Forum

Einloggen | Registrieren | RSS  

Frage zur Vorschrift (Norm) bezüglich Erdung einer Maschine (Elektronik)

verfasst von cmyk61(R) E-Mail, Edenkoben, Rheinland Pfalz, 01.02.2023, 09:18 Uhr
(editiert von cmyk61 am 01.02.2023 um 09:34)

» Hi, die VEFK ist gerade nicht anwesend, deswegen diskutieren wir :)

Dann hat der Unternehmer ein Organisationsverschulden an der Backe ;-) - um es mal flapsig zu sagen.
hier kann man das sehr schön nachlesen: https://www.ensmann.com/
Natürlich kann er die Abwesenheit der VEFK durch eine externe (hinzukaufbare) VEFK kompensieren.
Schon doof, dass die Abwesenheit ausgerechnet mit diesem Problem zusammen fällt.
Weshalb hast Du eigentlich dieses Problem an der Backe?
Gerade das mit dem Ex-Bereich halte ich für besonders heikel.
Du weisst: "wer schreibt, der bleibt." - also schriftliche Nachricht an den Vorgesetzten. Er soll eine Entscheidung als Verantwortungsträger fällen (was er aber wohl nicht kann/darf - sonst gäbe es ja keine VEFK).
Kannst Du die VEFK möglicherweise telefonisch erreichen?
Ich finde es fast unerträglich, dass man gezwungen wird, so zu agieren.
Der Geschäftleitung scheint es nicht bewusst zu sein, dass im schlimmsten Fall Euer aller Existenz in Gefahr sein kann - von den Menschenleben die bei einem Versagen der Erdung eintritt, ganz abgesehen.


» Exakt dieses Beispiel hatte ich auch genannt. (Schaltschrank)
» Ich glaube das nimmt niemand ab! Die elektrische Komponente ist ja "nur"
» der E-Motor,
» was ein Zukaufteil ist und natürlich geprüft zu uns kommt. Alles andere ist
» Mechanik...

ja ja, dass es auf dem Transportweg und beim Einbau zu einem Schaden kommen kann ist ja auch totaaaaal unwahrscheinlich.
Deshalb sollte man ja auch eine Eingangskontrolle durchführen.
Da ihr ja zum Hersteller einer Maschine werdet, hat Dein Unternehmer die Pflicht diese nach den einschlägigen Regeln auf Sicherheit zu prüfen.
Messprotokoll inclusive - außer man hat es vertraglich irgendwie geregelt, dass der Gefahrenübergang an den Abnehmer geht. Aber wenn der clever ist...

» Ich habe da Kopfschmerzen weil die Dinger teilweise im Ex-Bereich stehen.
» Es gibt wohl ein Passus in der BA dass der Betreiber für die Erdung selbst
» verantwortlich ist. Ich bezweifle aber dass das jeder liest und das dann
» auch
» wirklich umsetzt. Da kommt vermutlich an die Grundplatte die Erdung hin und
» fertig...

ja, wenn die betreffenden Unternehmer das so akzeptieren...

ob das aber die Versicherungen oder auch ein Richter so sehen - FALLS es zu einem Schaden kommt
Es ist schon erstaunlich wie häufig man davon ausgeht, dass es schon gut gehen wird.
Und ja, man kanns auch übertreiben mit der Sicherheit. Und vielleicht habe ich jetzt auch alles übertrieben dargestellt - aber bei genauer Betrachtung eben doch nicht.
Seltsam, dass beim Thema Bremsen und Sicherheit am Auto alle so einen Hype machen - aber bei der elektrischen Sicherheit ist angeblich alles easy bizi.

Gruß
Ralf



Gesamter Thread:

Frage zur Vorschrift (Norm) bezüglich Erdung einer Maschine - Rendro, 31.01.2023, 15:39
Frage zur Vorschrift (Norm) bezüglich Erdung einer Maschine - cmyk61(R), 31.01.2023, 16:36
Frage zur Vorschrift (Norm) bezüglich Erdung einer Maschine - Rendro, 01.02.2023, 07:14
Frage zur Vorschrift (Norm) bezüglich Erdung einer Maschine - cmyk61(R), 01.02.2023, 09:18