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Quad2000(R)

03.06.2014,
19:14
 

Kabelanschluss so erlaubt? (Telekommunikation)

Hallo zusammen,

bei einem Bekannten von mir war heute ein Techniker um sein Kabelanschluss für Internet usw. einzurichten. Da in dem Haus in dem er Wohnt noch kein Kabelanschluss für Internet usw. vorhanden war, musste weitere Hardware installiert werden. Da er aber kein Zugang zum Keller hatte, wurde die Hardware in seiner Wohnung angebracht. Problem ist nun, dass der Techniker die Anlage nicht erden konnte.
- Ist das anbringen so erlaubt?
- Kennt jemand die Spannungen auf dem Kabelanschluss die direkt von dem Anbieter im Haus ankommen?
- Er würde die Hardware sicher verstauen damit niemand ran kommen kann um eventuell ein Kabel abzureisen oder bei einem technischen defekt die Anlage anzufassen da diese ja dann unter Strom stehen könnte.

Eure Meinung?

Vielen Dank für die Hilfe!


gast jbe

03.06.2014,
20:13

@ Quad2000

Kabelanschluss so erlaubt?

» Hallo zusammen,
»
» bei einem Bekannten von mir war heute ein Techniker um sein Kabelanschluss
» für Internet usw. einzurichten. Da in dem Haus in dem er Wohnt noch kein
» Kabelanschluss für Internet usw. vorhanden war, musste weitere Hardware
» installiert werden. Da er aber kein Zugang zum Keller hatte, wurde die
» Hardware in seiner Wohnung angebracht. Problem ist nun, dass der Techniker
» die Anlage nicht erden konnte.
» - Ist das anbringen so erlaubt?
» - Kennt jemand die Spannungen auf dem Kabelanschluss die direkt von dem
» Anbieter im Haus ankommen?
» - Er würde die Hardware sicher verstauen damit niemand ran kommen kann um
» eventuell ein Kabel abzureisen oder bei einem technischen defekt die Anlage
» anzufassen da diese ja dann unter Strom stehen könnte.
»
» Eure Meinung?
»
» Vielen Dank für die Hilfe!
»
»
»

Das Installationsblech muss geerdet sein/werden, das reicht dann.

Jogi(R)

Da,
03.06.2014,
22:41

@ Quad2000

Kabelanschluss so erlaubt?

Das hätte ich auf die Weise alles nicht geduldet.

Den Versorgern - Gas-Wasser-Scheiße-Telefon-Kabelfernsehen - ist generell Zugang zum Übergabepunkt zu gewähren und der gehört an geeignete Stelle im Keller. Das gilt auch bspw. gegenüber Eigentümern deren Mieter sich versorgen lassen wollen.

Auf BK-Anlagen gibt es oft Berührspannungen, bei uns sind es um die 150V.

--
Gruß Jogi - Es ist bereits alles gesagt, nur noch nicht von Jedem.