24.10.2023,
08:52
 

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung (Elektronik)

Bei der Recherche zur CE-Konformitätserklärung für ein Produkt, bei dem durch Muskelkraft Strom erzeugt wird, bin ich auf die Frage gestoßen, warum ein Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtungsanlage eigentlich keine CE-Kennzeichnung hat. Das Fahrrad ist de facto keine Maschine im Sinne der Maschinenbaurichtlinie (Maschinenbaurichtlinie: „...mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ...“). Dynamo und Beleuchtung sollten aber doch aber "Elektrogeräte" sein und darum zumindest EMV und ROhS relevant, oder? Warum ist dann aber auf keinem Fahrrad eine CE-Kennzeichnung?

xy(R)

E-Mail

24.10.2023,
09:11

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

D.T.Schneiderlein(R)

24.10.2023,
09:40

@ xy

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

Vielen Dank. Aber was hat das eine mit dem anderen zu tun? ECE ist Prüfzeichen für Kraftfahrzeuge (und offensichtlich auch für Fahrradteile). Bei Kraftfahrzeugen wird aufgrund der Richtlinie: 2007/46/EG keine CE-Kennzeichnung benötigt. Fahrräder sind davon aber nicht betroffen, oder? Möglicherweise gibt es für Fahrräder aber ebenfalls eine Richtlinie, die besagt, dass keine CE-Kennzeichnung nötig ist?

xy(R)

E-Mail

24.10.2023,
10:16

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradbeleuchtung#Deutschland

gast

24.10.2023,
10:27

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

» Dynamo und Beleuchtung sollten aber doch aber
» zumindest EMV ....
RICHTLINIE 2014/30/EU
Artikel 2 Geltungsbereich
(2) Diese Richtlinie findet keine Anwendung auf .....
i) einen so niedrigen elektromagnetischen Emissionspegel
haben oder in so geringem Umfang zu elektromagneti­
schen Emissionen beitragen, dass ein bestimmungsgemä­
ßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten
und sonstigen Betriebsmitteln möglich ist, und ..........

D.T.Schneiderlein(R)

24.10.2023,
10:41

@ gast

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

Okay, vielen Dank. Das hilft mir schon sehr weiter.
Das heißt also, wenn offensichtlich ist, dass das Gerät keine Störungen verursacht, dann braucht es auch keine EMV-Prüfung, um selbiges noch einmal zu überprüfen, richtig? Kann jemand ein paar Beispiele für solche Geräte geben - abgesehen von der Fahrradbeleuchtung?

Offroad GTI(R)

24.10.2023,
11:10

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

» ein paar Beispiele für solche Geräte
» geben - abgesehen von der Fahrradbeleuchtung?
Armbanduhr, Taschenrechner ... vermutlich :lookaround:
Worauf willst du hinaus?

D.T.Schneiderlein(R)

24.10.2023,
11:35

@ Offroad GTI

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

Ich frage mich nur in welchen Fällen RICHTLINIE 2014/30/EU, Artikel 2, (2), i) und ii) zutrifft. Dient die Prüfung nicht eben genau dazu zu prüfen, ob der "elektromagnetische Emissionspegel" so hoch ist, dass er andere Geräte stört? Artikel 2, (2), i) und ii) weißen ja darauf hin, dass ich den Emissionspegel auch einschätzen darf, um der Richtlinie Genüge zu tun. Wenn ich also der Meinung bin, dass der Dynamo an meinem Fahrrad keine relevanten elektromagnetischen Emissionen hat - z.B. weil die Frequenz der erzeugten Wechselspannung unter einer bestimmten Frequenz liegt, ist auch keine Prüfung notwendig. Kann man das so sagen?

bigdie(R)

24.10.2023,
13:41

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

Das Fahrad hat sicher CE und das gilt dann auch für alle Komponenten, die da angeschraubt sind

D.T.Schneiderlein(R)

24.10.2023,
14:08

@ bigdie

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

» Das Fahrad hat sicher CE und das gilt dann auch für alle Komponenten, die
» da angeschraubt sind

Nöö, Fahrräder haben keine CE-Kennzeichnung. Warum auch immer...

gast

24.10.2023,
16:02

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

» Ich frage mich nur in welchen Fällen RICHTLINIE 2014/30/EU, Artikel 2, (2),
» i) und ii) zutrifft. Dient die Prüfung nicht eben genau dazu zu prüfen, ob
» der "elektromagnetische Emissionspegel" .......

Alle Geräte ("das Betriebsmittel";) müssen hinreichend störfest aufgebaut werden.
Auch das ist geregelt weil es keine Welt ohne Emissionen gibt.
Du musst nur nur nachrechnen ob dein Fahrraddynamo den Mindestpegel
(theoretisch) überschreiten könnte.

xy(R)

E-Mail

24.10.2023,
16:22

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

» » Das Fahrad hat sicher CE und das gilt dann auch für alle Komponenten,
» die
» » da angeschraubt sind
»
» Nöö, Fahrräder haben keine CE-Kennzeichnung. Warum auch immer...

Stehen halt noch nicht auf der Liste:

https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung#Betroffene_Produktgruppen_bzw._Technikgebiete

xy(R)

E-Mail

28.10.2023,
05:37

@ D.T.Schneiderlein

CE-Kennzeichnung Fahrrad mit Dynamo und Beleuchtung

https://fahrradbeleuchtung-info.de/liste-k-nummern-fahrradbeleuchtung